mal wieder XENON

Hier könnt Ihr über alles diskutieren, was den Camaro und Firebird schöner und schneller macht!

Moderatoren: PontiacV8, J.C. Denton, Onkel Feix, JJ

Benutzeravatar
Knight-Design
Beiträge: 2172
Registriert: 05.03.2004, 15:53
Wohnort: K-Town RLP

Beitrag von Knight-Design »

ich weiß das es beim 850er BMW geht und auch mit allem pipapo eingetragen werden kann, aber da ist auch mehr platz vorhanden... und die reinigungsanalge meist schon da...

Gruß

Manni
Bild
Dead Body
Beiträge: 509
Registriert: 21.02.2004, 19:26
Wohnort: Graz / Austria
Kontaktdaten:

Beitrag von Dead Body »

Original von Chaos
@dead body xenon ist ne andere gasfüllung unter hohem druck echtes xenon ist nicht vergleichbar mit den normalen glühbirnen mit "xenongas füllung" die leuchten zwar auch bläulich aber öft nur weil das glass gefärbt ist, auserdem wird xenon mit hochspannung betrieben ähnlich einer leuchtstofflampe oder eher wie ne hql, hatt also kein glühwendel


bixenon hatt ne klappe im scheinwerfer die bei abblendlicht nen teil verdeckt und bei fernlicht alles freigibt die dinger haben aber meist trotsdem noch ne halogen lampe drinn weil die für z.b. lichthupe weil die dinger einfach zu träge sind[/IMG]
Mir musst Du das nicht erklären - ICH hab ja echtes Xenon Licht !

Drum versteh Ich auch nicht wie machtin68 das gemacht haben will,.....

1995 Convertible - - SOLD
Bild
There´s a difference between living and being alive - www.CLC1.de
Benutzeravatar
Mike
Beiträge: 7815
Registriert: 13.08.2002, 22:50
Ride: HB-S 8
Ride: `02 Trans Am WS6 Collector Edition LS1 6-Speed
Wohnort: Bremen

Beitrag von Mike »

Original von machtin68
brauchste doch gar keine linse, einfach in das h4 gas rein und gut ist.....
Du meinst wohl in das H4 GLAS rein !?
Klar geht das, einfach einen H4-Xenonbrenner in die H4 Scheinwerfer und los (siehe Dead Body) . . . nur ist das nicht legal, Zertifikat hin oder her ;)
Der Tüv würde seinen Spass haben.


MFG. Mike
`02 Trans Am WS6 Collector Edition -
355 PS & 508 Nm - 5,7 LS1 V8 & T56 6-Speed

Bild
I do the bad boy boogie . . . all over town YEAH !! Bild
Chaos
Beiträge: 142
Registriert: 12.12.2005, 16:01
Wohnort: Nordschwarzwald
Kontaktdaten:

Beitrag von Chaos »

hab die dinger noch nicht eingetragen, wozu auch......
gutachten liegt im kofferraum.

mal sehn was der nette her vom tüv dir erzählt und dem ist das relativ egal ob bi xenon oder nicht, aber du könntest ja dein gutachten ja mal hier rein stellen ;)
Chevrolet Camaro RS
Toyota Yaris TS
Yamaha Grizzly 660
Ford Bronco
(\__/)
(O.o )
(> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
machtin68
Beiträge: 232
Registriert: 14.12.2003, 17:12
Wohnort: Deutschland

xenon

Beitrag von machtin68 »

also, ich hab nen bi-xenon satz bei ebay geholt. mit 8500 k.
e13 zertivikat ist dabei.

der paragraph, welcher besagt, " mit sra und alr " ist nicht mehr aktuell.
bei jedem dekra und tüv liegt ein internes "hauspost" -papier aus----- auch für jedermann einzusehen-----
welches besagt " alr und sra sind zu empfehlen "
ganz klar keine pflicht !!!!!!!! sonder nur zu empfehlen.
mein arzt kann mir auch empfehlen, nicht zu rauchen, keine drogen und keinen sex mehr, ob ich das einhalte.........

die erwähnten linsen sind so genannte " delypsoid" lampen, haben aber nichts mit der eigendlichen glühlampe zu tun, sonder bewirken durch ihre bauform eine exakte "hell-dunkel" trennung.
so was gabs schon vor 15 jahren bei meiner yamaha fzr 1000 mit h3 bzw. h1 glülampe.

war im dezember erst zum tüv hier in lüneburg.
prüfer sagt, ok. gutachten und eu-zertivikat angesehen und gemeint, ok. alles i.o.

nur der austausch des "leuchtmittels" ist nicht eintragungspflichtig, so lange das mittel ein e-zeichen bzw. e-zertivikat besitz.

am we mache ich mal bilder vom bird und sende jedem der will die gutachten per email zu, anfrage bitte per mail an mich.


gruß
Bild
Benutzeravatar
Mike
Beiträge: 7815
Registriert: 13.08.2002, 22:50
Ride: HB-S 8
Ride: `02 Trans Am WS6 Collector Edition LS1 6-Speed
Wohnort: Bremen

Beitrag von Mike »

Das glaube ich auch erst wenn ich es sehe . . .
E13 ist doch nur ein Herstellerstandard und keine Freigabe um sie in normale Scheinwerfer zu setzen . . .
Bei Ebay finde ich auch nur H4-Xenonbrenner mit Fernlichtfunktion die NICHT in der STVO zugelassen sind.

EDIT:
Noch was gefunden . . .

Das muss doch beschiss sein . . . da steht auch irgendwas von E13 ABER nicht das sie in der STVO zugelassen sind !!!
Besonders das hier:
Bitte die Vorschriften des eigenen Landes hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen in Kraftfahrzeugen beachten ;)

Es ist und bleibt NICHT zugelassen !

Hier noch die STVO:
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1.

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.

einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Nichts mit vielleicht oder wäre besser, ES MUSS !


MFG. Mike
`02 Trans Am WS6 Collector Edition -
355 PS & 508 Nm - 5,7 LS1 V8 & T56 6-Speed

Bild
I do the bad boy boogie . . . all over town YEAH !! Bild
Benutzeravatar
Knight-Design
Beiträge: 2172
Registriert: 05.03.2004, 15:53
Wohnort: K-Town RLP

Beitrag von Knight-Design »

ja, aber das ist auch wieder kein bi xenon!

*hmmm*
Bild
Benutzeravatar
Mike
Beiträge: 7815
Registriert: 13.08.2002, 22:50
Ride: HB-S 8
Ride: `02 Trans Am WS6 Collector Edition LS1 6-Speed
Wohnort: Bremen

Beitrag von Mike »

Nein aber eine Gasentladungslampe . . . oder ????
Bixenon ist doch noch schlimmer . . .


Mit dem "E13", "Zertifikat" und "DIN ISO" -Gefasel könnt ihr vielleicht einen Jungsheriff beeindrucken aber bestimmt keinen ausgewachsenen Graukittel ;)

Wenn ihr euch die Dinger einbaut solltet ihr nur wissen: Es ist NICHT legal ! Und das wird es auch nie werden . . .
Außer die rüsten die kleinen Leuchtmittel irgendwann noch mit einem kleinen Servo für die Höhenverstellung und einer Dusche für die Außenreinigung aus :D


MFG. Mike
`02 Trans Am WS6 Collector Edition -
355 PS & 508 Nm - 5,7 LS1 V8 & T56 6-Speed

Bild
I do the bad boy boogie . . . all over town YEAH !! Bild
Chaos
Beiträge: 142
Registriert: 12.12.2005, 16:01
Wohnort: Nordschwarzwald
Kontaktdaten:

Beitrag von Chaos »

nur der austausch des "leuchtmittels" ist nicht eintragungspflichtig, so lange das mittel ein e-zeichen bzw. e-zertivikat besitz.

das glaub ich erst wenn ich ne eintragung im schein sehe
E13 ist Luxemburg, da kommen auch die Xenon-Lampen zum Nachrüsten für Halogenscheinwerfer her oder die blauen Lampen wie die "Polizei-Schocker", denen alle bereits vor Jahren die Zulassung wieder entzogen wurde.


quelle


berichtigt mich aber ich glaube nicht da smann einfach so irgentwelche xenon brenner mit ner omninösen e13 nummer in irgentwelche lampen basteln darf und die dann legal ohne tüv abnahme fahren darf, zumal in deinem gutachten garantiert nirgens die rede vom f-body und deinem lampen typ sein wird


hier
noch eine diskusion wo nochmals bestätigt wird was mike sagte regulierung und reinigung sind zwingend

/edit

http://www.tuev-nord.de/21868.asp
Chevrolet Camaro RS
Toyota Yaris TS
Yamaha Grizzly 660
Ford Bronco
(\__/)
(O.o )
(> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
machtin68
Beiträge: 232
Registriert: 14.12.2003, 17:12
Wohnort: Deutschland

xenon

Beitrag von machtin68 »

mike: warte doch mal das we ab, da werde ich , wie schon gesagt, das tüv-schreiben einscannen, muß ich leider beim nachbarn machen, mein scanner will nicht mehr.
da ist ganz klar der § erleutert und eben auch nur eine empfehlung, keine pflicht bestätigt.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

außerdem hatten wir das ganze wegen e-zertivikat bzw. e-nummer auch schon mal beim thema unterbodenlicht.......

ES IST UND BLEIBT DEFINITIV SO: eu-recht geht über landesrecht......
wozu werden den sonst deutschlands firmen von der eu regelmäßig zu starfgeldern verurteilt, weil sie meinen, das die eu sie mal kreuzweise kann...
mit diesem mist muß ich mich jeden tag rumärgern..

beim bi-xenon wird in den meisten fällen der eigenliche glaskörper, in denen der "leucht-quarz" sitz in der längsachse hin und her bewegt.
bei den extrem teuren bi-xenon lampen, die mit delypsoit-linse arbeiten, wird dazu auch noch ein "blend-schutz-blech" in der linse bewegt.

mußt mal bei hella stöbern, da gabs mal eine anim dazu.

und was soll an bi xenon denn " zitat: schlimmer " sein??????

bei mir hat sich noch keiner beschwert, auch nicht durch aufblenden.

gruß
Bild
machtin68
Beiträge: 232
Registriert: 14.12.2003, 17:12
Wohnort: Deutschland

xenon

Beitrag von machtin68 »

hab gerade mal deine quellen durchstöbert.

einer sagt was von " xenon-zugelassenen scheinwerfer....



was für amateure (sorry ) sind denn da unterwegs?????

selten so einen fachlichen tiefflug gelesen?
Bild
Chaos
Beiträge: 142
Registriert: 12.12.2005, 16:01
Wohnort: Nordschwarzwald
Kontaktdaten:

Beitrag von Chaos »

du meinst warscheinlich ellipsoid linsen oder? aber wenn du hier hersteller,modell und gutachten nummer hier herschreibst könnte mann auch einfach da kucken oder du schickst es mir als fax dann stell ichs hier bereit
hab gerade mal deine quellen durchstöbert.

einer sagt was von " xenon-zugelassenen scheinwerfer....



was für amateure (sorry ) sind denn da unterwegs?????

selten so einen fachlichen tiefflug gelesen?



und wo liegt dein problem? meinst du allen ernstes das alle scheinwerfer für xenon nachrüst brenner taugen und zugelassen sind??

/nochn edit
Xenon-Licht: Nicht jedes Nachrüst-Set ist legal, warnen die Experten von TÜV SÜD in München. Wer mit modernem Xenon-Licht am Fahrzeug in die dunkle Jahreszeit starten will, sollte im Zweifel einen Fachmann um Rat fragen. Denn zulässig sind nur typgeprüfte Scheinwerfer mit Leuchtweitenregelung und Scheinwerferreinigungs-Anlage . Ansonsten riskieren Autofahrer die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz für ihren Wagen. Außerdem können nicht zulässige Nachrüstsets den Gegenverkehr stark blenden und bei Nebel auch die Sicht des Fahrers selbst stark beeinträchtigen.

Quelle

ich glaub nun sollte hinreichend geklärt sein das es keine universellen nachrüstsätze legal gibt und es schlichtweg momnetan unmöglich ist xenon in nen 3gen zu quetschen spätestens an der höhenverstellung wirds eng
Chevrolet Camaro RS
Toyota Yaris TS
Yamaha Grizzly 660
Ford Bronco
(\__/)
(O.o )
(> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Jaime
Beiträge: 15
Registriert: 07.11.2003, 15:36
Wohnort: Bad Kreuznach
Kontaktdaten:

Beitrag von Jaime »

Also,
verstehe ich das richtig ?!?

Wenn machtin68 jetzt sagt, dass der TUEV Pruefer gesagt hat, dass in dessen Augen alles i.O. ist und er ihn weiterhin mit den XENON Scheinwerfern fahren laesst, dann ist das wohl ein e Art persoenliche Toleranz...
Aber was macht man denn wenn einen jemand anhaelt, Polizei z.B. ... koennen die einem dann an den Karren fahren ?!

Damit ist man doch irgendwie in der Grauzone oder ?!
Aber das sind wir fuer den Sportclub Gruen-Weiss (Polizei) wohl sowieso, da sich die wenigsten mit Amis auskennen ...
:rolleyes:

@machtin68
Aber ich wuerde die Dokumente auch gerne sehen.... dann kann ich ja mal den oertlichen TUEV interviewen...

Gruss,Jaime
Bild
Jens
Beiträge: 1118
Registriert: 14.08.2002, 09:34

Beitrag von Jens »

ich hatte mal eine Corvette C5 mit nachgerüsteten Xenonlicht hier in der Werkstatt. Das Xenonlicht entsprach dem vom Machtin68 auch mit diesem "Schreiben" dabei. Ich bin dann mit dieser Corvette und dem Schreiben zum TÜV gefahren, weil er Tüv neu brauchte. Der TÜV-Prüfer hatte mich ausgelacht und gesagt, weil wir so gute Kunden sind, lässt er mich wieder wegfahren, ohne die Karre stillzulegen.
Soviel zum Thema legal...

Achja, Tüv hat er nicht neu bekommen.
Chaos
Beiträge: 142
Registriert: 12.12.2005, 16:01
Wohnort: Nordschwarzwald
Kontaktdaten:

Beitrag von Chaos »

das hätte mich aber auch gewundert, würde mich aber trotsdem für ne kopie dieser merkwürdigen E13 zulassung interesieren
Chevrolet Camaro RS
Toyota Yaris TS
Yamaha Grizzly 660
Ford Bronco
(\__/)
(O.o )
(> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Chaos
Beiträge: 142
Registriert: 12.12.2005, 16:01
Wohnort: Nordschwarzwald
Kontaktdaten:

Beitrag von Chaos »

machtin wie schauts aus mit dem gutachten wochenende ist bald um?
Chevrolet Camaro RS
Toyota Yaris TS
Yamaha Grizzly 660
Ford Bronco
(\__/)
(O.o )
(> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
machtin68
Beiträge: 232
Registriert: 14.12.2003, 17:12
Wohnort: Deutschland

gutachten

Beitrag von machtin68 »

nachbar is nicht da..... muß doch bei ihm scannen. evt. komm ich heute abend noch dazu.... ich bleib drann
Bild
Benutzeravatar
Mike
Beiträge: 7815
Registriert: 13.08.2002, 22:50
Ride: HB-S 8
Ride: `02 Trans Am WS6 Collector Edition LS1 6-Speed
Wohnort: Bremen

Beitrag von Mike »

Digicam !?


MFG. Mike
`02 Trans Am WS6 Collector Edition -
355 PS & 508 Nm - 5,7 LS1 V8 & T56 6-Speed

Bild
I do the bad boy boogie . . . all over town YEAH !! Bild
Benutzeravatar
Old-Chevi
Beiträge: 2252
Registriert: 12.05.2003, 23:58
Wohnort: Hersbruck (nähe Nürnberg)

Beitrag von Old-Chevi »

Ich betrachte das auch als nicht Zulassungsfähig,
unser Jens hat doch den besten Beweiß gebracht !!
Außerdem braucht nicht auf dem EU-Mist geritten werden > denn die STVZO ist und bleibt Länderrecht <.

Außer es werden vereinbarungen unter den Ländern getroffen, aber da spielt deutschland bei Lichttechnischen Einrichtungen auf keinen Fall mit !
O. C.

(Es muß ein Ami sein, bis zur Holzkiste)
:D Lebe Fürstlich sonst tun's die Erben :
Chaos
Beiträge: 142
Registriert: 12.12.2005, 16:01
Wohnort: Nordschwarzwald
Kontaktdaten:

Beitrag von Chaos »

also ich hab jetz das gutachten von machtin gesehn, ds ist schlichtweg wertlos
das ist irgentein E11 bescheinigung von der VCA (Vehicle ertification Agency) aus england

dort steht hersteller,seriennummer,blabla als pund 4 "Category of Vehicle: Not applicable" !
das gutachten gehört irgentner tollen firma in Taiwan ausgestellt wurde der wisch 21 juni 05

wenn ich also das richtig verstehe hattder brenner eine zulassung allerdings nicht auf einem fahrzeug?

dieser hinweis findet sich übrigens versteckt auf der hersteller seite
Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie:
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind. Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.



also arf man die dinger quasi anbauen durch da e kenzeichen (sonst müsst in-etwa-wirkung festgestellt werden aber nur wenn diese dinge vorhanden sind und der scheiß auch eigentragen ist!

fakt du hast die dinger illegal in benutzung
Chevrolet Camaro RS
Toyota Yaris TS
Yamaha Grizzly 660
Ford Bronco
(\__/)
(O.o )
(> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
machtin68
Beiträge: 232
Registriert: 14.12.2003, 17:12
Wohnort: Deutschland

xenon

Beitrag von machtin68 »

hier der org. text des tüv-gutachtens:

Datum: 28.Okt.96
Zeichen: TÜV-SW Ha/Kr
Ersetzt: K 10/96
Suchbegriffe: Scheinwerfer; Xenonlicht; Gasentladungslampen; Nachrüstung;
K 22/96
Entspr. TÜV-SW
K-Info: K 36/96
Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit Xenonlicht-Scheinwerfern
§§ 19, 21, 29 StVZO
Inhalt/Kurztext:
Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden,
entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung (LWR)
und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA),
sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche
Bedingungen haben.
Schaltung:
Das Fernlicht darf nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten.
Ausführlicher Text:
Es war zu klären, ob bei Nachrüstungen von Fahrzeugen mit Scheinwerfern mit
Gasentladungslampen (Xenonlicht) die gleichen Auflagen, die von der EG-Kommision
bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von EG-BE festgelegt
worden sind, auch hier erfüllt sein müssen.
Nach rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, daß in den bisher vom KBA erteilten ABG´s
für Xenonlicht-Scheinwerfer die besonderen Anforderungen „automatische LWR“ und
„SRA“ nicht aufgeführt sind und folglich nicht gefordert werden können.
Die Xenon-Scheinwerfer erfüllen zwar die für Abblendlicht vorgeschriebenen zulässigen
Blendwerte, erzeugen aber durch ihre höhere Lichtintensität bei verschmutzter
Abschlußscheibe ein viel stärkeres Streulicht als z.B. Halogenscheinwerfer.
Desgleichen ist die Blendwirkung bei falsch eingestellten Scheinwerfern sehr hoch. Aus
diesen Gründen sind dem betroffenen Fahrzeughalter die mögliche Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer zu erläutern und die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einer
automatischen LWR und einer SRA zu empfehlen.
Die Schaltung muß so ausgeführt sein, daß die Fernlichtscheinwerfer nur zusammen
mit den Xenonlicht-Scheinwerfern für Abblendlicht eingeschaltet werden können.
Die Begründung für diese Zwangsschaltung ist folgende:
Durch die Anlaufzeit nach Einschalten der Gasentladungslampe würde beim
herkömmlichen Umschalten von Fernlicht auf Abblendlicht für kurze Zeit überhaupt kein
Licht auf die Fahrbahn kommen; zusätzlich würde die Farbwiedergabe von weißem
Halogenlicht auf leicht bläuliches Xenonlicht nach der Dunkelphase übergangslos
wechseln und könnte zu Irrtationen führen.
Die vorgeschriebene Simultan-Schaltung ist trotz der Kunststoff-Abschlußscheiben
möglich, da die Fernlicht-/Abblendlichtscheinwerfer in getrennten Gehäusen
untergebracht sind.
Formalrechtlich erlischt die BE eines Fahrzeuges nach Einbau von Teilen mit einer
Genehmigung gem. § 19 (3) Nr. 2 nicht, dennoch kann es zu Gefährdungssituationen
kommen, wenn die Schaltung nicht so ausgeführt ist, daß das Fernlicht nur zusammen
mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten kann.
Wird im Rahmen einer HU festgestellt, daß die Schaltung nachgerüsteter Xenon-
Scheinwerfer nicht den obigen Anforderungen entspricht, ist dies als EM
(Wiedervorführung erforderlich) zu bewerten.
(Quelle: FKT-SA „Licht“ II/96 Pkt. 11.5 und beispielhaft ABG K 44523, ECE-R 98 Nr.
00277 sowie EG-BG e 1* 76/761*89/517*0370*00 in Verbindung mit einer
Ausnahmegenehmigung der EG-Kommission; TPL/ÜOL TÜV SW)
------------------------------------------------------------
Ende K-Blatt des TÜH



genau lesen, da steht es...... lwr und sra ist zu empfehlen und zitat. -----die besonderen Anforderungen „automatische LWR“ und
„SRA“ nicht aufgeführt sind und folglich nicht gefordert werden können. ---
noch fragen.........
Bild
Chaos
Beiträge: 142
Registriert: 12.12.2005, 16:01
Wohnort: Nordschwarzwald
Kontaktdaten:

Beitrag von Chaos »

Datum: 28.Okt.96
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind. Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.
Chevrolet Camaro RS
Toyota Yaris TS
Yamaha Grizzly 660
Ford Bronco
(\__/)
(O.o )
(> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Benutzeravatar
Mike
Beiträge: 7815
Registriert: 13.08.2002, 22:50
Ride: HB-S 8
Ride: `02 Trans Am WS6 Collector Edition LS1 6-Speed
Wohnort: Bremen

Beitrag von Mike »

Sonst noch Fragen :D
Nu ist die Sache aber endlich abgeschlossen . . . NICHT ERLAUBT !
Amen . . .


MFG. Mike
`02 Trans Am WS6 Collector Edition -
355 PS & 508 Nm - 5,7 LS1 V8 & T56 6-Speed

Bild
I do the bad boy boogie . . . all over town YEAH !! Bild
machtin68
Beiträge: 232
Registriert: 14.12.2003, 17:12
Wohnort: Deutschland

xenon

Beitrag von machtin68 »

es kann mir egal sein, wer auch immer noch sagt, das es verboten ist.

ich habe nun wirklich jeden tag mit eu-recht zu tun, ca. 1x im monat bin ich bei gericht um wieder mal irgend welche unklaren sachen von irgendwelchen besserwissenden leuten zu klären. bisher habe ich alle rechtstreite ( arbeittechnisch, ) auf dieser ebene dahin klären können, das jedes gericht außnahmslos erklärt hat, eu-recht steht über länder recht.

und zum, thema "aus taiwan ".....

wer ein siemens-handy (z.B) hat, das kommt aus china.... wie kommt das bittesehr an eine e-nummer?????

aber wenn man mir nicht glauben will??? ich kann auch darauf verzichten hier allen etwas "zu erklären" , so wie es richtig ist.
Bild
Benutzeravatar
Mike
Beiträge: 7815
Registriert: 13.08.2002, 22:50
Ride: HB-S 8
Ride: `02 Trans Am WS6 Collector Edition LS1 6-Speed
Wohnort: Bremen

Beitrag von Mike »

Es scheint doch offensichtlich, dass das Gesetzt vor vielen Jahren geändert wurde, oder nicht !?
Ich meine sowas kommt vor . . . Dinge die früher mal erlaubt waren können heute verboten sein oder andersrum, siehe drittes Bremslicht usw.


MFG. Mike
`02 Trans Am WS6 Collector Edition -
355 PS & 508 Nm - 5,7 LS1 V8 & T56 6-Speed

Bild
I do the bad boy boogie . . . all over town YEAH !! Bild
Antworten