camaro ss tüv

Hier könnt Ihr Euch über allgemeine Dinge rund ums Thema Firebird und Camaro austauschen.

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PontiacV8
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Beitrag von PontiacV8 »

Camaro Scheinwerfer Europa-Modell....ECE-Zeichen am Reflektor....hier werden normale H7 (oder H4? oder was auch immer...;)) Lampen benutzt....für die US-Version das Equivalent der Glühlampen (z.B. H7 nach DOT/SAE-Norm oder so ähnlich)
...die Unterschiede bestehen hier wohl auch im Typ des verwendeten Reflektors, welcher für den US-Markt ein anderes Streubild haben muss (Kegel), als in Europa mit der Asymetrie...

...bei dem Pic hier wurde allerdings das Standlichtlämpchen im Scheinwerferkörper entfernt, und in die nachgerüsteten klaren US-Blinker gelegt...

*Link gelöscht*

Grüßle, Heiner 8)
:D ...1991 / 5.0 L TPI V8... :evil: 348.000 km, ja und? :D
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oilpan
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Beitrag von oilpan »

ich denke H7 Heiner, da Fernlicht ja innen separat
Gruß...
Tom
Sardar
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Beitrag von Sardar »

was meint ihr mit Sealed-Beam?
also wie es sich anhört muss ich 1300,00 euro für die scheinwerfer locker lassen
wo kann ich den sonst nach schinwerfer gucken ?
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oilpan
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Beitrag von oilpan »

früher hatten die US-Autos Scheinwerfer wo die Glühlampe nicht einzeln gewechselt werden konnten! Es wurde immer die komplette Lampe mit Glas und Reflektor getauscht. Die Dinger heissen sealed beams
Das ist bei Deinem Camaro aber nicht so!

Bei eBay ist aktuell zumindest ein Scheinwerfer für Dein Auto zu haben......

Oder suche jemanden der Dir zumindest für den TÜV Termin seine Lampen ausleiht....... von wo kommst Du? Ich könnte Dir da helfen da ich ein identisches Auto habe
Gruß...
Tom
Sardar
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Beitrag von Sardar »

oh das wäre echt geiel ich bin aus hamburg winterhude, du meinst einfach scheinwerfer raus die von ein andre rauf und nach tüv wider die alten ran ?
aber was ist mit dem licht weiterregolierung schalter und ?
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J.C. Denton
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Beitrag von J.C. Denton »

So würde ich es auch machen. Für den TÜV jemanden suchen, der einen Euro-Camaro hat und der freundlich genug ist, dir seine EU-Teile zu leihen.
Wenn du den TÜV Termin dann abgehakt hast, baust du einfach deinen Krempel wieder rein und freust dich. :D
Im Endeffekt merkt das sowieso keiner, was da dran gehört oder nicht kann kein Polizist bei einer Kontrolle stichhaltig feststellen.

Und ich kann mir nicht vorstellen, warum die Leuchtweitenregulierung erforderlich sein sollte. Die haben doch die älteren 3rd Gen auch nicht, vor 90 mein ich. Meiner hat das, funktioniert aber nicht! :)

Wenn du Geduld hast, warte bis zum 01.03. diesen Jahres. Ab dem Zeitpunkt dürfen auch GTÜ, KÜS, Dekra usw. Vollabnahmen machen. Die sind meist WEITAUS kulanter und freundlicher als der Monopol-TÜV.

Greetz,
Oli
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GTA-Power
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Beitrag von GTA-Power »

Auf wunsch gelöscht! :)
Mfg. Stephan.B. 8)
98er NBM Formula 1 of 304 made in 98
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Sold

Now AA4 1.8T mit pffffffffft............. :rolleyes:
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Cash-HH
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Beitrag von Cash-HH »

Hey Sardar,

schön das Dich hier angemeldet hast (hatte Ihm den Tip gegeben, da er wirklich Hilfe braucht).

Das Verhalten von einigen gegenüber jemanden der neu ist finde ich übrigens sehr bescheiden... denkt mal etwas nach bevor Ihr hier so eine Scheisse schreibt!

Also Sardar... wegen den Frontscheinwerfern kann ich Dir nur sagen, mach das mit deinem Kollegen wie besprochen. Ich habe schon öfters für sehr kleines Geld (teilweise für 60 EUR für beide Frontscheinwerfer) die Dinger immer wieder mal bei EBAY gesehen. Kann man ja später immer noch austauschen.

Meine alten Rücklichter leihe ich Dir gerne!

Hoffe Du bekommst das nächste Woche hin... kann es kaum erwarten mit Dir und dem V6-Glatzkopf mal zu dritt ne Runde durch Hamburg zu drehen ;)

Gruß Marcus
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Sardar
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Beitrag von Sardar »

moinsen

ich hab fast alles erledigt aber mir fehlt immer noch datten blat für s abgas und das soll mir 2000 euro kosten denn ich muss mein Auto auf dem pröfstand schicken ,ich weiss nicht mehr was ich machen soll ergendwass muss immer nicht timmen

aber alles andere ist erledigt
Sardar
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Traum würde zum albtraum

Beitrag von Sardar »

moinsen leute

also zwichen bericht ich den baurat gemacht alles juth und schön , aber seid 01.01.07 mussen alle import fahrzeuge euro 4 haben , entweder umrusten auf euro 4 oder kein ami importieren , und mein camaro sshatt euro 2 ... ;( ;( ;( ;( ;( ;( also in hh krig ich den auf kein fall angemeldet ;( ;( ;( ;( ;( ;( ;( ;( ;(
Firestorm
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Beitrag von Firestorm »

Original von Sardar
moinsen leute

also zwichen bericht ich den baurat gemacht alles juth und schön , aber seid 01.01.07 mussen alle import fahrzeuge euro 4 haben , entweder umrusten auf euro 4 oder kein ami importieren , und mein camaro sshatt euro 2 ... ;( ;( ;( ;( ;( ;( also in hh krig ich den auf kein fall angemeldet ;( ;( ;( ;( ;( ;( ;( ;( ;(

Hi,
stimmt dass wirklich?
EURO2 darf nicht mehr importiert werden und bekommt auch keine Zulassung?
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Sardar
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Beitrag von Sardar »

so würde es mir heute gesagt worden , ich weiss nicht wie das mit älteren modele ist auf jeden fall ab 2000 bj nicht
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Beitrag von kaefergarage.de »

Sowas ist mir nicht bekannt. Ich habe einen Prüfer efragt, dem ist das bisher nicht bekannt. Ich hab al beim TÜV Süd geschaut (die anderen haben nur Müll drauf) und das gefunden:

Zitat:
Reimporte, EU-Neuwagen oder US-Cars.
Nur drei Schlagworte, die seit Jahren die Runde machen. Bis zu 30 Prozent Ersparnisse sind möglich, wenn Sie die Spielregeln beachten. Spielregeln, die natürlich auch gelten, wenn Sie umzugsbedingt Ihr Auto aus einem anderen Land importieren. Denn grundsätzlich sind sämtliche Fahrzeuge den Vorschriften der Länder angepasst, in denen sie verkauft werden. Und diese Regelungen weichen mitunter stark von den deutschen Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab – insbesondere, wenn Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land importiert werden. Das gilt übrigens nicht für Fahrzeuge mit EWG-Übereinstimmungserklärung, dem so genannten COC-Papier (Certificate of Conformity).

Der sichere Weg zum Kennzeichen
Für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Importfahrzeuge gemäß §23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind einige Nachweise, Unterlagen, Bescheinigungen und vieles mehr erforderlich. Um nicht vergebens in der Zulassungsstelle warten zu müssen, sollten Sie sich vorab umfassend über die Anforderungen an eine Zulassung von Importfahrzeugen informieren.

Auf den folgenden Seiten haben die Experten von TÜV SÜD die wichtigsten Informationen und Tipps übersichtlich für Sie zusammengestellt.


Anmerken muss ich dazu, dass sich noch auf die StVZO erufen wird, die ja bald ausgedient hat (neue Zulassungsverordnung)

Klick dich am Besten beim TÜV SÜD durch: Klick hier
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Beitrag von kaefergarage.de »

Und das hab ich zu Ausnahmegenehmigungen gefunden (auch Leuchtweitenregulierung)

Ausnahmegenehmigungen
Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine sogenannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.

Ein Beispiel für eine zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist die fehlende Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen ab dem Erstzulassungsdatum 01.01.1990. Eine aufwendige und teure Nachrüstung kann dem Fahrzeug-Besitzer so erspart werden.

In Baden-Württemberg hat die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium, die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden/Zulassungsstellen delegiert. Dies gilt jedoch nur für "gängige", immer wiederkehrende Ausnahmetatbestände. Für alle anderen Ausnahmen muss der Halter beim Regierungspräsidium die Ausnahmen beantragen. Dieser Verwaltungsvorgang passiert im Zuge der Zulassung des Fahrzeuges und ist natürlich nicht gebührenfrei.

Es gibt eine Gebührenordnung bzgl. Ausnahmegenehmigungen, die den Behörden einen sehr weiten Spielraum lässt. Zwischen 10 und 500 € können theoretisch für eine einzelne Ausnahmegenehmigung verlangt werden, bei etwa 6-10 Ausnahme-Tatbeständen, die für ein relativ neues Fahrzeug aus den USA anfallen können.

In der Praxis bleiben die Behörden aber in der Preisgestaltung moderat. Zum Beispiel:

* pro Ausnahmetatbestand: 50 €
* bis 3 Ausnahmetatbestände: 100 €
* über 3 Ausnahmetatbestände: 150 €

Zur genauen Gebührenermittlung empfiehlt es sich, bei der Zulassungsstelle einfach nachzufragen.
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Happosai
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Beitrag von Happosai »

Original von Eckoman
Entweder wendest du dich an den TÜV Süd in Augsburg, der dürfte ein Datenblatt haben.
Dat wär mir neu, dass der TÜV Augsburg sowas hat, warum ausgerechnet Augsburg?
1986 TRANS AM S/E Recaro-Edition (leider seit 2012 abgemeldet)
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Beitrag von Sardar »

landesbetrieb verkehr
herr Alex Kruse 040-428582668
Ausnahmegenehmigung

der herr meinte zu mir das ich kein chanse hab das auto muss euro 4 haben sonst krig ich ihn hir im deutschland nicht angemeldet ,
hab grade auch mit sone firma geschprochen die sowas machen die sagen erst ab modell 2006 mussen die euro 4 haben
ich blick nicht mehr duirsch
Firestorm
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Beitrag von Firestorm »

Original von Sardar
landesbetrieb verkehr
herr Alex Kruse 040-428582668
Ausnahmegenehmigung

der herr meinte zu mir das ich kein chanse hab das auto muss euro 4 haben sonst krig ich ihn hir im deutschland nicht angemeldet ,
hab grade auch mit sone firma geschprochen die sowas machen die sagen erst ab modell 2006 mussen die euro 4 haben
ich blick nicht mehr duirsch



und wenn Du Dich mal an eine andere Zuslassungsstelle wendest?
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Beitrag von Sardar »

ja das will ich auch versuchen , ich glaub es gibt in hh noch ein zulasung stelle muss mall sehen zu not kann ich auch schleswig holstein noch versuchen ,
aber ich habe noch jemanden gefunden die alles selber machen und mir tüv und deutsch brief mit geben dann kann keiner was sagen nur hacken ist ist zimlich teuer
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Telefonier' doch mal mit einer anderen Zulassungsstelle und frag' nach ob das wirklich stimmt mit EURO4. Ich denke nicht.

Ich habe das hier gefunden :

"Ab dem 1. Januar 2006 können Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 Tonnen nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Die Regelung tritt für die anderen Pkw ein Jahr später in Kraft. Für Fahrzeuge, die nur die Euro3 Norm erfüllen, kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben!!!"

ABER, das bezieht sich angeblich auf neue Autos, keine gebrauchten Autos. Wenn der Camaro in den USA schon zugelassen war, dann gilt das nicht.

Diese Regelung gibt es ja schon seit Jahren, 2001 mussten Neufahrzeuge EURO3 erfüllen glaube ich.

Also solltest Du die Zulassungsstelle in Hamburg mal darüber informieren dass es kein Neuwagen ist, sondern ein Gebrauchtwagen bei dem diese Regelung nicht gilt.
GTA-Power
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Beitrag von GTA-Power »

Auserdem müste deiner auch Euro 3 bekommen können :)

Das Fahrzeuge ab Modell 06 Euro 4 haben müssen,kann ich mir ja noch vorstellen aber bei älteren wie bei deinem nicht. 2002 und früher hatten unsere Euroschüsseln ja auch eher selten Euro 4 ;)
Mfg. Stephan.B. 8)
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J.C. Denton
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Beitrag von J.C. Denton »

Das kann ich mir auch nicht vorstellen. Meines Wissens gilt das auch nur für Neufahrzeuge. Was will denn sonst jemand machen, der eine 3rd Gen aus den USA importiert und hier zulassen will? Damals gab es doch nicht mal Euro 4, als die gebaut wurden, folgernd auch keine Möglichkeit zum Umrüsten.
Das kann echt nicht sein, da verarscht man dich 100%!

Greetz,
Oli
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Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

D.h. man bekommt einen 2002er TransAm / Camaro nicht zugelassen selbst wenn er schon mal in den USA zugelassen war ?

Das ist ja heftig.

Bekommt man denn EURO3 für die LS1 ?
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Hmmmm wie kann ich denn das rausbekommen mit EURO3 ? Habe gerade ein '98er Cabrio in Bremerhaven stehen.
Von daher wäre das interessant zu wissen, ich bin von EURO2 ausgegangen.
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Beitrag von kaefergarage.de »

Original von Eckoman
....
Man muss hier zwischen Erstzulassung (weltweit) und Erstzulassung in D unterscheiden. Wenn man nachweisen kann dass der Wagen schon mal in einem anderen Land zugelassen war (z.B. USA) ist es eben eine Erstinverkehrbringung in D und keine Erstzulassung.
....
Ganau. Und nachdem das sicher ein Gebrauchtfahrzeug ist, müsste der title vorhanden sein, aus dem hervorgeht, wann das Fahrzeug Erstzulassung hatte.
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Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Tja bleibt nur die Frage wie man auf EURO3 kommt.

Hat der TÜV Gutachten ? Braucht man 'ne Briefkopie ?
Kommt man irgendwo an ein Abgasgutachten ?
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