@kaefergarage.de
Aber nicht in Österreich...
Da bekommt man nicht einmal mehr für einen Oldtimer, welcher auch NIE "gelb-rote" Fahrtrichtungsanzeiger hatte, eine Eintragung!!!!
Weiters sind in Österreich SÄMTLICHE bestehenden Ausnahmegenehmigungen UNGÜLTIG geworden....
Warum auch immer dieses Gesetz gemacht worden ist, weiß ich leider nicht
Im Gesetztestext steht ungefähr(als Beispiel für den Acura TL und Oldies):
Sollte es für den Fahrzeugtyp keine gelb-roten Fahrtrichtungsanzeiger geben, müssen gelb-rote Fahrtrichtungsanzeiger
während der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr montiert werden.
Diese können geschraubt oder geklebt sein.
Weiters darf die originale Fahrtrichtungsanzeige nicht gleichzeitig funktionieren.
Rote Fahrtrichtungsanzeiger sind nur auf abgesperrten Flächen (Privatgrund, Treffen, Showveranstaltunen...) erlaubt.
........
So ähnlich lautet der Text!
Da ist es bei euch in Deutschland noch besser.
Bei uns müsste man an den Acura TL entweder diese "Traktorblinker" in die Stoßstange baun, oder irgendwie mit der Farbe der Birne spielen, sodass sie orange (oder richtigerweise: gelb-rot

) leuchten.
MfG Christian