@ Daytona
Typenschein X : Das Thema ist sehr komplex, viele Regelungen gelten kantonal unterschiedlich in der Schweiz !
Grundsätzlich gilt : Jedes Fahrzeug wird " Typisiert ", also allen Angabe vom Fahrzeug Typ in sogenannten Stammdaten erfasst. Darum gibt auch in der Schweiz neben der Fahrgestellnummer immer eine Stammdatennummer.
Diese braucht man in der Regel für die Versicherung und eben für die MFK (Motorfahrzeugkontrolle = TüV).
Wurde ein Fahrzeug "Grau importiert", also von Privat, so mussten eben kantonal nur gewisse Auflagen erfüllt werden. Meistens Abgasverhalten ein Mindestmass, Lärmvorschriften wurden meistens per Einzelabnahme ermittelt und mit der dB-Zahl im Fahrzeugausweis eingetragen. Hauptscheinwerfer auf H4 ..... fertig.
Um beim Trans Am zu bleiben : Hier ist eben der Vorteil, das Fahrzeug musste keine Standlichter in weissem Aknepickel-Outfit erhalten, Blinker und Bremslicht wie in USA etc. Nun kommt es auf dem jeweiligen Prüfer und dem Kanton an, wo das Fahrzeug zum TüV muss. In der Regel ziehen sie sich Vergleichsautos als Grundlage um überhaupt ein paar Angaben zu haben.
Klarer Vorteil : Kontrollen von den Herren in Uniform. Der jeweilige Beamte kann auf keine Daten zurück greifen..... sind nun die Felgen erlaubt ? Darf er mit Standlicht gelb rumfahren ? Sind z.B. die Nebelleuchten vorn erlaubt ? Er kann nur die allgemeine Fahrzeugsicherheit prüfen, Reifenprofil etc. - mehr nicht ! Und das hat wirklich Vorteile - ich weiss von was ich hier spreche
Um bei deiner Frage zu bleiben : In D hast natürlich den Vorteil, über einen TüV-Prüfer gewisse Eintragungen zu erhalten, sowas gibt es hier nicht ! In D werden ja alle Angaben eines Fahrzeuges über die Fahrgestellnummer und eure Schlüsselnummer ermittelt, diese Schlüsselnummer ist eben hier die Stammnummer.
Wie gesagt, das Thema ist sehr komplex..... und in der CH hat man eben gewisse *Toleranzen und Freiheiten* über dieses X als Typenschein unter der Stammdatennummer
Alle Klarheiten beseitigt ?
