Schweizer MFK

Hier könnt Ihr Euch über allgemeine Dinge rund ums Thema Firebird und Camaro austauschen.

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AgY!
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Schweizer MFK

Beitrag von AgY! »

Hi,

wie in einem anderen Thread schon erwähnt:
Ich mache mir Sorgen ob ich meinen FiBi in der Schweiz durch die MFK bekomme.

Wie wird denn dort auf US-Beleuchtung und Auspufflautstärke reagiert?

Das der Wagen sauber/warm und ohne große Mängel oder Flüssigkeitsverluste vorgeführt werden sollte ist denke ich mal schon selbstverständlich.

Aber gibts da vieleicht noch Fahrzeugspezifische Besonderheiten auf die ich besonders achten sollte? Bin grade in den ersten Wochen auf individuelle mobilität ( :) ) angwiesen und möchte ungern Stress mit den Jungs.


Grüße

Mathias

Edit: da keiner was weiss sammel ichs (mir?) mal zusammen:

SR Art. 109 Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen

1 Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:

a. vorn: zwei Fernlichter, zwei Abblendlichter und zwei Standlichter;
b. hinten: zwei Schlusslichter, zwei Rückstrahler, zwei Bremslichter und eine Kontrollschildbeleuchtung.


SR Art. 75 Stand—, Schluss—, Markier—, Park—, Bremslichter und Kontrollschildbeleuchtung

Stand—, Schluss—, Markier- und Parklichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei klarem Wetter auf eine Entfernung von 300 m sichtbar sein.

2 Stand-, Schluss-, Markierlichter und Kontrollschildbeleuchtung müssen stets leuchten, wenn die Fern-, Abblend- oder Nebellichter eingeschaltet sind. Die Stand-, Schluss- und Markierlichter können auch als Parklichter dienen, wenn sie nicht mehr als 0,40 m vom Fahrzeugrand angebracht sind.1

3 Bremslichter müssen bei Tag auf wenigstens 100 m und in der Nacht auf wenigstens 300 m deutlich erkennbar sein, ohne zu blenden. Sie müssen bei Betätigung jeder Betriebsbremse aufleuchten. Ebenfalls aufleuchten dürfen sie bei Betätigung der Dauerbremse oder einer ähnlichen Einrichtung. Wenn sie mit den Schlusslichtern vereinigt sind, müssen sie sich durch die Leuchtstärke deutlich von ihnen unterscheiden.

4 Das zusätzliche Bremslicht muss hinten in der Mitte innen oder aussen am Fahrzeug angebracht sein. Eine Kombination mit andern Lichtern ist nicht zulässig. Ist eine Anbringung in der Mitte aus technischen Gründen nicht möglich, z. B. bei Doppeltüren hinten, so können wahlweise ein um 150 mm seitlich versetztes oder zwei möglichst nahe beieinander liegende zusätzliche Bremslichter angebracht werden.

5 Die Kontrollschildbeleuchtung muss das hintere Kontrollschild möglichst gleichmässig beleuchten, so dass es nachts bei klarem Wetter aus einer Entfernung von wenigstens 20 m leicht abgelesen werden kann. Es darf kein direktes Licht von hinten sichtbar sein. Die Bestimmung von Artikel 73 Absatz 2 betreffend die symmetrische Anordnung zur Längsachse des Fahrzeugs ist nicht anwendbar.2


SR Anhang 101
Lichter, Richtungsblinker und Rückstrahler


111
Nach vorn gerichtete

Lichter
weiss oder hellgelb

Rückstrahler im allgemeinen
weiss

Pedalrückstrahler
gelb

Richtungsblinker und Warnblinker
gelb

113
Seitwärts wirkende

Rückstrahler, Markierlichter sowie Warnlichter an Türen
rot oder gelb

Richtungsblinker und mitblinkende Markier- lichter
gelb



Seh jetzt so auf anhieb nirgends das gelbes standlicht verboten ist.


Zum Geräusch:

Dabei dürfen die in der Typengenehmigung oder im Fahrzeugausweis eingetragenen Werte bei der Nahfeldmessung um höchstens 5 dB(A) und bei der 7-Meter-Messung um höchstens 2 dB(A) überschritten werden. Bestehen trotz Einhaltung dieser Werte Zweifel an der Konformität des gemessenen Fahrzeugs, kann eine Vorbeifahrtmessung angeordnet werden.

Nach meinem Fahrzeugschein 87db ...
Die Typengenehmigung kann ich nirgends finden.

Zu LPG(Autogas): Wohl kein Problem weils schon eingetragen ist.
overloard
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Beitrag von overloard »

tach....vieleicht hast du ja meine probleme mit der mfk mitbekommen.

was schon in deutschland eingetragen wurde ist "relativ" egal.

für die mfk ist nur wichtig, dass das was in D eingetragen ist, auch in der schweiz erlaubt (gutachten und so) ist.

lautstärke is kein problem sofern du die orginalanlage drunter hast.

sonst gibts für kleines geld ne ersatzanlage (im gegensatz zur 4th gen)

für die beleuchtung ist nur wichtig, kein xenon, keine roten oder blauen lichter nach forne und am wichtigsten, eine EU bzw. DOT nummer aufm glas.

hab die US beleuchtung an meinem Trans am.
Da wirst du keine Probleme haben.

kleiner gratis tip: auto waschen(inkl. motorraum) wenn der mfk termin kommt. z.b. 15.7.2008 um 16:00 dann geh ins internet oder ruf an und wechsel den termin auf 11:20 (wenn mögli, in Graubünden ists möglich) es sind beamte. die wollen mittagspause;)

das einzige was probleme machen könnte ist die LPG anlage. informier dich mal bei der MFK.

hoffe ich konnte dir helfen.

gruss stefan

ach ja...
wenns probleme geben sollte, geh zur mfk und kauf da den leitfaden "richtlinien 2A" und das dazugehörige merkblatt.

Da steht recht viel drin, was erlaubt ist und was nicht. Das schöne am ganzen vieles wird dir da vorgeschrieben, und ne seite später findest du ein schlupfloch wies trotzdem legal ist.
Bild

To drive: 1997 Pontiac Grand am 3.1V6
To ride: 1994 Pontiac Trans am 5.7V8
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AgY!
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Beitrag von AgY! »

Hi,

da fällt mir ja ein Stein vom Herzen ;) Ich danke dir.

Bin Montag in .ch und werd mir allerlei Papiere organisieren. (Mal schauen ob ich es auch schaffe den Leitfaden zu bekommen)

Das mit dem Termin ist genial ;) Gut auch zu wissen das man den Termin u. U. ändern kann.

Grüße

Mathias
overloard
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Beitrag von overloard »

kein prob.

poste hier bitte rein wenns geklappt hat. vorallem wegen der lpg anlage
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Sovebamse
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Beitrag von Sovebamse »

Ich musste nur die hinteren Bremsen machen (da sind die recht streng bei den Abweichungen).

Ein Mechaniker meinte, er verstehe nicht, dass ich durchgekommen sei. Er würde sagen, es gäbe wesentlich "schlimmere" Mängel.

Z.B. dass die Lenkgeometrie unter aller Sau ist, hat die nicht interessiert ("lassen wir jetzt mal gut sein"). Und vorne ist was mit der Lenkung nicht in Ordnung. Das haben die anscheinend auch übersehen. Nur die Lautstärke haben die überprüft mit der 70? Meter-Methode, weil da anscheinend keine Zahlen mehr drauf waren auf dem Auspuff (war aber anscheinend nicht beanstandet worden beim ersten mal vorführen). Die haben dann alles ausgemessen und eingetragen.

Ölverlust wurde auch bemängelt. Hat meine Werkstatt dann schön sauber geputzt und einen kleinen Filz dazwischen gemacht und gut war.
Mein Fahrzeug:

Chevrolet Camaro, Jahrgang 88, Coupé

Farbe: bordeaux oder dunkelrot

TBI-Einspritzer
AgY!
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Beitrag von AgY! »

Im Moment bin ich total frustriert!

Ich hab beim MFK nachgefragt wegen AutoGas (soweit kein Problem).
Da braucht es nur den Beweis das der Tank auf dichtigkeit geprüft wurde.

Die haben dann auch fix drunter geschaut - auch OK. Sehr nett gewesen - viel interesse - und noch paar Tipps bekommen. MFK würde ich ohne größere Probleme schaffen. Den Auspuff würde ich wohl auch tatsächlich eingetragen bekommen.

Nun hat der Wagen aber Probleme beim Abgastest. Nach ersten Untersuchungen hab ich mein offensichtlich defektes EGS abgeklemmt und damit sind die Werte jetzt schon fast gut.

Wenn ich lange im Leerlauf stehe hatte ich schon immer (selten) Fehlzündungen. Nur beim Abgastest führt das zu erhöhten CO und HC werten. Und damit fall ich dann einfach durch :(

Erhöhter leerlauf (2500) ist mehr als perfekt (Autogas u. Benzin). Ab 900U/min ist auch alles ok.

Keine Ahnung wo ich da jetzt das Geld versenken muss. Kerzen? Kat? Lambda? Bin total genervt und ehrlich gesagt auch total angepisst.

Mathias

Update:

Laut Prüfer (nennen wir ihn mal Herr Wurst):

Also, Herr Wurst hat folgendes gesagt:

- Mein Standlicht ist nicht Weiss oder Gelb sondern Orange
- Mein Fernlicht ist nicht stark genug
- Handbremse 30% Abweichung

Autogas:

- Tank-Typ und Hersteller nicht ersichtlich (steht im Fahrzeugschein)
- Gaskomponentenschild fehlt (gabs damals noch nicht)

War echt Stinkesauer - hab da jetzt nochmal paar Rappen in den Beamt-o-maten eingeworfen und mal schauen was das bringt.
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