wie in einem anderen Thread schon erwähnt:
Ich mache mir Sorgen ob ich meinen FiBi in der Schweiz durch die MFK bekomme.
Wie wird denn dort auf US-Beleuchtung und Auspufflautstärke reagiert?
Das der Wagen sauber/warm und ohne große Mängel oder Flüssigkeitsverluste vorgeführt werden sollte ist denke ich mal schon selbstverständlich.
Aber gibts da vieleicht noch Fahrzeugspezifische Besonderheiten auf die ich besonders achten sollte? Bin grade in den ersten Wochen auf individuelle mobilität (

Grüße
Mathias
Edit: da keiner was weiss sammel ichs (mir?) mal zusammen:
SR Art. 109 Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen
1 Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:
a. vorn: zwei Fernlichter, zwei Abblendlichter und zwei Standlichter;
b. hinten: zwei Schlusslichter, zwei Rückstrahler, zwei Bremslichter und eine Kontrollschildbeleuchtung.
SR Art. 75 Stand—, Schluss—, Markier—, Park—, Bremslichter und Kontrollschildbeleuchtung
Stand—, Schluss—, Markier- und Parklichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei klarem Wetter auf eine Entfernung von 300 m sichtbar sein.
2 Stand-, Schluss-, Markierlichter und Kontrollschildbeleuchtung müssen stets leuchten, wenn die Fern-, Abblend- oder Nebellichter eingeschaltet sind. Die Stand-, Schluss- und Markierlichter können auch als Parklichter dienen, wenn sie nicht mehr als 0,40 m vom Fahrzeugrand angebracht sind.1
3 Bremslichter müssen bei Tag auf wenigstens 100 m und in der Nacht auf wenigstens 300 m deutlich erkennbar sein, ohne zu blenden. Sie müssen bei Betätigung jeder Betriebsbremse aufleuchten. Ebenfalls aufleuchten dürfen sie bei Betätigung der Dauerbremse oder einer ähnlichen Einrichtung. Wenn sie mit den Schlusslichtern vereinigt sind, müssen sie sich durch die Leuchtstärke deutlich von ihnen unterscheiden.
4 Das zusätzliche Bremslicht muss hinten in der Mitte innen oder aussen am Fahrzeug angebracht sein. Eine Kombination mit andern Lichtern ist nicht zulässig. Ist eine Anbringung in der Mitte aus technischen Gründen nicht möglich, z. B. bei Doppeltüren hinten, so können wahlweise ein um 150 mm seitlich versetztes oder zwei möglichst nahe beieinander liegende zusätzliche Bremslichter angebracht werden.
5 Die Kontrollschildbeleuchtung muss das hintere Kontrollschild möglichst gleichmässig beleuchten, so dass es nachts bei klarem Wetter aus einer Entfernung von wenigstens 20 m leicht abgelesen werden kann. Es darf kein direktes Licht von hinten sichtbar sein. Die Bestimmung von Artikel 73 Absatz 2 betreffend die symmetrische Anordnung zur Längsachse des Fahrzeugs ist nicht anwendbar.2
SR Anhang 101
Lichter, Richtungsblinker und Rückstrahler
111
Nach vorn gerichtete
Lichter
weiss oder hellgelb
Rückstrahler im allgemeinen
weiss
Pedalrückstrahler
gelb
Richtungsblinker und Warnblinker
gelb
113
Seitwärts wirkende
Rückstrahler, Markierlichter sowie Warnlichter an Türen
rot oder gelb
Richtungsblinker und mitblinkende Markier- lichter
gelb
Seh jetzt so auf anhieb nirgends das gelbes standlicht verboten ist.
Zum Geräusch:
Dabei dürfen die in der Typengenehmigung oder im Fahrzeugausweis eingetragenen Werte bei der Nahfeldmessung um höchstens 5 dB(A) und bei der 7-Meter-Messung um höchstens 2 dB(A) überschritten werden. Bestehen trotz Einhaltung dieser Werte Zweifel an der Konformität des gemessenen Fahrzeugs, kann eine Vorbeifahrtmessung angeordnet werden.
Nach meinem Fahrzeugschein 87db ...
Die Typengenehmigung kann ich nirgends finden.
Zu LPG(Autogas): Wohl kein Problem weils schon eingetragen ist.