Hallo Leute,
ich bin neu hier und spiele mit den Gedanken mir einen Pontiac anzuschaffen.
Da ich nicht viel Fahre (ca. 6000 - 10000km im Jahr) wäre der oft erwähnte Verbrauch von durchschnittlich 10-11 l/100km hinnehmbar.
Wir reden ja schließlich nicht von einem 3l Lupo.
Mich würde aber jetzt interessieren, was Ihr so an Kfz Steuer zahlt. Vorallem bei der neuen Kfz Steuer Regelung wo es nach CO2 Ausstoß berechnet wird. Im Internet konnte ich keine Original Angabe bezüglich CO2 Ausstoß finden.
Basisdaten der Berechnung wäre ein Firebird 3.Gen. 1990-1994 min V6 3,1 und 140 PS.
Ich lese viel über Euro 1 und Euro 2. Natürlich würde ich letzteres bevorzugen....aber für den Fall der Fälle...könnte man Euro 2 doch nachrüsten?
Die Seite US-Kat gibts leider nicht mehr.
Auf jedenfall wäre ich für eure Hilfe sehr dankbar.
Kfz Steuer - Pontiac Firebird
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Alle deine Fragen wurden hier im Forum schon X-Fach beantwortet !
Gruß
Mike
Original von tenaciousd
Hallo Leute,
ich bin neu hier und spiele mit den Gedanken mir einen Pontiac anzuschaffen.
Da ich nicht viel Fahre (ca. 6000 - 10000km im Jahr) wäre der oft erwähnte Verbrauch von durchschnittlich 10-11 l/100km hinnehmbar.
Kommt ganz drauf an wo du ihn bewegst, rechne mal eher mit 11-12 Liter.
Wir reden ja schließlich nicht von einem 3l Lupo.
Mich würde aber jetzt interessieren, was Ihr so an Kfz Steuer zahlt. Vorallem bei der neuen Kfz Steuer Regelung wo es nach CO2 Ausstoß berechnet wird. Im Internet konnte ich keine Original Angabe bezüglich CO2 Ausstoß finden.
Das betrifft nur NEUWAGEN !
Basisdaten der Berechnung wäre ein Firebird 3.Gen. 1990-1992 min V6 3,1 und 140 PS.
Die 3-Gen. wurde von 82-92 gebaut, die 4-Gen. von 93-02. Die 3-Gen. hat im 3,1´er V6 140 PS, richtig. Und diese bekommt man mittels Kaltlaufregler auf Euro 2 umgeschlüsselt! Demnach zahlt man 7,36€ pro 100ccm = 7,36 x 31 = ca. 228,16€...ohne Kaltlaufregler ist er mit Euro 1 eingestuft, d.h. hier wären 15,36€ pro 100ccm fällig...
Ich lese viel über Euro 1 und Euro 2. Natürlich würde ich letzteres bevorzugen....aber für den Fall der Fälle...könnte man Euro 2 doch nachrüsten?
Wie gesagt, per Kaltlaufregler.
Die 4-Gen. V6 erfüllen Euro2 quasi ab Werk, hier muss nichts umgebaut werden.
Die Seite US-Kat gibts leider nicht mehr.
Auf jedenfall wäre ich für eure Hilfe sehr dankbar.
Gruß
Mike
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Na ja, zum Verbrauch kann jeder hier was anderes sagen.
Jeder am Wagen aber auch einen andere technischen Zustand, einen anderen Fahrstil und fährt in unterschiedlichen Gefilden.
Ich habe bisher den 2,8´er, den 3,1´er, den 3,4´er den, den 3,8´er (im Van) 5,0´er TPI und den 5,7´er LS1 gefahren und bei meiner Fahrweise auf meinen typischen Strecken, haben all diese Motoren einen identischen Verbrauch gehabt.
Momentan ist der Firebird-Markt gerade recht ok (im Gegensatz zu ein paar Wochen/Monaten),
kannst ja mal hier rein gucken: *KLICK*
MFG. Mike
Jeder am Wagen aber auch einen andere technischen Zustand, einen anderen Fahrstil und fährt in unterschiedlichen Gefilden.
Ich habe bisher den 2,8´er, den 3,1´er, den 3,4´er den, den 3,8´er (im Van) 5,0´er TPI und den 5,7´er LS1 gefahren und bei meiner Fahrweise auf meinen typischen Strecken, haben all diese Motoren einen identischen Verbrauch gehabt.
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Original von Mike
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Original von tenaciousd
Mich würde aber jetzt interessieren, was Ihr so an Kfz Steuer zahlt. Vorallem bei der neuen Kfz Steuer Regelung wo es nach CO2 Ausstoß berechnet wird. Im Internet konnte ich keine Original Angabe bezüglich CO2 Ausstoß finden.
Das betrifft nur NEUWAGEN !
Gruß
Mike
...erweiternd sei dazu gesagt:
Grundsätzlich gilt das für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.Juli 2009...diese werden alle mit dem neuen Besteuerungsprinzip besteuert...
...genauer betrifft es aber auch Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 5. November 2008 bis 30. Juni 2009...
...nur wird hier für diesen Zeitraum vom Finanzamt eine sogenannte "Günstigerprüfung" durchgeführt....
...d.h., es wird berechnet, was "billiger" ist.....Besteuerung nach altem Prinzip mit Hubraum und Abgasnorm oder die neue Variante mit Abgaskomponente/CO2-Wert.....und je nachdem, was für eine Jahressteuer für den Steuerbürger günstiger---also "billiger"--- ist, wird dann für die Besteuerung angewendet...und ggf. der Steuerbescheid geändert...
Mit administrativen Gruß
Heiner




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