Hi,
Zwecks Leichtkraftradkennzeichen einfach danach fragen, die Ablehnung schriftlich zu bekommen. Erstens ist das Schreibkram, zweitens ist das anfechtbar. Die resultierende Reaktion ist in 95% aller Fälle ein gestempeltes Leichtkraftradkennzeichen.
Ich habe damals gelernt, dass meine Sondergenehmigung aus Hessen in NRW wertlos war, weil Ländersache. Musste eh eine neue bezahlen. Insofern würde Dir die aus Bremen nur nützen, wenn Du selbst in HB/BHV wohnst.
Ein Gutachten, was genau nicht der StVZO entspricht, brauchst Du in irgendeiner Form. Bei mir stand glaub ich (vielleicht guckt elnitschko mal nach

) in den Papieren direkt drin "Maximale Kennzeichengröße ... x ... mm durch Gutachten TÜV Mönchengladbach". Ich hatte jedenfalls kein Gutachten selbst vorliegen. Wenn Du keinen entsprechenden Eintrag in Deinen Bestandspapieren hast (zum Beispiel weil der Wagen auch ohne Gutachten kleine Kennzeichen hatte oder große Zweizeilige die man auch ohne bekommt), dann musst Du das beibringen.
§70 StVZO sagt nur aus, dass Du eine Genehmigung bekommst, ein Fahrzeug zuzulassen, das am Zulassungstag nicht der StVZO entspricht. Wenn Du einen LKW mit Euro5- oder EEV-Abgasnorm bei einem Händler neu kaufst, der sich da seit fast einem Jahr die Reifen platt steht, bekommst Du ein Gutachten gleich dazu (seit 1. Januar 2014 ist Euro6 Vorschrift - ETS2 zocken bildet...) Aber es muss drin stehen, ob das Kennzeichenfeld an Deinem TA zu klein ist, um ein reguläres PKW-Kennzeichen anzubringen oder der LKW aus dem Beispiel die für Erstzulassungen vorgeschriebenen Abgaswerte nicht packt. Woher soll die Zulassungsstelle denn sonst wissen, welcher der hunderte Paragraphen nicht erfüllt ist und was sie demnach ausnahmegenehmigen muss?
Zur Zulassung wird an sich der Nachweis über die Verkehrstüchtigkeit (TÜV-Bericht ohne oder mit leichten Mängeln, Vollabnahme, EU-Konformitätserklärung bei Neuwagen) und ein Versicherungsnachweis gebraucht. Ich finde es schon erstaunlich, dass Du überhaupt ohne zulassen kannst. Aber wenn sie diesen Nachweis von der Versicherung haben wollen, dann ist das wohl ihr gutes Recht. Immerhin kommst Du mit für die Zulassung unzureichenden Unterlagen. Ob die Versicherung den Schrieb aber ausspuckt, ist eine spannende Frage.
Wenn nicht, musst Du vielleicht klären, ob das Amt mit einer Ruheversicherung zufrieden ist. Die versichert je nach Umfang Haftpflichtschäden, die Dein Fahrzeug nicht angemeldet verursacht (zum Beispiel weil Du die Batterie anklemmst und es plötzlich durch einen Kabelbrand zusammen mit je einem Auto links und rechts abfackelt den Schaden an den beiden Nachbarautos) oder eben auch Kaskoschäden am eigenen abgemeldeten Fahrzeug (beim genannten Brand also dein eigenes Fahrzeug), dann wird sie teurer.
Ich hatte meinen über Oldie Car Cover (dahinter stecken Provinzial-Versicherung und Sparkassenversicherung) laufen. Es gibt hunderte Oldtimer-Versicherungen, aber bei Youngtimern wird es schon deutlich dünner. OCC versichert sogar bis hin zu Neuwagen, wenn man glaubhaft machen kann, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug und zukünftigen Klassiker handelt. Einen aktuellen Marktüberblick dürftest Du aus aktuellem Anlass (Versicherungswechselfrist Ende November) bestimmt in der aktuellen oder kommenden Oldtimer Markt finden.
Viele Grüße
Mirko