Original von Örnie
er kennt ein paar vom Tüv
@ Örnie
Nicht der TÜV trägt Dir die Roten Blinker ein ! Der ist
nämlich garnicht befugt dazu X( . Und wenn er's macht
nützt es Dir im Zweifelsfall nix (außer das es schön
teuer war) .
Da die roten Blinker gegen die StvZo verstoßen (ich
glaub §53 ) kann dir nur eine Behörde die Ausnahme
genehmigen und Blinker eintragen.
Bei mir war es das Landesamt für Straßenbau &
Kraftverkehr in Rostock.
Wenn Sie Dir diese Blinklichter genehmigt haben,
bekommst Du ein Aktenzeichen, welches auch in der
Zulassung und dem Brief eingetragen wird. Damit bist
Du in jeder Kontrolle aus dem Schneider !
Gruß !
Rick
PS: Laß Dir bloß nicht vom Tüv so'ne unnütze Eintragung
aufquatschen ! Ich spreche aus Erfahrung ! X(