Seite 2 von 3

Verfasst: 22.10.2005, 08:24
von Loide
Najaaa... also in live is schon bißschen heller als in den Videos...

Aber LEDs haben allgemein den Nachteil, dass sie nicht so "strahlen" wie Neons... Machen eher so einen Balken wie bei mir zu sehen ist...

Das is eben der Nachteil daran, dafür haste aber auch alle Farben und die Modes ;)


Aber wenn du´s schaffst dir ne Lasershowanlage ausm Cinemaxx zu klauen und die untergebaut kriegst sag man bescheid :D :D :D

(aber nur wenn die auchn CE-Prüfzeichen hat, damit das auch erlaubt ist während der Fahrt :D :D :D )

Verfasst: 23.10.2005, 19:40
von Geverae
Bin irgendwie nicht in der Lage die Vorschrift richtig zu finden.

Könnte sie mir jemand per Mail schicken. ODer notfalls per Post ich zahle auch gerne das Porto und lege auf nem Treffen nochn par Bier drauf.


Danke Geverae

Verfasst: 23.10.2005, 21:09
von Dead Body
Bild

Verfasst: 03.11.2005, 18:29
von BlackSnake
HI ich hab jetzt auch mir ne Blaue unter meinen Bird gepackt könntest du mir das Gutachten oder verordnung auch schicken

unterlicht

Verfasst: 03.11.2005, 18:34
von machtin68
wenn jemand webspace noch über hat, ich kann gerne mal die eu-unterlagen und kba- sachen scannen, aus denen hervorgeht, das diese unterlichter mit ce- nummer mitlerweile legal sind, ohne eintragung ect. !!!!!

Verfasst: 03.11.2005, 20:58
von kaefergarage.de
Wieviel brauchst Du ?

unterlicht

Verfasst: 03.11.2005, 21:03
von machtin68
keine ahnung, es sind alles in allem 7 seiten . da müßte mann mal den fachmann fragen .....

wenn du willst, sende ich sie dir am we zu, mache am scanner eine gute, aber platzsparende auflösung.

gib mal pn oder email...

Verfasst: 03.11.2005, 22:59
von Geverae
Kannst du mir die auch mal schicken?

An Gexner@gmx.de ?


Wäre echt nett

Grüße Geverae

Verfasst: 04.11.2005, 18:53
von LordOfTheWeed
Würdest du mir die auch schicken???

Büddö!:pro: :pro: :pro:

Email: Huthmann.KR@web.de

unterlicht

Verfasst: 04.11.2005, 19:08
von machtin68
also, ich werd meine unterlagen am we mal an kaefergerage schicken, der kann sie dann posten. oder evt. als dl zur verfügung stellen....

Verfasst: 04.11.2005, 21:23
von s.pessler
Ich will ja keinem den Spass verderben, aber auf den Seiten der DEKRA hört sich das doch leicht anders an:
_________________________________________
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
________________________________________

Das Problem an der Sache ist, dass die EU regeln kann was sie will, Zulassungsfragen sind halt trotzdem den geltenden Bestimmungen der Mitliedsstaaten unterworfen, da ist lang noch nicht alles harmonisiert.

Aber was solls, meine 7-Farben LED Unterbodenbeleuchtung kommt trotzdem gut.

MfG,
Sebastian

ujnter

Verfasst: 04.11.2005, 21:38
von machtin68
so, nochmal zum mitschreiben.
was du da hast, ist uralt, als auszug aus dem ganzen eu-zeug nur 2-3 sätze


zitat kba infosystem nr,. 01-97

---..... richtlinie 76/756-ewg ...... blablabla werden äquivalente leuchten definiert........blabla bla....

die in der ece regelung anhang IV teil II richtlinie 70/156 genannt werden, ist die uneingeschränkte verwendung in allen eu-mitgliedsstaaten gegeben,......

alle eu-staatemn haben diese typengenemiegung anzuerkennen.....

nach auffassung des kba könnte blabkla bla.... diese regelung anerkannt werden.

klartext:
haben lampen/lichter o.ä. technische einrichtungen, die nach ece norm geprüft und diese norm bestanden haben (kennzeichnung) , ist die verwendung in allen eu-staaten , wozu ja germany gehört, erlaubt.!!!!!!!!!

wartet ab bis ich die sachen gescannt hab, käfergerage wird diese posten.

Verfasst: 05.11.2005, 00:06
von Dead Body
Irr Ich mich gerade oder bist du nicht auch der mit dem gekauftem Diplomatenpass ? :rolleyes:

Verfasst: 05.11.2005, 00:38
von Loide
@Dead:

Jaa, das war er :O


@Machtin:


Jetzt mal ganz realistisch überlegt... es ist doch völliger quatsch...

Hab doch schon gesagt: Dann hol ich mir einen 5000 Watt Scheinwerfer mit CE Prüfzeichen und bau mir den aufs Dach...

Blende damit ALLE Verkehrsteilnehmer die alle n Unfall bauen weil sie nichts mehr sehen...

Und du meinst also das wäre durch irgend welche EU Richtlichlinien legal ?!?!


Sobald irgend was den Verkehr beeinflußt oder sogar gefährdet, können die mit ihren Richtlinien bleiben wo der Pfeffer wächst... :O

unterlicht

Verfasst: 05.11.2005, 15:09
von machtin68
erstens : ich habe den pass nicht gekasuft, sondern verliehen bekommen. falls immer noch jemand an dem zweifelt, zeig ich jedem mal meine letzte einkommenssteuererklärung. ( artikel 34 wiener abkommen) jetzt kann jeder mal recherchieren, was das nu wieder ist.......... wer zu letzt lacht....


zweitens.
ein "500 watt" scheinwerfer wird wohl kaum ein ce-zeichen bekommen, außerdem sind die wattzahlen bei leuchten am kfz fest bestimmt....

fakt ist nun mal genau das, was ich im meinem letzten post geschrieben habe, egal ob dem einen past, oder dem tüv nicht gefällt.

Verfasst: 05.11.2005, 18:14
von Loide
Dann hol ich mir eben einen Stroboblitzer mit CE Siegel...

Auch stark blendend im Verkehr...


Mit Sicherheit gilt für solche "gefährdenden" Einrichtungen eine andere Regelung...


Bekanntlicherweise kann man solche Gesetzestexte immer so auslegen wie man möchte... Und im Zweifel gilt leider meistens dass, wie es der Staat oder die Behörde oder was auch immer will...

Was mich überzeugen würde, wäre eine schriftliche Anfrage bei einem Menschen der so etwas zu entscheiden hat, bzw jemand der sich mit der Lage auskennt, unter Berufung dieser Paragraphen...

Das würde mich mal interessieren was dann bei raus kommt !

Verfasst: 05.11.2005, 19:24
von s.pessler
Nun ja, wir sind gespannt.
Als kleine Anmerkung noch zu dem Thema, ich hab mich mal bissel schlau gemacht, was ich rausfinden konnte:

Ja, es gibt eine EU-Regel, die besagt, dass Fahrzeuge mit Leuchten mit E-Prüfnummer zugelassen werden müssen.
Diese Leuchten sind aber bezeichnet, und zwar nach Funktion (also Standlicht, Nebelscheinwerfer, Hauptscheinwerfer, Seitenmarkierungsleuchten etc).
Eine Unterbodenbeleuchtung ist da mal nicht dabei.

Da diese Regelung den Leuchtmitteln einen bestimmten Zweck zuweist, dürfen sie also auch nicht zweckfremd verwendet werden (meint also Nebelschlussleuchte rot als Frontscheinwerfer angebracht z.B.). Das hat was mit dem Signalbild zu tun, da gibts Regeln.


Ich bin schon gespannt endlich die geheimnisvollen Regeln zu lesen, bin aber recht sicher, dass die Auslegung keine Unterbodenleuchten zulässt.
Was mich weiter wundert, ist, dass mit deinen (@machtin) bisherigen Andeutungen im Google null (echt gar nix) zu finden ist.
Die EU-Regelungen werden eigentlich alle ins Netz gestellt.

MfG,
Sebastian

Verfasst: 05.11.2005, 20:05
von Loide
Original von s.pessler
Ja, es gibt eine EU-Regel, die besagt, dass Fahrzeuge mit Leuchten mit E-Prüfnummer zugelassen werden müssen.
Diese Leuchten sind aber bezeichnet, und zwar nach Funktion (also Standlicht, Nebelscheinwerfer, Hauptscheinwerfer, Seitenmarkierungsleuchten etc).
Eine Unterbodenbeleuchtung ist da mal nicht dabei.

Da diese Regelung den Leuchtmitteln einen bestimmten Zweck zuweist, dürfen sie also auch nicht zweckfremd verwendet werden (meint also Nebelschlussleuchte rot als Frontscheinwerfer angebracht z.B.). Das hat was mit dem Signalbild zu tun, da gibts Regeln.
GENAU das hat mir der herr von der TÜV Zentrale in Hannover (übrigens der höchste Mensch, der nach mehrmaligem durchstellen zu sprechen war,) auch gesagt !


Und so lange es keine offizielle Bestätigung eines Juristens oder von TÜV Seite gibt kannste das eh knicken... (WENN deine Auslegung überhaupt stimmen sollte, was ich noch ganz stark bezweifle)

Oder wie willste dem Bullen der dich anhält das anhand dieser wirren Paragraphen weis machen ?! Der schickt dich zur Vorführung, die nehmen dir das auch nich ab, die schicken dich wieder wo anders hin usw. Da biste dann Wochenlang bei 1000 Verschiedenen Stellen für so´n Quatsch...


Lasst sie euch einfach eintragen, lasst euch nicht mit eingeschalteten Leuchten erwischen und gut is... 8)

unterlicht

Verfasst: 10.11.2005, 21:28
von machtin68
mehrere leute wollten die unterlagen zugemailt haben. aber nur 2 haben sich bisher gemeldet......

was ist mit den anderen????

Verfasst: 10.11.2005, 23:20
von s.pessler
Hab sie erhalten, danke.
Werde aber frühestens am Wochenende dazu kommen sie genau durchzulesen und mich dann dazu äussern.

Gruss,
Sebastian

Verfasst: 10.11.2005, 23:26
von J.C. Denton
Hab sie natürlich auch erhalten. Danke! Ich kann mit dem "Fachchinesisch" was anfangen, mein Onkel ist beim TÜV, der wird seinen Kollegen das mal vorlegen.

Greetz, Oli

Verfasst: 11.11.2005, 07:22
von Geverae
Servus

bin grad erst wiedergekommen und muss auch direkt wieder weg. Bin dann am Montag wieder zuhause und habe denn leider auch erst Zeit. Werde dann anrufen.
Aber schon mal danke für die hilfe, finde das super, dass wir auch anrufen können.

So muss denn wieder los was für mein Geld tun.

Bis dann

Geverae

Verfasst: 14.11.2005, 20:29
von s.pessler
Also, ich poste jetzt mal die beiden interessanten Datenblätter vom KBA:

Bild

Bild

Auf die beiden Seiten EU-Verordnung hab ich jetzt mal verzichtet, da eigentlich eher von geringer Relevanz.

Zu Blatt 1:
Kurz gefasst: Äquivalente (=gleichartige) Austuschleuchten gehen auf jeden Fall in Ordnung, wenn diese per ECE geprüft wurden.
Heisst: Ich kann mir meine Seitenblinker mit Typgenehmigung gegen JEDEN Seitenblinker mit E-Prüfzeichen austauschen.

Zu Blatt 2:
Für mich etwas wischi waschi. Korrigiert mich bitte wer es besser versteht:
Lichter sind (meines Erachtens aber klar nach Gesetzeslage) anzuerkennen wenn Sie ein E-Prüfzeichen besitzen.
Wer weiss, was diese "ECE-R 110" beinhaltet? Ausnahmegenehmigung für was?
Wenn ich das richtig deute, geht es hier darum, dass sog. äquivalente Leuchten mit ECE-Genehmigung nicht mehr verboten werden sollen, gut möglich aber dass ich mich da täusche. Bitte um Info wer was hat.

Dass sich daraus eine grundsätzliche Berechtigung zum Fahren mit "nicht äquivalenten Leuchten" ablesen ist sehe ich nicht.
Zudem sind die Dokumente schon 4 Jahre alt, also von wegen, ich hätte mich auf uralte Aussagen bezogen.
Hier der Link auf die aktuellen DEKRA Richtlinien zu Beleuchtungsfragen, Stand 08.09.2005.
Das ist die offizielle Arbeitsrichtlinie der Prüfstellen in Deutschland.
Also was greifbares.

MfG,
Sebastian

unterlicht

Verfasst: 14.11.2005, 20:45
von machtin68
dabei ist gerade dieser eu-kram das wichtigste.
wie ich schon so oft hier gesagt habe. darin steht ganz klar, das eu-recht in d-recht umzusetzen ist. das eu-bestimmungen deutsche bestimmungen außer kraft setzen.

Verfasst: 15.11.2005, 17:48
von Clymia
und trotzdem dürft ihr mit den teilen an nicht fahren.... :rolleyes: