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Verfasst: 29.04.2004, 12:43
von supabird
Ho Örnie,

schau doch mal nach links, dann siehst Du wo ich wohne. :D


Andreas

Verfasst: 29.04.2004, 15:04
von thedoc
Original von Örnie
er kennt ein paar vom Tüv
@ Örnie

Nicht der TÜV trägt Dir die Roten Blinker ein ! Der ist
nämlich garnicht befugt dazu X( . Und wenn er's macht
nützt es Dir im Zweifelsfall nix (außer das es schön
teuer war) .

Da die roten Blinker gegen die StvZo verstoßen (ich
glaub §53 ) kann dir nur eine Behörde die Ausnahme
genehmigen und Blinker eintragen.
Bei mir war es das Landesamt für Straßenbau &
Kraftverkehr in Rostock.

Wenn Sie Dir diese Blinklichter genehmigt haben,
bekommst Du ein Aktenzeichen, welches auch in der
Zulassung und dem Brief eingetragen wird. Damit bist
Du in jeder Kontrolle aus dem Schneider !

Gruß !
Rick

PS: Laß Dir bloß nicht vom Tüv so'ne unnütze Eintragung
aufquatschen ! Ich spreche aus Erfahrung ! X(

Verfasst: 29.04.2004, 17:24
von Örnie
Hurra es lebe die deutsche Bürokratie X( .
Was kostet die arbeit dieser Sesselpupser denn?

Verfasst: 29.04.2004, 17:37
von thedoc
@ Örnie

Kannst so mit ca 150,- rechnen. X( Was für ein Feudalstaat ! :evil: