Original von kaefergarage.de
Scanner: NEIN. Nach vorne darf nichts leuchten, geschweige denn bewegen. Es reicht, ihn waehrend der Fahrt abzudecken - siehe Bibi und F-Bandit
Wobei dennoch - dem TÜV wegen - der ganze Laden noch extra gesichert sein sollte, z.B. wie genannt über die Handbremse (weil wie will man mit vollständig angezogener handbremse fahren, gell?).
Also zusammengefasst, Scanner vor TÜV...ja, aber:
1.) Innerhalb des Strassenverkehrs nur abgedeckt (bei den Scannern von Brennon Fullbright z.B. denkbar einfach: Haube auf, Aussteigen, Linse wechseln durch eine Alulinse in Wagenfarbe, Haube zu)
2.) Mit Sicherungsmechanismus versehen, so dass der Scanner auch wirklich nicht angehen kann, während der Fahrt.
Wenn man diese Punkte beherzigt hat man kein Problem beim TÜV.
Stephan
P.S. Wenn man es nicht beherzigt und z.B. solche Stunts macht, wie z.B. mit einem Gullwing oder laufenden Scanner durch die Gegend fährt und auch noch den richtigen bei der Polizei findet, können sie einem durchaus die Plakette runterkratzen...also: Damit ist nicht zu spassen!