Seite 1 von 2
DAYTIME RUNNING LIGHTS 4genFirebird?LICHT AM TAG BEI DEN ÖSI
Verfasst: 12.10.2005, 01:22
von gregfire
Thema betrifft hauptsächlich die ÖSIS hier.
wir ösis haben ja bald LICHT AM TAG per Gesetz hier!
wie immer das man bewerten mag.
ich bin nicht erfreut darüber meinen 4gen Firebird95 den ganzen Tag mit den Klappscheinwerfern rumzufahren (spez. Sonnentage im Sommer)!
nun meine frage,
im US Manual von einem Firebird 96 steht dass das
Daytime Running Light im blinker untergebracht ist.
es steht: "only the front turn signal lamps will be on"
hat jemand schon sowas eingebaut im Firebird 4gen?
Dachte mir weisse blinkergehäuse und dann mit standlicht fahren wäre doch eine lösung oder??
die 5W Birne dürfte wohl zu wenig sein??
oder in den orig EU Standlichtern ("Warzen" )
eine stärkere Lampe rein und dann mit Standlicht?
wer hat infos?
gruß greg
Verfasst: 12.10.2005, 06:25
von Dead Body
hast keine nebelscheinwerfer ? :rolleyes:
Verfasst: 12.10.2005, 06:50
von Blackknight
Ich weiss jetzt nicht wie es bei den 4th Gens ist, aber bei den 3rd Gens sind ja die Blinker zugleich die Standlichter, und hier in der Schweiz ist es ja verboten Gelbe standlichter zu haben also habn wir unten noch so hässliche weisse. Auf jedenfall sind sie oben nur abgeklemmt und man kann sie ganz einfach wieder zurücksetzen zur US version. Egal woh du die Standlichter jetzt hast, der Strom kommt generell von der US Stromquelle, die Europäischen Händler waren ja faul was das umbauen anbelang
Dass wäre die Möglichkeit einfach das wieder istandsetzen oder wenn du Nebelscheinwerfer hast wie Dead Body schon gesagt hat, diese für den Zweck missbrauchen.
Gruss
Cedric
Verfasst: 12.10.2005, 09:35
von supabird
Lt. ADAC-Bericht sind eingeschaltete Nebelscheinwerfer als Alternative nicht erlaubt.
Zugelassen sind neben dem normalen Abblendlicht beispielsweise auch Abblendscheinwerfer alleine, ohne dass gleichzeitig die Rücklichter und weitere Leuchten brennen. Möglich sind auch Abblendscheinwerfer mit elektronisch reduzierter Leistung sowie Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen . Das so genannte Begrenzungslicht darf, muss aber nicht gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.
http://www.adac.de/mitgliedschaft_leist ... ocation=33
Andreas
Verfasst: 12.10.2005, 11:01
von Fierotom
richtig, habe ich auch gehört das Nebellampen als Daytime Running Lights nicht statthaft sind!
Da haben wir es mit den Camaros ja etwas einfacher (ohne Klapp-Scheinwerfer)!
Ich versuche mal in den USA ein original Modul zu finden, denn in Deutschland kommt das garantiert auch in nächster Zeit!
Verfasst: 12.10.2005, 18:57
von FIBS
Die
folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland
erlaubt :
Normales Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint.
Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Rücklichter und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Allerdings muss die Leuchtstärke so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
Tagfahrleuchten , wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Die Lichthupe ist aber erlaubt. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.
Die
folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht
im Ortsgebiet und im Freiland verboten:
Unbeleuchtet fahren (war bisher erlaubt).
Nur das Begrenzungslicht einschalten (war bisher erlaubt).
Nebelscheinwerfer
Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Alle nicht vorschriftsmäßig durchgeführten Modifikationen von Leuchten wie vor allem der Austausch von Leuchtmitteln (Lampen, Leuchtdioden) im Begrenzungslicht oder Scheinwerfern.
"Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass hier natürlich Tagfahrleuchten alleine nicht ausreichen und daher verboten sind!!
Quelle: ÖAMTC
Verfasst: 12.10.2005, 20:34
von gregfire
also wie nun?
fahren ohne klappscheinwerfer unmöglich?
Nebellichter gehen doch nur bei ausgefahrenen
Headlamps oder? frage da meine Nebellichter nicht funktionieren!
Eine Tagfahrleuchte ins Blinkergehäuse einbauen??
Was macht Ihr FIREBIRD FAHRER IN ÖSTERREICH bez.
LICHT AM TAG?
gruß greg
Verfasst: 13.10.2005, 10:01
von V2-didi
Ich fahre mit Standlicht und den Neblern!
Lt. ARBÖ Info ist das Ok und kann nicht gestraft werden.
Ich bin mir aber sicher das, dass wieder zu einer hitzigen Disskusion mit der Polizei führen wird.
Auch glaube ich mich noch zu erinnern das vor zwei Wochen in der Kleinen Zeitung stand das bei KFZ mit Klappscheinwerfern die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zulässig sind
Egal ich mach´s so wie ich anfangs geschrieben habe :O
Lg didi
Verfasst: 13.10.2005, 11:03
von Fierotom
bei meinem 92er Bird gingen die Nebellichter auch bei Standlicht und somit geschlossenen Klappen!
Ist ja auch so legal (bei Nebel)
Verfasst: 13.10.2005, 11:19
von gregfire
Original von V2-didi
Ich fahre mit Standlicht und den Neblern!
Lt. ARBÖ Info ist das Ok und kann nicht gestraft werden.
Ich bin mir aber sicher das, dass wieder zu einer hitzigen Disskusion mit der Polizei führen wird.
Lg didi
werd mal auch so fahren, mal sehen was die sagen werden, das nebellicht soll ja zu grell sein hab ich gelesen!
gruß greg
Verfasst: 13.10.2005, 15:09
von V2-didi
..dann können wir die Nebler ja noch immer auf Tagfahrlicht mit den entsprechenden Lampen umrüsten
Lg didi
Verfasst: 13.10.2005, 19:57
von gregfire
Original von V2-didi
..dann können wir die Nebler ja noch immer auf Tagfahrlicht mit den entsprechenden Lampen umrüsten
Lg didi
das wäre auch möglich ja,
müsste man halt auf die Nebler verzichten.
Wieviel WattLeistung haben eigentlich Tagfahrlichter?
gruß greg
Verfasst: 13.10.2005, 20:08
von Tropi
Original von Fierotom
bei meinem 92er Bird gingen die Nebellichter auch bei Standlicht und somit geschlossenen Klappen!
Ist ja auch so legal (bei Nebel)
War das eine EU-Version???
Ich kenne die augenblickliche rechtliche Lage zwar nicht (ändert sich ja auch alle 5 Min

), aber meines Wissens ist es in Deutschland nicht erlaubt mit Standlicht und Nebels zu fahren...
Wird eigentlich auch von der Elektrik/Elektronik unterbunden, es sein denn, man hat eine US-Version :]
Da funktioniert das...
Verfasst: 13.10.2005, 20:54
von PontiacV8
...doch, es ist in Deutschland erlaubt, mit "Standlicht" und Nebelscheinwerfern zu fahren, d.h., ohne Abblendlicht....
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten . An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php
Grüssle, Heiner

Verfasst: 13.10.2005, 21:24
von FIBS
In Deutschland darf man mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren,
aber nur bei Nebel (siehe Punkt 3 von Heiner) ist also derzeit noch gleich wie bei uns!
Laut Arbö gibt es zwei Lücken im neuen Lichtgesetzt:
1. man dürfte schon mit Nebelscheinwerfern fahren
2. Oldtimer mit zu wenig Stromenergie bräuchten kein Licht am Tag.
einfach nur kurios.
Verfasst: 13.10.2005, 22:20
von overloard
wie siehts denn aus wenn man bei der eu version in die Löcher Tagfahrlicht oder wie das heisst einbaut?Orginal sind dort ja die Nebler drin. Würde das reichen um ohne aufgeklappte scheinwerfer zu fahren?
Verfasst: 14.10.2005, 08:44
von V2-didi
Original von Tropi
es sein denn, man hat eine US-Version :]
Da funktioniert das...
..Glück gehabt

Verfasst: 14.10.2005, 10:17
von Fierotom
@Tropi
nein, mein Firebird war ein original Euromodell!
Und davon ab geht das bei allen anderen Autos in Europa auch das man mit Standlicht und Nebellicht fahren kann!
Siehe Golf, BMW usw
Bei meinem Camaro gehts auch!
Es gab wohl aber mal eine Vorschrift die besagte das Nebellicht ausgehen muß wenn man Fernlicht einschaltet.
Das tuts beim Camaro aber nicht!
Verfasst: 14.10.2005, 12:01
von Ponti 007
Hi Leutz, bin zwar neu, aber verfolge Die Vorgänge hier schon länger.
Ich hab nen 4th Gen Bird (Euro), Bei dem ja die Lichter unten in der SChnauze als Lichthupe dienen, kann man da nicht irgenswas deichseln, dass die brennen?
uu mit anderer Birne (sonst wärs zu hell)
mfg
Ponti
Verfasst: 14.10.2005, 12:15
von Tropi
Nu is man schon so alt geworden und lernt noch immer dazu
Vielen Dank für die Aufklärung.
Verfasst: 14.10.2005, 21:30
von gregfire
heute vom arboe ein email bekommen:
"Durch einen Fehler im Gesetzgebungsprozess sind nun auch Nebelscheinwerfer untertags und bei guter Sicht erlaubt. Sie können daher alternativ mit Tagfahrlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer fahren."
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Auracher-Jäger
Leiterin Referat Recht
Österreich und seine Gesetze!
jedermann blickt voll durch, oder??
gruß greg
Verfasst: 15.10.2005, 17:06
von FIBS
Original von gregfire
"Durch einen Fehler im Gesetzgebungsprozess sind nun auch Nebelscheinwerfer untertags und bei guter Sicht erlaubt. Sie können daher alternativ mit Tagfahrlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer fahren."
...wie ich auch schon weiter oben geschrieben hab!!
Viele von uns werden diese Lücke nutzen (ich auch).
Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass die Autos dann KEINE Lichthupe haben.
Und die muß sein!!!
Verfasst: 16.10.2005, 14:36
von Subway
mein Bird hat auch so keine Lichthupe.
Die sollte ja eigentlich durch ziehen des Blinkerhebels angehen aber bei mir schaltet er nur auf Fernlicht und wieder zurück....mit einrasten natürlich.
Ciao Lars
Verfasst: 16.10.2005, 15:21
von Fierotom
das mit der Lichthupe in Östereich würde mich auch mal interessieren!
Wie ist das den technisch gelöst?
Also nicht welche Lampen angehen, sondern wie schaltet man die Lichthupe ein?
Verfasst: 16.10.2005, 18:33
von FIBS
Original von Fierotom
Also wie schaltet man die Lichthupe ein?
hier wurde/wird einfach ein Tastschalter (wie bei der Tür) primitivst mit einem Eigenbaubügel neben dem Gestänge fürs normale Lichtumschalten montiert.
Wenn man nun den
Kombihebel leicht anzieht schließt der Kontakt und die Lichthupe funzt - Beim Maro werden dafür die Aufblendlichter verwendet.
Vieleicht etwas umständlich geschrieben - ist aber genau so!
Übrigens ist es auch so bei JEDEM handelsüblichen Fahrzeug, also von Alfa bis Zagato!