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Unterbodenbeleuchtung............
Verfasst: 18.10.2005, 13:59
von -=NeonGenesis=-
..aber welche farbe ?
mein bird ist schwarz
denke gerade darüber nach eine rote unterbeleuchtung zu nehmen oder was mich auch reizen würde wäre schwarzlicht nur wie sieht schwarzlicht aus unterm auto ?
hat einer bilder von 3rd unterbeleuchteten birds ?
Verfasst: 18.10.2005, 14:16
von -=NeonGenesis=-
das is natürlich noch eine bessere idee
werde ihn dann bald ma anschreiben
Verfasst: 18.10.2005, 14:44
von zora
Hi,
falls es dir nur ums gucken geht, kannst du gerne ma kurz bei mir vorbeischaun

Hab die gleiche wie Torben drunter.
Gruss
Claudia
Verfasst: 18.10.2005, 19:01
von mega man
Hast du Pics von deinem Wagen mit Unterbodenbeleuchtung?Würde ich gerne mal im dunkeln sehen.

Verfasst: 18.10.2005, 20:42
von zora
Hi,
hab hier mal welche rausgesucht. Sind allerdings nicht die besten, weil ich kein Stativ habe
Aber ich denke, für nen ersten Eindruck reichts erstmal.
Auf den Bildern sind jetzt aber nicht alle Farben vertreten, weils halt zu sehr verwackelt hat
Gruss
Claudia

Verfasst: 19.10.2005, 14:42
von mega man
Sieht echt cool aus Zora.Danke.

unterlicht
Verfasst: 19.10.2005, 19:55
von machtin68
malzeit. wenn du dir lichter holst, egal ob kaltkatoden oder led-ausführung, achte dárauf, das die eine "CE" kennzeichnung haben, am besten noch mit einer prüfnummer, die mit "76/756 oder 70/245 " beginnt.
warum ergibt sich aus folgendem text....
ewg-richtlinien:
Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
diese richtlinie ist durch die nummer 70/245 abgelöst worden.
seit der eu-weiten neuregelung der "lichter am pkw" ist der betrieb von "geprüften und genormten äquivalänten leuchtmitteln" nicht mehr eintragungsnotwendig.
kurz gesagt, hat das ding ne norm, anbauen und wie heißt es so schön in besagtem text ganz unten ......
alle eu-mitgliedsstaaten haben diese regelung zu aktzeptieren, unabhängig von landesweiten regelungen.....
wenn du ne copy von diesen eu-regelungen haben willst, sach bescheit, ich schick sie dir gerne zu....
gruß
martin
Verfasst: 19.10.2005, 20:04
von Loide
Wenn du noch mehr willst, ich hab noch n geiles Video wo ich im Dunkeln alle 7 Farben und 7 Mods inklusive Soundsteuerung durchwechsle...
Wenn interesse besteht lad ichs noch mal hoch

Verfasst: 19.10.2005, 20:07
von Ghostrider75
hallo
sone copy von den richtlinien würde ich auch gern bekommen, bitte!
bin nämlich selber am überlegen ob ich meine blaue unterbodenbeleuchtung die bei mir rumoxydiert anbauen soll!
und wie schaut es mit den gesetzeshütern aus!? was sagen die dazu bei ner kontrolle? gibt es da auch tipps und tricks?
Verfasst: 19.10.2005, 20:19
von -=NeonGenesis=-
@loide
jo immer herdamit wäre mal cool anzusehen
Verfasst: 19.10.2005, 20:27
von Loide
Ok, lade ich gleich ma hoch... muß kurz suchen
BTW:
Hab meine letztens eintragen lassen... Als Einstiegsbeleuchtung, Funktion bei Zündung aus...
Mit anderen Worten, so lange die mich nich damit erwischen wenn die während der Fahrt an sind können die mir nich mehr auf die Eier gehen

unterlicht
Verfasst: 19.10.2005, 20:34
von machtin68
marcusberlin
gib mal über pn deine anschrift, copy folgt per post.
hab an der grenze mal ne kontrolle gehabt, hab ihm den eu-wisch gezeigt, er staunte und mußte mich fahren lassen......
ich hab ihm ganz sachlich erklärt, das die alte abe bzw. tüv-gutachten regelung seit ca. 2 jahren durch ece bzw. ce regelungen und normen abgelöst wurden.
da ich den genauen regelungstext dabei hatte, konnte er nix machen. außerdem hab ich ihm geuzeigt, das "alle eu-mitgliedstaaten" solche regelungen anzuwenden haben.
das heißt, wenn eu regelung sagt, ist erlaubt, muß deutschland auch sagen ist erlaubt, auch wenn die eigenen deutschengesetze das gegeteil behaupten....
Verfasst: 19.10.2005, 20:47
von mega man
@Loide:Jo Video währe echt cool.
Verfasst: 19.10.2005, 21:16
von Loide
Soo, hier mal 2 Pics:
Und hier 2 Videos...
Das erste sind alle 7 Farben im Farbwechsel Mode während alle 7 Effekte durch geschaltet werden....
Das zweite ist die Soundsteuerung zu Guns n Roses
All Colors and Modes
Soundmode
PS: LOOOOOOOL vergessen die Pics zu verkleinern... sooorry

Verfasst: 19.10.2005, 21:35
von -=NeonGenesis=-
mhh wie darf is das nu verstehen
is es erlaubt mit solchen sachen rumzufahren weil laut stvö ja nicht oder besagt das gesetz nur das man sie drunter braun darf
Verfasst: 19.10.2005, 21:54
von supabird
Nein, es ist nicht erlaubt sie im Straßenverkehr einzuschalten. Wenn man es so wie Torben macht, dass sie sich nur bei ausgeschalteter Zündung einschalten lassen, bekommt man sie eingetragen.
Andreas
Verfasst: 19.10.2005, 23:21
von kaefergarage.de
Das Gesetz lässt sich NICHT über Beleuchtung aus, die nach UNTEN geht. Es ist klar in der StVZO geregelt, wie die Beleuchtung nach hinten (während des normalen Betriebs nichts weißes), nach vorne (nichts rotes - Lauflicht !), zur Seite (Sidemarkers, Positionslampen) und nach oben (Blaulicht / Orangelicht !) zu sein hat, was wie und wann zu leuchten hat, was wie reflektieren darf. Nicht aber nach unten. Kein Wort. So kann man sich 1000ende Lampen unters Auto hängen und keiner kann dagegen was tun.
Für die Wissbegierigen: Paragraphen §§49a - 54 StVZO
Verfasst: 20.10.2005, 00:33
von J.C. Denton
@ machtin68
Ich brauch den Wisch!!! Bitte!!! Ich hab unter meinem Zweitwagen ne gründe Kathodenbeleuchtung, da hab ich letztens schon Stress bekommen bei ner Routinekontrolle. Die Dinger waren nicht mal eingeschaltet, trotzdem hat der Sack da Stunk gemacht. Unter den Bird soll dringend auch eine Beleuchtung drunter.
Wo krieg ich denn eine mit CE oder ECE die ich benutzen kann? Mit welchen astronomischen Preisen muss ich im Gegensatz du dem eBayschrott rechnen?
Thx, Oli
Verfasst: 20.10.2005, 12:34
von Loide
Meine hat CE-Prüfzeichen...
Hat damals 189€ gekostet und war das beste was es aufn Markt gab

Verfasst: 20.10.2005, 18:47
von ChargerV8
*** Frotzelmodus an ***
......und wenn ich nicht ausreichend Power unter der Haube habe, dann schraub ich mir halt ein bissl Spielzeug ans Auto.......
Dann bitte aber auch das neue Typenschild am Heck nicht vergessen:
[FONT=arial]Vollgummibereifte-Kasperbude [/FONT]
*** Frotzelmodus aus ***
leuchten
Verfasst: 20.10.2005, 19:32
von machtin68
supabird:
nicht ganz richtig. wenn die dinger besagte ce-norm erfüllen, habe sie diese auch als aufkleber .o.ä. drann.
dann ist eben doch der betrieb wärend der fahrt erlaubt. eben durch eu-recht geregelt.
lihcter
Verfasst: 20.10.2005, 19:33
von machtin68
dazu noch was.
meine haben bei ebay damals 59 taler gekostet. funkfernbedienung dazu waren es 79 taler.
Verfasst: 20.10.2005, 19:43
von Loide
Naja, glaube nich so wirklich dass es durch EU recht erlaubt ist...
Diese Regeleungen gelten für zum Fahren notwendige bzw. originale Leuchten und nicht für irgend welche nachträglich aus spaß angebauten Leuchten die für den Verkehr keine bedeutung haben...
Zumal man immernoch so argumentieren könnte, dass es für den Straßenverkehr gefährlich ist, und dann pfeifen die auf ne Leuchtenverordnung...
Ansonsten könnte ich mir ja auch einen 10000 watt Scheinwerfer aufs Dach bauen, alle die mir entgegen kommen bauen n Unfall und ich sag, dass darf ich wegen EU-Recht... :O :O
Verfasst: 20.10.2005, 19:55
von chieff
da steht alles drin
Knick mich 
Verfasst: 21.10.2005, 20:45
von -=NeonGenesis=-
@ loide
aber kann sein das die beleuchtung nicht gerade "stark" ist
wollte was haben was richtig "strahlt"^^
gibts sowas wie "laserlicht" unterm auto
ne menge "..." in einem satz wa