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Ohne AU anmelden --> geht das?
Verfasst: 10.02.2007, 11:54
von Little Girl
also mein bird hat ja keine AU mehr. ist schon vor über einem jahr abgelaufen. wie sieht das jetzt aus mit anmelden? geht das? oder was soll ich jetzt machen? darf ich einfach so mit abgelaufenem kurzzeitkennzeichen zu einer werkstatt fahren und AU machen lassen?
ich hoffe mir kann jemand helfen

Verfasst: 10.02.2007, 12:21
von blackdevil 666
Hallo Little Girl ,
Nein ohne AU geht das nicht und mit abgelaufendem Kurzzeitkenzeichen auch nicht weil der Wagen nicht mehr Versichert ist .Ich würde mit dem Kenzeichen nicht mehr fahren .Kennst Du keinem mit einem Autoanhänger oder mit Roter Nummer ?
MfG
Thomas ( blackdevil 666 )
Verfasst: 10.02.2007, 12:28
von Martin26
Oder du gehst zu der Hinterhofwerkstatt deines vertrauens . Da brauchst du für die AU nichtmal dein Auto mitbringen !
Verfasst: 10.02.2007, 12:35
von Little Girl
habe grade festgestellt, dass ich ein ganz anderes problem hab 8o
der bird ist seit juli 2005 abgemeldet. verdammt, was mach ich denn jetzt?
Verfasst: 10.02.2007, 12:35
von blackdevil 666
Martin26
das ist auch eine Idee habe ich damals auch gemacht
Das ist nicht gut so wie ich weiß muß eine Vollabnahme her
aber bin mir nicht 100% sicher
Verfasst: 10.02.2007, 12:49
von Little Girl
ja das glaube ich auch. na wunderbar... hat man mit dem wagen kein stress, dann mit der deutschen bürokratie...
darf ich dann da ohne zulassung hinfahren?
Verfasst: 10.02.2007, 13:16
von LordOfTheWeed
Keine Sorge, du brauchst KEINE Vollabnahme!
Seit Anfang des Jahres ist das so geregelt dass die Vollabnahme erst nach 7 Jahren nötig ist, vorher reicht eine normale TÜV- Untersuchung!
Verfasst: 10.02.2007, 13:32
von kaefergarage.de
Original von LordOfTheWeed
Keine Sorge, du brauchst KEINE Vollabnahme!
Seit Anfang des Jahres ist das so geregelt dass die Vollabnahme erst nach 7 Jahren nötig ist, vorher reicht eine normale TÜV- Untersuchung!
Falsch ! Das gilt erst ab 01.03.2007 !! Und dann auch nur, wenn das Fahrzeug NACH diesem Datum abgemeldet wurde - Suche benutzen. Es wurde schon gepostet. Wurde das Fahrzeug vorher abgemeldet (und das ist der Juli 2005 definitiv), dann gilt altes Recht: 18 Monate.
...und AU ohne Auto vorstellen ist illegal.
Verfasst: 10.02.2007, 13:42
von Little Girl
ach man... alles doof
Verfasst: 10.02.2007, 13:46
von Knight-Design
illegal blablabla
ABER ohne kennzeichen zu fahren würde ich NIE machen, dann ist dein lappen weg wegen:
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Steuerbetrug
etc...
man DARF nur wenn von der Versicherung genehmigt mit einer Doppelkarte, auf welcher vermerkt ist das diese auch am tag der zulassung gültig ist, mit abgelaufenen kennzeichen auf DIREKTEM weg zum tüv und zum anmelden fahren.
Dennoch ist das sehr unsicher und nicht jede versicherung macht das, da man den direkten weg verschieden auslegen kann und wenn dich die polizei anhält ist ende!
Ich hatte das problem mal, aber die polizei fuhr mir bis zur dekra stelle hinterher und von daher konnten sie nix mehr machen, da ich dann erwiesener maßen zur abnahme fuhr...
zwei straßen vorher angehalten wäre ziemlich blöd für mich gelaufen.
ABER, da du ja sowieso eine vollabnahme brauchst und die wahrscheinlich nicht so einfach wird, würd ich erstmal abwarten und den wagen durchchecken lassen um zu sehn was für eine vollabnahme alles behoben werden muss, dabei wird nämlich der gesammte wagen auf den kopf gestellt, vom A wie anschnallgurt bis Z Zweifadenbirne.
Viel erfolg und
Gruß
Manni
Verfasst: 10.02.2007, 13:47
von kaefergarage.de
@little girl
Ja, das ist doof.
Deshalb warte ich auch bis März. Dann wird meiner abgemeldet, nachdem das mit der Euro2 überhaupt nicht vorwärts geht. Ich werde die Zeit nutzen, meinen Vogel zu restaurieren. Das hat er verdient.
Das Vollgutachten stellt aber insofern kein Hindernis dar, wenn Du einen Fahrzeugbrief vorweisen kannst und der Wagen technisch in Ordnung ist. In der Regel machen sie eine normale Untersuchung und schauen eben ein wenig genauer hin. Ich hatte damit noch nie Probleme.
@knight-design
Du als Firmeninhaber solltest über Illegalität anders denken

. Naja. Meine Meinung. Vielleicht bin ich da ein wenig vorsichtiger und hänge mehr an meinem Geld und möchte wegen solchem Schwachsinn keins ausgeben.
Verfasst: 10.02.2007, 13:56
von Little Girl
wie ist das eigentlich wenn der bird noch HU hat? die ist noch bis april gülig
Verfasst: 10.02.2007, 14:20
von Knight-Design
@ Käfergarage
illegal ist nix für mich, aber wenn andere damit besser übern berg kommen kann mir das doch latte sein, oder??
ich stelle ihr ja keine au aus

Verfasst: 10.02.2007, 14:25
von V8Andi
Original von Little Girl
wie ist das eigentlich wenn der bird noch HU hat? die ist noch bis april gülig
Das spielt keine Rolle! Das Abmeldedatum zählt!
Aber wie Kaefergarage schon sagte ist die Vollabnahme auch nicht schlimmer wie der Tüv! Ist mit 10 Euro mehr auch nur unwesentlich teurer.Hab ich auch schon hinter mir.Wenn das Auto über den normalen Tüv gekommen wäre kommt er über die Vollabnahme genauso!!!
Und wenn man als Mädel dann vieleicht noch etwas mit den Augen rollt steht dem dann mit Sicherheit nix im Wege!

Verfasst: 10.02.2007, 15:22
von Little Girl
naja mal sehen. ich weiß nicht ob er durch einen normalen tüv kommen würde. der stand ja ziemlich lange. bin schon 130 KM damit gefahren und hatte eigentlich keine probleme. bremsen tut er auch wieder super. nur quietscht er immer vorne recht, wenn ich über huckel fahre....
ich rufe montag am besten mal beim straßenverkehrsamt an, wie ich das jetzt alles machen soll. habe nämlich kein bock, wieder überführungskennzeichen zu kaufen.
vielleicht stellen die mir für die fahrt zum TÜV ja auch schon die normalen aus. das haben meine eltern bei ihrem letzten auto so gemacht.
ist alles kompliziert: blöde bürokratie

Verfasst: 10.02.2007, 15:42
von Sebastian
Hmm den Anruf kannst Du Dir eigentlich sparen.
Ohne gültige AU und TÜV bekommst Du keine Zulassung und somit auch keine Kennzeichen. Wüsste also nicht wie Du quasi im Voraus gültige Kennzeichen bekommen willst.
Es wäre noch zulässig mit den alten Kennzeichen (quasi vom Vorbesitzer) zum TÜV zu fahren, wenns im gleichen Kreis ist, und wenn die Versicherung dem zustimmt.
Ansonsten bleiben eben nur Kurzzeitkennzeichen oder Hänger. Oder der nicht-legale Weg.
Den TÜV interessiert es eher wenig wie Du auf ihr Gelände kommst.
Mehr möchte ich dazu jetzt nicht schreiben.
Verfasst: 10.02.2007, 15:57
von Little Girl
nein ich meinte nicht, dass ich ihn zulasse, sondern mir die kennzeichen ausstellen lasse. aber noch ohne die plaketten. meine eltern hatten das glaubig auch so gemacht. vielleicht klappt das ja.
das mit den kennzeichen des vorbesitzers würde nicht gehen. der wohnt ca. 100KM von mir weg.
ich find das alles kacke hier X(
Verfasst: 10.02.2007, 16:02
von Sebastian
Ja ich hatte das schon verstanden wie Du das meinst, aber das höre ich zum ersten Mal, das sowas geht.
Bin ich mal gespannt, wäre ja gut zu wissen.
Verfasst: 10.02.2007, 16:10
von Little Girl
ja mal sehen! ich werde es euch wissen lassen. ich möchte natürlich auch so günstig wie möglich dabei wegkommen.
das regt mich grade alles total auf X(
Verfasst: 10.02.2007, 16:44
von Knight-Design
son quatsch, das geht NICHT
man kann nur wenn man ein wunschkennzeichen reserviert hat dies schonmal vorstanzen lassen, aber ohne plakette ist es nach wie vor
- fahren ohne Versicherungsschutz
UND
- Steuerhinterziehung
ob du kennzeichen ohne plakette dran machst oder dir welche draufpunselst oder ganz weglässt oder rückwärts limbo tanzt interessiert die von der rennleitung nicht die bohne und das fahren ist und bleibt illegal!
Verfasst: 10.02.2007, 17:03
von Little Girl
ach die haben doch alle ein rad ab :fuck:
muss ich wohl doch wieder mal alles doppelt kaufen. wie ist das denn mit kurzzeitkennzeichen? muss ich jetzt extra wieder zur versicherung laufen oder kann ich einfach neue holen?
Verfasst: 10.02.2007, 17:13
von Martin26
Ich habe die Kurzzeitkennzeichen umsonst bekommen unter der Voraussetzung das ich den Wagen dann auch bei der Versicherung anmelde . Mußt du mal mit deinem Versicherungsmenschen reden.
Verfasst: 10.02.2007, 17:18
von 409
Little Girl wird´s zwar nicht weiterhelfen, weil nicht vorübergehend stillgelegt??
§ 23 Abs. 4 StVZO:
"...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen."
Verfasst: 10.02.2007, 17:24
von Little Girl
die kennzeichen muss man auf jedenfall bezahlen. da hat die versicherung doch nix mit zu tun. die erlassen einem nur die gebür, die für versicherung fällig wird, wenn man inner halb von 14 tagen den wagen zulässt und bei ihnen versichert. ich hab mal grade noch ne woche zeit, sonst muss ich denen auch noch 60€ blechen...
@409
mal auf deutsch?
also können fahrten zum tüv nur durchgeführt werden, wenn man schon kennzeichen hat oder wie?
Verfasst: 10.02.2007, 17:38
von Knight-Design
dieser gesetzes text hilft dir nicht viel...
also im klartext musst du entweder mit hänger, roter nummer oder mit neuen kurzzeitkennzeichen weitermachen!
um neue krkz zu bekommen musst du NOCH einmal zur versicherung etc, alles wie beim ersten mal!
evtl lassen die aber mit sich reden die zeitspanne zu vergrößern und die krkz auch mit auf den neuen vertrag anzurechnen
Gruß
Manni