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Briefkopie um rote Blinker eingetragen zu bekommen
Verfasst: 01.04.2007, 17:25
von Bene
Hallo zusammen,
mir sagte jemand, dass ich, um meine roten Blinker vom 77er Camaro eingetragen bekomme, eine Briefkopie bräuchte wo schon rote Blinker als Ausnahmegenehmigung eingetragen sind.
Deswegen wollte ich euch fragen, ob jemand einen Camaro aus etwas dem gleichen Baujahr mit roten Blinkern hat und mir eine Kopie zuschicken könnte.....
Ich wäre euch sehr dankbar !
Achja - und wie ist das mit den Standlichtern - die vorderen orangenen Lichter brennen ja immer (auch während der Fahrt) und dienen sowohl als Standlicht als auch als Blinker. Muss ich die dann abklemmen, damit die während der Fahrt nicht mehr leuchten oder gibts da auch Ausnahmegenehmigungen für - weil ich würde die gerne brennen lassen

.
BENE
Verfasst: 01.04.2007, 17:30
von Fasimo
soll das ne H-Zulassung werden?
Verfasst: 01.04.2007, 17:58
von Bene
ja, das soll ne H-Zulassung werden.
Verfasst: 01.04.2007, 18:37
von Fasimo
kenn mich da nicht genau aus, aber wieso braucht man dass denn bei ner H-zulassung?
gab es denn für die 77er überhaupt gelbe blinker? und wenn ja, rot ist doch orginal und somit sollte das doch bei einem oldie kein problem sein.
schilder doch mal deine situation genauer.
Verfasst: 01.04.2007, 19:58
von kaefergarage.de
Sehr wohl ! Orangefarbene Blinker gab es schon beim Camaro 2.Generation ! Erlaubt sind sie bei Fahrzeugen mit einem Ezl-Datum unter 01/1969. Alles andere ist nachzurüsten. Wurde hier aber schon öfters gepostet.
Das ist bei einem Oldi genauso handhabungspflichtig wie bei einem neuen Kfz: die FZV ist nicht ungültig.
Weshalb meint ihr, haben ganz alte Käfer (Brezel, Ovali) mit Winkern (in der B-Säule) immer nachgerüstete Blinker ? Und die gab es 1952 immer noch nicht am Käfer. Die müssen nachgerüstet werden !!
Ausnahmegenehmigungen werden heute nicht mehr erteilt - ich hoffe eckoman meldet sich noch zu Wort.
Die Ausnahme: wenn der Umbau verhältnismäßig teurer wäre (und es KEINE ANDEREN zu kaufen gibt) als die Einzelabnahme, kann es eingetragen werden. Da der TüV einen Spielraum bis zu 500 Euro für die Eintragung hat: kauf die lieber welche mit orangen Blinkern
Die Blinker vorne dürfen entweder leuchten oder blinken. Beides ist nicht erlaubt.
Bei dir müsste es so wie bei meinem sein wenn das Licht eingeschaltet ist: vorne blinkt, seitlich nicht, danach blinkt der Seitliche und der Vordere leuchtet. Das ist verboten: Wechselblinken.
Ohne Licht blinken sie alle gleichzeitig. Geschweige davon, sind vordere orangene Standleuchten nicht erlaubt.
Beim Blinken müssen dann ALLE Blinker vorne und seitlich GLEICHZEITIG Blinken.
Wobei ich mit meinem auch schon zweimal durch den TüV kam.
Verfasst: 01.04.2007, 20:44
von Bene
ok, alles klar - ich denk eich werd erstmal nur die Hauptscheinwerfer umrüsten und dann mal sehen was es noch zu tun gibt.
Aber meint ihr nicht, dass wenn ich ne Kopie eines Briefes von einem Camaro aus der Zeit mitnehmen würde und denen zeigen würde, dass die das eher machen - oder kommt das dann erst recht doof rüber, dass die sich dann beleidigt fühlen oder so.
Orangene Scheinwerfer hab ich für das Baujahr noch gar nirgends im Angebot gesehen. Ich hoffe ich komm drumherum - sieht auch beser aus mit roten - find ich.
Werd mich nochmal melden, wenns was neues gibt.
Verfasst: 01.04.2007, 22:19
von Sebastian
Letztendlich kannste wegen den Blinkern nur rumtelefonieren und fragen. Eventuell findest Du einen TÜV der sie einträgt, eventuell auch nicht.
Verfasst: 01.04.2007, 23:18
von Bene
kennt jemand denn nicht zufällig einen tüv bei mir in der Ecke, von dem er weiß, dass er die roten blinker einträgt

?
ich probiers erstmal beim TÜV meines Vertrauens - gucken was die sagen.