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SeitenScheiben tönen- meinungen?
Verfasst: 13.04.2007, 11:04
von 91`GTA
Hab mir gerade ein thread im LS1 forum durchgelesen wo es um die tönung der Frontscheibe geht

- ok, das geht imo etwas zuweit und ist selbst in den USA verboten.
Aufjedenfall hab ich wieder reichlich schöne bilder von getönten seitenscheiben gesehen und bin wieder ein bischen auf den geschmach gekommen.
Ein paar von euch wissen ja noch das ich bei meinem GTA die seitenscheiben mit tiefschwarzer folie beklebt hatte, bin auch ca. 2 1/2 jahre so durch die gegend gefahren ohne ticket. Die sicht ist aber gerade in der übergangszeit bzw. winter watt fürn arsch.
Es gibt ja soweit ich weiss 3 verschiedene stufen schwarzer folie-
5% = Tiefschwarz
15% = Schwarz
35% = Medium
auch gab es mal lange zeit eine firma die die scheiben "legal" geflutet hat für den frontbereich. Soweit mir bekannt ist das aber nie legal gewesen.
Meine frage- was haltet ihr von getönten seitenscheiben? Das es nicht legal ist klar- im schlimmsten fall erlischt der versicherungsschutz! Sollte aber auch jeden klar sein.
Gruss,
Andy
Verfasst: 13.04.2007, 11:13
von Rene
Seitenscheiben tönen find ich ganz gut!
Aber war es nicht so das man Seitenscheiben bis zu einer gewissen % Zahl tönen darf?
Verfasst: 13.04.2007, 11:16
von 91`GTA
Ja- aber diese tönung ist bereits durch die werkstönung erreicht. JEDE folie überschreitet die zulässige tönung- abgesehen von diesen 100% klaren splitterschutzfolien.
Verfasst: 13.04.2007, 11:18
von HEMI-V8
Bei uns gibts ne Firma die Scheiben flutet.
Legal ist es, zumindestens fährt der schon ein paar Jahre mit seinem Passat Kombi rum ringsum knallgelb geflutet.
Am besten wird die ganz sschwarze Aussehen allerdings ist auch die Sicht bei Nacht doch teilweise ganz schön stark eingeschränkt.
Wir hatten es damals an unserem Gesschäftsvan und auch am gleichen Tag wieder entfernt bzw. eine Keilform ausgeschnitten - kommt auch gut und man sieht alles wie zuvor.
Wir hatten bzw. haben auch Tönungsfolien im Angebot (kein Foliadreck) die minimal getönt sind die auch den grünen kaum Auffallen.
Ausserdem hat jede Automobilfirma unterschiedliche Tönungssärken und somit variiert dann auch die einzuklebende Folie.
Verfasst: 13.04.2007, 11:19
von Rene
Naja, dann würde ich weiter auch garnicht gehen. Mann hat ja dann ne richtig beschissene Sicht nach links und rechts. Vorallem Nachts!!!!
Verfasst: 13.04.2007, 11:36
von 91`GTA
@Hemi-V8
hier mal die gesetzlage:
Dürfen die Autoglasfolien auch auf den vorderen Seitenscheiben verklebt werden?
Bitte beachten Sie die landesspezifischen Zulassungsbedingungen.
Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich)-der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.
es ist auf gar keinen fall legal. Wie gesagt bin ich auch über 2 jahre mit limo tint rumgefahren- hab aber auch 1x tierisch glück gehabt + jedes mal wenn ich die cops gesehen hab = scheiben runter.
Gruss,
Andy
Verfasst: 13.04.2007, 11:56
von Fasimo
hehe scheiben runter wenn du cops siehst is im winter geil
hab mir auch überlegt die scheiben zu fluten...was kostet das denn so? hab leider bei google keine firma gefunden

Verfasst: 13.04.2007, 12:02
von 91`GTA
Glastone Krefeld
http://www.glastone.de/
aber vorsicht!! Auch wenn auf der seite steht eintragung möglich usw. geb mal bei google "scheiben fluten" ein und les dich durch die foren. IMO ist das nicht legal und es kann weiterhin probs. bei den cops geben.
Billig ist die sache auch nicht- ich glaub 650€

.
Gruss,
Andy
Verfasst: 13.04.2007, 12:39
von Fasimo
uijuijui...mein kumpel erzählte mir, dass er das in karlsruhe für n hunni pro seite machen lassen hat...die firma gibts da nur leider nicht mehr

Verfasst: 13.04.2007, 13:52
von streifen04
Also ich finde vordere getönte Scheiben auch geil, aber wie gesagt erlischt dadurch auch leider die Betriebserlaubnis, und was noch wichtiger ist-der Versicherungsschutz. Das heisst, selbst wenn es bisher bei normalen Kontrollen oder Vorbeifahrten an einem Streifenwagen nicht aufgefallen ist: Spätestens bei einem Unfall fällt auf, wenn die Scheiben getönt sind und die Versicherung macht euch eine lange Nase, da sie behaupten wird, dass ohne diese Tönung der Unfall nicht zustande gekommen wäre.
Und wie teuer ein normaler Unfall schon seien kann ( von einem mit Verletzten mal ganz abgesehen) kann sich jeder Vorstellen.
Also mir wäre das zu teuer, mal ganz davon abgesehen, dass der Firebird auch ohne getönte Fenster schon geil genug aussieht: Das überlassen wir dann lieber der Golffraktion
Wer sich aber die Scheiben trotzdem tönen lassen will,
hat halt die Möglichkeit, die ( wie erkläre ich dass am besten?)Naj, so wie bei dem orangenen hier halt:

Dabei dürfen halt nur 25% der Scheibe im vorderen, nicht sichtrelevanten Bereich verklebt werden( Und nicht mehr als 0,1 Quadratmeter).
Wäre halt noch ne legale Alternative, wo einem bei einem Unfall nicht gleich das Armenhaus droht
Gruß, Christian
Verfasst: 13.04.2007, 14:22
von oilpan
nur was soll das bringen bei einem F-Body mit nur einer Seitenscheibe (pro Seite).... da wirkt diese Beklebung doch überhaupt nicht.
Wenn ich hier das ganze für und wieder so lese komme ich auch zu der Überzeugung das es zwar toll aussieht aber letztendlich den Ärger nicht wert ist.
Mein Kumpel hat vor fast 20 jahren wie die ersten Folien aufkamen auch die vorderen Seitenscheiben beklebt und prompt nachts einen Radfahrer umgefahren.... war nichts schlimmes passiert, aber die Folie hat er schnellstens wieder rausgerissen (auch eine klasse Arbeit ohne die passenden Hilfsmittel)
Verfasst: 13.04.2007, 14:50
von streifen04
@ olipan: Da muss ich dir leider Recht geben, dass wird bei nem Bird nicht allzuprall aussehen, mit dieser minimalbeklebung. Könnte halt nur dafür ganz gut sein, wenn du in der Folie deine Wagenfarbe aufgreifst um nen kleinen Akzent zu setzen.
So geil wie komplett getönt wird es nicht aussehen, ist aber leider das einzig legale ?(
Verfasst: 13.04.2007, 16:17
von Schinella
hab auch dezente tönung...ich finds goil...aber nachts sieht man echt nix durch 8o
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Verfasst: 13.04.2007, 16:51
von Michael L.
aber es gibt doch ne "legale" lösung.
hab das 2005 mal gelesen...
ich zitiere:
"Bislang konnte man (in Deutschland) die Scheiben seines Autos nur ab der B-Säule legal tönen lassen - egal ob mitternachtsschwarz oder chromspiegelnd. Die Firma Glastone aus Krefeld (D) bringt jetzt auch für die Windschutz- und Seitenscheiben eine Möglichkeit der "Verdunklung" auf den Markt:
Die Fenster werden statt mit einer Folie mit einer farbigen Beschichtung versehen. Nach zweijähriger Zusammenarbeit mit der Firma Individuelles Car Styling (ICS) aus Detmold (D) gibt es für dieses System eine EU- Zulassung, so dass eine Vorführung beim TÜV o.ä. nicht mehr nötig sein soll. Die Kosten für eine solche Beschichtung richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp... "
also demnach gibt es eine legale möglichkeit.
wenn ich doch nur das nötige kleingeld hätte....
mfg
Michael L.
Verfasst: 13.04.2007, 17:06
von xtrm
lies dir mal den post vom topicersteller von heute um 12:02 durch...
Verfasst: 13.04.2007, 19:08
von oilpan
eben...... und ich kann Dir dann noch zusätzlich einen Kollegen nennen der auch in Krefeld war und irgendwann von der Autobahn-Polizei rausgewunken wurde.... Anzeige!
Verfasst: 13.04.2007, 19:51
von Schinella
das mit den krefeld jungs hab ich auch schon gehört ( frontscheibe fluten). die sollen des ja angeblich mit TÜV-segen machen...angenommen des hat tüv. dann kann doch so ein alberner dorft-bulle net sagen dass das net zulässig ist?!...ich mein TÜV is ja jetzt net grad ein kasperleverein...was die sagen ist ja sozusagen "gesetz", oder wie ist das jetzt?!
Verfasst: 14.04.2007, 01:16
von streifen04
Doch, kann der "Dorfbulle"
Ich hatte noch vor ein paar Tagen ein Schreiben der Dekra in der Hand, in dem stand, dass alle Eintragungen von Tönungsfolien in den vorderen Seitenscheiben als ungültig anzusehen sind.
Im Zweifelsfalle kann jeder Polizist eine Überprüfung beantragen ( Vorführung beim Tüv verlangen oder direkt sicherstellen)
Hier kann auch die Weiterfahrt untersagt werden ( Da von einer Gefährdung ausgegangen werden kann, zb. Wird der Fußgänger nicht rechtzeitig gesehen etc )
Wie sagte der Peter Lustig immer?-Klingt komisch, ist aber so
Gruß, Christian
Verfasst: 14.04.2007, 08:11
von oilpan
TÜV = Gesetz??
sei doch mal ehrlich, bestimmte Leute haben bestimmte Sachen eingetragen wovon man genau weiß das dies über einen "normalen" TÜV nicht so gelaufen wäre....
und man kann sehr wohl Teile wieder ausgetragen bekommen....
Und im Falle der gefluteten Seitenscheiben kann das am Ende ganz schön teuer werden wenn man das rückgängig machen muß
Verfasst: 14.04.2007, 15:29
von Schinella
so wie ich das ma mitbekommen hab, kann halt nur der tüv (oder dekra), die eintragungen wieder nichtig machen...aber das macht eigentlich niemand, weil sich die tüv-menschen nicht gegenseitig ans bein pissen wollen....is wie bei den ärzten, da überlegt sich ein arzt auch erstma 3mal ob er die diagnose von nem anderen öffentlich anzweifelen soll...wie gesagt, das hab ich so gehört bzw. hat mir ma ein tüv-mensch gesagt