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Blinker/Standlicht "Warzen" entfernen

Verfasst: 14.04.2007, 02:06
von Ami-Cruizer
Mein 89er t/a hat beim vorbesitzer aus der schweiz so ne häßliche blinker/standlicht kombi verbaut bekommen.

siehe folgendes bild:

Bild


die originalen blinker sind gar nicht mehr angeschlossen.bräuchte daher die stecker/fassungen,die in die blinkergehäuse kommen.hat jemand noch sowas rumliegen?was mach ich dann mit dem standlicht?auf die blinker legen kann ich's ja nicht für'n tüv (erst nach'm tüv *hust*)

in den scheinwerfer oder gar weglassen?weiß ja nicht,ob es in die kategorie erhebliche mängel fallen würde "mit ohne" standlicht?! :D

Verfasst: 14.04.2007, 02:11
von Mike
Soll heißen die originalen Blinker sind offen bzw. es steckt keine Fassung drin ???


MFG. Mike

Verfasst: 14.04.2007, 10:28
von MC77
"Mit ohne" Standlicht könnte Ärger geben. Gelbes ist zwar grenzwertig (muss für die wirkliche Legalität eingetragen sein), aber die meisten Leute kommen durch.
Bei mir hat sich der Prüfer wohl mehr am Auspuff (5.7 mit Glasspack is auch abartig) aufgehalten. Aber auch da konnte mein Schrauber ihn durch Anlassen einer Renncobra (Straight Sidepipe und H-Zulassung - war damals halt so original) davon überzeugen, dass die Leichtbauhalle doch offensichtlich lauter wirkt als sie ist :D
Die "maximal illegalen" Standlichter hat er nicht mokiert, obwohl:
- Blinker mit keiner anderen Funktion in einer Kammer liegen dürfen
- Standlichter weiß sein müssen
- Alle Blinkleuchten synchron blinken müssen (vordere Sidemarker blinken bei eingeschaltetem Licht aber gegenläufig)

Mirko

Verfasst: 14.04.2007, 10:37
von PontiacV8
....ansonsten, wie es bei vielen Importen auch gemacht wurde, das Standlicht in die Hauptscheinwerfer legen....Glaskörper-Scheinwerfereinsätze mit entsprechender "Bohrung" und eingesetzter Standlichbirne gibts von Hella oder Bosch...

....und die Blinker ganz gewöhnlich zurück in die Originalgehäuse....

Grüßle, Heiner 8)

Verfasst: 14.04.2007, 10:45
von Ami-Cruizer
Original von Mike
Soll heißen die originalen Blinker sind offen bzw. es steckt keine Fassung drin ???


MFG. Mike
genau das heißt es :rolleyes:

naja,evtl lass ich's dann doch so erstmal.aber auf us standard muss dann umgebaut werden irgendwann :D

Verfasst: 14.04.2007, 21:02
von kaefergarage.de
Original von Eckoman
Naja, wenn er die §21 bestanden hat würde ich schon alles US-Original bauen. Ja, ist nicht legal, aber das stört wirklich keinen Schiedsrichter den ich bisher getroffen habe (und uach noch nie von anderen negatives gehört).

Für die §21 ist es doch wirklich OPTIMAL mit den Schweizer Zusatzleuchten vorne!! Da gibts keine Probleme und danach kannste umbauen.

Erspar dir den Ärger und mach ERST die §21. Denn die kannste so bestehen wie er jetzt ist.
Genau so würde ich es auch machen, wenn Du es schon rückrüsten magst. Ich habe heute noch meine 'Zusatzstandleuchten' unten im Stoßfänger.