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Leuchtweitenregulierung
Verfasst: 01.10.2007, 00:25
von Liteon
Mir ist aufgefallen dass ich keine Leuchtweitenregulierung drin habe
Auch der Vorbesitzer gibt an das nie eine drin war
Kann das sein? Es sind auch keine Spuren an der Stelle ow sie eigentlich sein müsste
kann doch nicht sein oder?
Verfasst: 01.10.2007, 00:38
von chrissie
Was für ne Leuchtweitenregulierung? Haben wir nicht. Bei diversen Euro-Modellen wurde das nachgerüstet.
Verfasst: 01.10.2007, 00:50
von Liteon
Die Frage kam auf weil ich ausschließlich Modelle
mit LWR gesehen habe

Verfasst: 01.10.2007, 10:36
von FrankyV6-92
Hi
Bei mir wurde nachträglich eine Leuchweitenregulierung bei der Neuauslieferung damals angebracht ! Befindet sich bei mir an der Mittelkonsole, rechts in Höhe Beifahrerfußraum !
Mein Firebird ist ein EU-Modell
Das Scheißding wurde glaube ich irgendwo in Belgien oder Frankreich gebaut und war anfänglich dauernd kaputt ! Mein Kollege hat es dann mit einigen anderen Teilen wieder gerichtet, seitdem funktioniert es gut !
Aber falls Du beabsichtigt es nachzurüsten: Vergiß es einfach ! Richtig die Scheinwerfer einstellen, dann isses gut ! Die nachträglichen Regulierungen sind einfach nur Mist und gehen fast alle kaputt !
Verfasst: 01.10.2007, 15:55
von Rene
Habe heute meine Scheinwerfer einstellen lassen und bemerkt, das die LWR bei mir auch kaputt ist!
Also scheiss was auf die LWR!
Hauptsache die Scheinwerfer sind richtig eingestellt!!!

Verfasst: 01.10.2007, 16:19
von oilpan
der Müll war bei meinem 92er noch während der Werksgarantie kaputt gegangen.... habe ich auch nie reparieren lassen...
Die LWR in meinem Camaro hingegen ist von ganz anderer Qualität. Funktioniert tadellos.... (aber brauchen tue ich die auch nicht)
Verfasst: 02.10.2007, 18:55
von Mike
Nachgerüsteter scheiss französischer Herkunft.
Funktion: Mittels dieser französischen Winde wird der Scheinwerferrahmen verbogen !!!
Lösung: Raus mit dem Müll !
MFG. Mike
Leuchtweitenregulierung
Verfasst: 28.08.2008, 21:03
von Hartmut
Hallo,
ich habe da auch Probleme mit.
Wie funktioniert die Mechanik beim Firebird 95 / 3.4l?
Wenn ich den Rundschalter auf der Mittelkonsole betätige, höre ich vorn an den Scheinwerfern für ein paar Sekunden ein surren. Ansonsten tut sich nichts.
Ich versuche gerade die LWR zu reparieren.
Wer kann weiterhelfen?
Edit: Die Bautenzüge links u. rechts bewegen sich nicht. Die kleinen Motoren laufen.
Nachtrag:
Die äußeren Hüllen der Bautenzüge sind gebrochen.
Weiss jemand, wo ich die her bekomme, bzw. wie ich die reparieren könnte?
Gruss
Hartmut
Verfasst: 13.07.2010, 14:12
von BayerWaldWichtel
Original von Rene
Habe heute meine Scheinwerfer einstellen lassen und bemerkt, das die LWR bei mir auch kaputt ist!
Willkommen im Club

Raus mit den Dingern und im Brief "Scheinwerferhöhenverstellung nicht vorhanden" eintragen lassen, und gut is

Verfasst: 13.07.2010, 14:51
von Jackson
Habe zum TÜV (letzte Woche) auch alles was zur Leuchtweitenregulierung gehört demontiert... - und habe nun TÜV ohne Mängel

Verfasst: 13.07.2010, 15:19
von KR-Fan
Ab einem bestimmten Baujahr ist die Leuchtweitenregulierung Pflicht, ich glaube ab Bj. 1991.
Das ist genau so wie mit der Nebelschlußleuchte, die ist auch erst ab Bj 1991 Pflicht.
Verfasst: 13.07.2010, 15:25
von Jackson
Original von KR-Fan
Ab einem bestimmten Baujahr ist die Leuchtweitenregulierung Pflicht, ich glaube ab Bj. 1991.
Das ist genau so wie mit der Nebelschlußleuchte, die ist auch erst ab Bj 1991 Pflicht.
Meiner: Bj. Juni 1992
Nebelschlussleuchte habe ich extra dran gebaut - aber Leuchtweitenr. komplett entfernt (Da alles defekt war - Bautenzüge vergammelt, Motoren defekt...)
Verfasst: 13.07.2010, 15:34
von KR-Fan
Wenn es dir ein Prüfer böse meint, mußt du eine funktionierende LWR "nachrüsten". Aber meistens achten die ja nicht auf sowas... Von daher egal...
Verfasst: 13.07.2010, 21:17
von oilpan
also bei unserem TÜV ist eine nicht funktionierende LWR ein erheblicher Mangel und somit "kein TÜV"
Kann natürlich sein das die bei Autos um 1990 ein Auge zudrücken....
Bei unserem 2003er Corsa war das ein no go - musste repariert werden da das explizit getestet wird
Verfasst: 13.07.2010, 21:56
von jeffbee
Seit 1991 ist eine LWR Pflicht. Und seit 01.01.2010 ist es ein erheblicher Mängel beim TüV (vorher nur geringer) wenn sie nicht vorhanden ist oder nicht funktioniert. Auch wenn es komplett ausgebaut ist und/oder serie eigentlich nicht drin war.
Einzige Ausnahme ist wenn es ausgetragen ist, das müsste dann aber in den Papieren stehen.
Verfasst: 13.07.2010, 22:22
von NCC-2569
Holt ihr jetzt allen Ernstes diesen zwei Jahre alten Thread wieder raus um das leidige Thema mit den LWR zum xten Mal zu behandeln?
- Sie war Pflicht, nicht jeder hat sie obwohl sie Pflicht war, bla blub...
- NSL war Pflicht, nicht jeder hat sie obwohl sie Pflich war, bla blub...
Btw: Bowdenzug.