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Lasieren?????
Verfasst: 08.10.2007, 21:22
von gta_micha
Hat irgend einer von euch ne ahnung wie mann das hinbekommt ich find das ja sowas von hammer mehr geht echt nich......

Verfasst: 08.10.2007, 21:27
von oilpan
frage mal den Firehawk vom FBN Forum..... der hat das mal auf Bestellung gemacht.
Nutze mal die Suchefunktion hier im Board, da sollte noch einiges im Archiv liegen
PS: es ist aber nicht legal die Dinger derart zu tönen.... ich könnte jedesmal kotzen wenn vor mir einer mit solchen Lampen bremst und man es kaum erkennen kann.....

Verfasst: 08.10.2007, 21:37
von gta_micha
wenn das gut gemacht wird stimmt auch die helligkeit
mich würde nur interessieren wie er die schlitze zwischen leuchte und mittelteil zu bekommen hat....
Verfasst: 08.10.2007, 21:44
von NCC-2569
Das auf dem Foto ist btw die Leuchtenblende einer KITT Replica.
Daher auch die fehlenden Schlitze zwischen den Elementen.
Verfasst: 08.10.2007, 22:27
von Kodiac
Original von NCC-2569
Das auf dem Foto ist btw die Leuchtenblende einer KITT Replica.
Daher auch die fehlenden Schlitze zwischen den Elementen.
jo das is so ein tail-light-cover von KITT.
passt aber glaub auch nur über die 82-84er rückleuchten, aber das wüsste ich dann lieber von anderer seiter her bestätigt bevor ich was falsches sage^^
Verfasst: 08.10.2007, 22:33
von ownor
ja die 82-84 rückleuchten sind ganz flach und relativ an der karosserie anliegend. im gegensatz zu den späteren modellen
normal wird aber auch das aussen"glas" abgenommen, um mehr platz zu haben und nicht durchbohren zu müssen

Verfasst: 08.10.2007, 22:43
von Kodiac
schön, dass ich auch mal recht hatte

Verfasst: 08.10.2007, 22:43
von Sebastian
@Oilpan
Hast Du ein Glück. Ich warte ja ständig drauf dass ich mal so ein Auto vor mir habe, mit lasierten Rückleuchten damit ich mal drauf fahren kann und es Geld gibt.
@PSOK
Die Lichtstärke lässt so oder so nach, auch wenns noch so gut gemacht ist.
Bei einem Unfall verlierst Du, Deine Versicherung zahlt nicht, und Du bleibst auf allen Kosten sitzen. Kommt ein Mensch zu Schaden, dann wird es noch schlimmer.
Es wird auch nicht geprüft ob oder wie stark die Lichtstärke nachgelassen hat, es wird einfach davon ausgegangen, und das war es dann.
Wenn mir so jemand mal vors Auto kommt, da fahre ich absichtlich drauf.
Verfasst: 08.10.2007, 22:49
von oilpan
Nee Sebastian, auf so eine Aktion habe ich kein Nerv!
Am Ende bekommt der Affe nur Teilschuld und ich bleibe auf meinem Schaden sitzen wegen fehlendem Sicherheitsabstand......
Verfasst: 08.10.2007, 22:57
von Sebastian
Ja stimmt schon, das Risiko ist da, und meistens ist da ja auch noch die 3. Bremsleuchte die nicht lasiert ist.
Verfasst: 09.10.2007, 15:47
von Jimbob
Mach dir einfach stärkerere Birnen rein wenns zu dunkel ist! Und ausserdem fällt es eh niemandem auf, wenn bei einem Ami die Rückleuchten lasiert sind! Bei einem Golf oder BMW schon!
Verfasst: 03.11.2007, 22:57
von Ivanowitsch
man bekommt die lasierten rückleuchten auch vom tüf eingetragen

dann is nix mehr mit auffahren
Verfasst: 03.11.2007, 23:05
von Fasimo
jetzt kommt der wieder...^^

welcher tüv, was man mit v schreibt, da man verein auch mit v schreibt, macht das denn?
die von rückleuchten tuning lasierten werden laut webseite immernoch nich eingetragen
Verfasst: 03.11.2007, 23:36
von Ivanowitsch
bin rechtschreib genie ich weiß

aber danke das du mich verbesserst ich versuch mich zu bessern.
Also ich war damit beim ganz normalen tüv^er und das hat das per einzelabnahme ohne viel meckern eingetragen obwohl meins auch nicht ganz so hardcore schwarz ist wie das oben. Ich konnte den sogar überzeugen das die zusätzlichen rückstrahler die man eigendlich haben muss blödsinn sind weil die ami lampen auch rückstrahler haben bzw halbwegs
Verfasst: 04.11.2007, 00:51
von Sebastian
Eine Eintragung der Teile bringt rein gar nix.
Außer dem TÜV Geld. Da die Eintragung jeglicher Grundlage entbehrt ist sie wertlos und unzulässig und bietet im Falle des Falles keinerlei Schutz vor Problemen.
Im Endeffekt biste also beschissen worden und hast für eine völlig wertlose Eintragung bezahlt.
Es sei denn es handelt sich um die '82er - '84er TransAm Rückleuchten, aber da wäre ja eh keine Eintragung nötig gewesen.
Verfasst: 04.11.2007, 02:15
von IceMan
Hey, also passt auf...wenn die Rücklichter lasiert sind...sind die Dinger immer noch zu 96% Lichtdurchlässig, es sieht genauso aus wie vorher vom Licht da ist kein Untschied!!
Hab meine auch lasieren lassen und es sieht nicht nur gut aus nein es ist wirklich perfekt....
Achja und dem TüV fällt es nicht mal auf!!
Verfasst: 04.11.2007, 07:59
von Rene
Wenns dunkel ist, ist es ok.
Tagsüber ist das für den A....!
Da ist ein himmelweiter Unterschied! Ausser deine sind anders lasiert!
Verfasst: 04.11.2007, 10:03
von AixELens
Bei den lasierten Leuchten geht es nicht darum was wir sehen und das da kaum ein Unterschied ist, sondern es gibt kein Gutachten dafür, die GOLF oder BMW Rückleuchten haben meist eine ABE dabei, die sind legal, unsere haben das nicht und im Falle eines Unfalls interessiert keinen mehr ob die 90 oder 100% Licht durchlassen würden, da zählt nur das die keine ABE haben und Du ein Fahrzeug ohne ABE bewegt hast.
Ich denke das meinen Oilpan und Sebastian.
Solange nichts passiert interessiert es keinen und auch der TÜV sieht da schonmal drüberweg.
Verfasst: 04.11.2007, 12:35
von Ivanowitsch
@Rene guck dirs doch einfach vorher mal an eh du solche schlüsse ziehst... man siehts auch am tag ohne probleme das wenn überhaupt ein minimaler unterschied zu vorher. Und der tüf trägt es per einzelabnahme sehrwohl ein und damit ist es gleich einer abe! Der erste post oben stellt ein extremes beispiel dar was man sicherlich nicht eingetragen bekommt. Mir persönlich ist es schon wichtig das ichs bezahlt bekomme wenn ich mein auto schrotte hab net um sonst vollkasko und durch so was am ende kein geld zu bekommen ist mir zu riskant
Aber normal lasieren stellt in meinem auge kein problem dar dazu passt es bei vielen fahrzeugen einfach nur hammer geil
Verfasst: 04.11.2007, 12:52
von Fasimo
wie sebastion schon schreib, bin ich auch der meinung dass die eintragung sinnlos ist. bringt dir rein gar nicht!! im falle eines unfalles hockst du auf den kosten wenn sich jemand deine rülis anschaut.
und seit gestern gabs keine rechtschreibreform, wird immernoch mit v geschrieben

Verfasst: 04.11.2007, 13:37
von Chris Turbo
Hier ein Vergleich zwischen der lasierten Rückleuchte Links und der normalen rechts.
Ohne Bleuchtung
Rücklichter:
Rückfahrscheinwerfer:
Blinker:
Bremslichter:
Rücklichter bei Nacht:
Bremslichter bei Nacht:
Reflexion des Blitzes:
MfG Christian
Verfasst: 04.11.2007, 13:48
von Fasimo
es geht nicht drum wie mans sieht, sondern was passiert beim unfall etc...
Verfasst: 04.11.2007, 15:42
von Rene
Original von Ivanowitsch
@Rene guck dirs doch einfach vorher mal an eh du solche schlüsse ziehst... man siehts auch am tag ohne probleme das wenn überhaupt ein minimaler unterschied zu vorher. Und der tüf trägt es per einzelabnahme sehrwohl ein und damit ist es gleich einer abe! Der erste post oben stellt ein extremes beispiel dar was man sicherlich nicht eingetragen bekommt. Mir persönlich ist es schon wichtig das ichs bezahlt bekomme wenn ich mein auto schrotte hab net um sonst vollkasko und durch so was am ende kein geld zu bekommen ist mir zu riskant
Aber normal lasieren stellt in meinem auge kein problem dar dazu passt es bei vielen fahrzeugen einfach nur hammer geil
Ich weiss wovon ich rede, hatte ja selber welche drin!!!
@ChrisTurbo: Deine lasierten sind noch recht hell wie ich finde. Meine waren dunkler.
Aber was solls!!
Soll doch jeder machen wie er will!!!
Gibt halt nur unterschiedliche Meinungen dazu!

Verfasst: 04.11.2007, 17:01
von Sebastian
@Ivanowitsch
wie schon oben geschrieben, eine Eintragung dieser Art ist völlig wertlos. Außer für den TÜV der dafür Geld kassiert.
Die Sache an sich ist schon mal nicht eintragungsfähig, da jederlei Grundlage fehlt auf die sich diese Eintragung stützen könnte.
Bei einem Unfall, und falls es einen Zusammenhang mit den Rückleuchten gibt, kann man sich keineswegs damit aus der Affaire ziehen indem man sagt 'ja aber ist doch eingetragen'.
Ich finde ja auch dass es gut aussieht, aber wenn dann sollte man sich schon darüber im Klaren sein welche Risiken man eingeht, und dass eine Eintragung NICHTS bringt.
Verfasst: 04.11.2007, 20:56
von Ivanowitsch
ich verstehe nicht wieso der tüf mir dann dazu ein gutachten erstellt hat nachdem ich die teile benutzen darf....?
mh na dann vertrau ich mal auf meinen anwalt den sein ami hab ich auch gemacht der wird sich dan schon was überlegen
@rene deine lasierten sehen doch schick aus ich würd sie selbst mit risiko drinne lassen
