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Fz-Ident-Nr unter Windschutzscheibe, Ausnahmegenehmigung

Verfasst: 15.02.2008, 12:19
von Firebird-2,8
Ich war gestern beim Tüv...
und der hat son bischen rumgemeckert.

er will die Ausnahmegenemigung für die FIN unter der Scheibe haben.

hier mein Fahrzeugschein (entwertet)

Bild

Zudem sagte er mir, dass rote Blinker nur bis BJ 87 zulässig sind.


In der Suche hab ich dazu nichts gefunden.

Heute muss ich nochmal hin.

Verfasst: 15.02.2008, 12:35
von NCC-2569
Hab in letzter Zeit Fahrzeuge auf deutschen Straßen gesehen, die rote Blinker haben und definitiv jünger sind.
Das mit der Ausnahmegenehmigung erscheint mir lächerlich.
Meiner ist zwar von 91, aber ich hab sonen Kram nicht im Schein stehen.
Mag dein Prüfer dein Auto nicht?

Verfasst: 15.02.2008, 12:56
von 91`GTA
Sieht so aus als hat der mann leider recht. Die ausnahmeg. wird normalerweise hinten im schein durch ein stempel vom Stva kenntlich gemacht. Denn kann ich auf deinen schein nicht sehen. Rote Blinker hat man bis 1996 eingetragen bekommen- du hast sie aber nicht eingetragen.

Würd dir vorschlagen- fahr zu einem anderen TÜV und versuch da dein glück.

Gruss,

Andy

Verfasst: 15.02.2008, 13:11
von Firebird-2,8
Ich hab ja die "in etwa Wirkung durch Sichtkontrolle"
da dachte ich, dass das bedeutet rote Blinker sind ok.

im Brief steht ja auch nichts anderes, oder?:

Bild


Da steht ja auch nur, Ausnahmegenehmigung erforderlich und leider nicht erteilt.

Verfasst: 15.02.2008, 13:15
von Psychokiller
weiss nix obs was bringt bei mir steht..........



(2) FIN LINKS HINTER WINDSCHUTZSCHEIBE* AUSN.GE.ERFORDERLICH*


Mfg Psychokiller

Verfasst: 15.02.2008, 13:40
von 91`GTA
Wie gesagt es gibt entweder eine ausnahmegen. als einzelnes formular- hat ich z.b. für den GTA war ein DIN A4 blatt mit stempel, jede einzelne ausnahmegen. muss übrigens extra bezahlt werden- oder wie jetzt bei meinen WS6 für die roten blinker- Stempel hinten im FzgSchein "Ausnahmeg. erteilt StvA OB datum unterschrift".
Wenn roten blinker eingetragen sind steht folgendes im schein"Fahrichtungsanzeiger hinten rot"- ausnahmege. erforderlich. Natürlich in abgekürzter form.

Wie ich schon gesagt hab- versuch ein "humane" TÜV zu finden den der scheiss nicht interessiert- obwohl mit den roten blinker könnte das schwierig werden.

Gruss,

Andy

Verfasst: 15.02.2008, 14:54
von Sebastian
Die roten Blinker bekommst Du nicht eingetragen.
Höchstens wenn Du Dir eine Firma suchst mit sehr sehr sehr gutem Kontakt zum TÜV.

Die VIN musst Du notfalls einschlagen lassen, und ein Typenschild besorgen.

Verfasst: 15.02.2008, 16:39
von WarLord
bei mir steht

*FIN Zus.Vo.Re.I.Rahm.Eingeschl*

da wurde die vin in den rahmen übertragen

Verfasst: 15.02.2008, 17:45
von oilpan
Typenschild kann man bei jedem Schilderfritzen kaufen und selber "gravieren"
Die VIN kann man ebenfalls selber einschlagen....

hatte das Problem beim letzten Fiero so umgangen.... war kein Thema beim TÜV.

Verfasst: 15.02.2008, 19:00
von BenettonF12001
Aus welchem Grund muss man die VIn eintragen lassen? :eek2: Lenkt das etwa den gegenverkehr ab, wenn dort was steht und die das lesen wollen (wie bei Unterbodenbeleuchtung, die ja blendet)?
Bei mir steht "FIN zusaetzl. vorn rechts am Rahmen eingeschl.".

Verfasst: 15.02.2008, 19:17
von Nightwalker
Oh ich glaube da hab ich es besser.

in meinem Schein steht folgendes:

...*FIN links*Ist gem. §70STVO D.S.F.I. in Bremen am 29.10.86 AZ. 123-03-30/9 gen.*...

Die Eintragung für die roten Blinker lautet bei mir:

...*Warnblink. u. Fahrtricht. - Anz. H. Rot*...

Helden der Abkürzungen. Mit jeder Eintragung kürzen die bei mir weiter, aber die zweite Seite im Schein ist nun trotzdem voll *fg*

Verfasst: 15.02.2008, 19:35
von madmike69
moin moin,


ich nehme an, das Problem hast Du deshalb, weil der
1989er Firebird original keine roten Blinker hatte.

Die gabs im 3rd gen nur bei den bis 1984er Firebird
und Trans Am Modellen und von 1985 bis 1990 nur
beim Trans Am. Allerdings wurden für die Zulassung
in unserer Bananenrepublik bei den meisten 1989 und
1990er Trans Am schon die Standart Firebird Rückleuchten
mit den gelben Blinkern verbaut.

Mein Tip:

Versuch es einfach bei einer anderen Stelle !

Verfasst: 15.02.2008, 21:23
von Firebird-2,8
Rückleuchten hab ich mir schon welche mit gelben Blinkern besorgt, die wollte auch ein anderer Tüv.
Bis Erstzulassung 01.01.88 sind rote Blinker hinten eintragungsfähig... ab dem Datum nicht mehr.


Mit der Rahmennummer hat der aber zum Glück kein Problem.

Verfasst: 16.02.2008, 00:33
von kaefergarage.de
Oder wenn es gelbe Bllinker nicht gibt, weil das Kfz nicht für den europäischen Markt vorgesehen ist und ein Umbau nicht in Relation steht. Dann kann man die auch noch eingetragen bekommen.

Beispiel: impotiere einen Acura TL. Dieser hat nur komplett rote Rückleuchten und es gibt keine anderen dafür. Er hat auch keine Rückfahrscheinwerfer (außer neben dem Kennzeichen, die zu weit von den Außenkanten -als Blinker- weg sind), wo man evtl. orangene Birnen verbauen kann. Da ist eine Umrüstung nur schwer möglich. Den bekommt man locker eingetragen ;)
Bild

Verfasst: 16.02.2008, 07:48
von Chris Turbo
@kaefergarage.de

Aber nicht in Österreich...
Da bekommt man nicht einmal mehr für einen Oldtimer, welcher auch NIE "gelb-rote" Fahrtrichtungsanzeiger hatte, eine Eintragung!!!!

Weiters sind in Österreich SÄMTLICHE bestehenden Ausnahmegenehmigungen UNGÜLTIG geworden....
Warum auch immer dieses Gesetz gemacht worden ist, weiß ich leider nicht :(

Im Gesetztestext steht ungefähr(als Beispiel für den Acura TL und Oldies):
Sollte es für den Fahrzeugtyp keine gelb-roten Fahrtrichtungsanzeiger geben, müssen gelb-rote Fahrtrichtungsanzeiger
während der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr montiert werden.
Diese können geschraubt oder geklebt sein.
Weiters darf die originale Fahrtrichtungsanzeige nicht gleichzeitig funktionieren.
Rote Fahrtrichtungsanzeiger sind nur auf abgesperrten Flächen (Privatgrund, Treffen, Showveranstaltunen...) erlaubt.
........

So ähnlich lautet der Text!
Da ist es bei euch in Deutschland noch besser.
Bei uns müsste man an den Acura TL entweder diese "Traktorblinker" in die Stoßstange baun, oder irgendwie mit der Farbe der Birne spielen, sodass sie orange (oder richtigerweise: gelb-rot ;)) leuchten.

MfG Christian

Verfasst: 16.02.2008, 07:56
von oilpan
kann mich noch erinnern das man bei Auto Becker in Düsseldorf Chevy Vans für 100.000 DM kaufen konnte wo die Rückleuchten schwarz lackiert waren und darüber wurden Traktor-Rückleuchten montiert....

In Schweden habe ich mal Fahrzeuge gesehen die hatten die Blinker mittig auf dem Dach als "T" oder in der Heckscheibe in den oberen Ecken ähnlich den damaligen Zusatzbremsleuchten.....

Verfasst: 16.02.2008, 11:40
von Sebastian
Man bekommt generell keine roten Blinker mehr eingetragen.

Es sei denn die EZ liegt vor 1970, egal ob eine 'Umrüstung' auf gelbe Blinker mit hohem Aufwand verbunden ist.

Siehe:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... richtlinie

Blinker
Etwa-Wirkung möglich, Farbe muss gelb sein!
Bei Erstzulassung vor 1970 rote Blinker hinten möglich, wenn original

Aber wie gesagt, über Firmen mit sehr guten TÜV-Kontakten kann es dennoch klappen.

Verfasst: 16.02.2008, 12:33
von pontisky
Bei den richtigen Tüv Stationen wo der Meister selber nen Ami fährt (wie hier in kr) bekommste das auch so noch eingetragen, muss halt nur auf 2 einzelne Kammern gelegt werden... mit bremslicht kombiniert wird das schon schwieriger einen zu finden der das einträgt, aber geht auch alles... ;)

Verfasst: 16.02.2008, 14:15
von J.C. Denton
@ Pontisky: Äh... kann man die Adresse mal haben???

Greetz,
Oli

Verfasst: 16.02.2008, 14:18
von Sebastian
Wir reden ja hier nicht von einem 'Ersteintrag' bei Erstellung der 1. Fahrzeugpapiere nach z.B. Fahrzeugimport sondern von einer nachträglichen Eintragung von roten Blinkern.

Das klappt auf legalem Wege nirgendswo. Den Prüfer der das einträgt möchte ich sehen, wenn höhere Stellen davon erfahren ist er seinen Job los. So dumm wird kaum einer sein.

Verfasst: 17.02.2008, 14:01
von pontisky
Ist mir schon klar das es ums nachträgliche eintragen geht, aber wie gesagt letztes Jahr gings noch ohne Probleme hier.
Bin mit dem Wagen vom Kumpel hingefahrn (89" TA) und hab denen gesagt das ich gern die roten Blinker im Schein eingetragen hätte, die seien schon ewig dran original usw. und sofort. Kurzer Funktionstest und ob die Blinker einzeln geschaltet sind und das wars.
kann nur aus persönlichen Erfahrungen sprechen und könnt wetten das ich die nochmal eingetragen bekomme.
Wenn der mir das so einträgt bin ich auch auf der sicheren seite, mein Job steht bestimmt nicht aufn Spiel.
Naja lange rede kurzer Sinn ich weiss nur das ich keinen ami mit gelben Blinkern fahr wenn die originalen rot sind...

@Oli
musst mal googlen... *edit* will das ja nicht an die große Glocke hängen! ;)


Gruß Sky

Verfasst: 17.02.2008, 14:29
von Sebastian
Wieso sollte Dein Job auf dem Spiel stehen ? Ich meinte den Prüfer und nicht Dich.

Und wenn Du es an die große Glocke hängst, dann wird der Prüfer früher oder später richtig Ärger bekommen, da er so eine Eintragung nicht vornehmen darf.

Und man sollte sich auch nicht darauf verlassen dass man keinen Ärger bekommt nur weils eingetragen ist.
Wenn ein Prüfer unzulässige Eintragungen vornimmt, dann können die durchaus rückgängig gemacht werden.
Egal obs dabei um Reifen/Felgen/Beleuchtung oder was auch immer geht.
WENN es irgendwie ans Tageslicht kommt.

Verfasst: 17.02.2008, 15:40
von pontisky
Ist mir schon klar das mein Job damit nix zu tun hat und Du den Prüfer meintest, wollte nur mal klar machen dass das nicht mein Bier ist, was der einträgt und was für konsequenzen IHM dadurch drohen.
Mit dem "an die Große Glocke hängen" hasst du recht, etwas ungeschickt von mir, aber mir geht das halt aufn Sack das hier in jedem Thread der sich um rote Blinker dreht alle zu 100% meinen "Nee kannste vergessen kriegt man auf GARKEINEN Fall mehr eingetragen". Das entspricht nämlich einfach nicht der Realität, vorschriften hin oder her.
Das der Prüfer das nicht bei jedem x-beliebigen golf usw. einträgt ist mir auch klar brauch man garnicht drüber zu diskutieren, aber wenn Der auf Dein Auto und Dich "klarkommt" und du nicht einen auf "ich weiss alles besser und die Blinker MUSST du mir jetzt eintragen" machst, ists möglich...
Und man sollte sich auch nicht darauf verlassen dass man keinen Ärger bekommt nur weils eingetragen ist.
Wenn ein Prüfer unzulässige Eintragungen vornimmt, dann können die durchaus rückgängig gemacht werden.


Da musst du aber mal die Kirche im Dorf lassen das ist mehr als unwahrscheinlich und meiner Meinung nach nur Paranoia. Zumindest wenns um die roten Blinker geht. Das juckt nichtmal die Bullen...

Verfasst: 17.02.2008, 15:51
von Sebastian
Naja da liegst Du aber eben falsch.
Eine Eintragung von roten Blinkern ist heutzutage so gut wie unmöglich.

Meinst Du dass z.B. Firmen die regelmäßig US-Cars importieren nicht ihre speziellen Freunde beim TÜV haben ?
Selbst die schaffen es nicht bei 'nem 2002er TransAm rote Blinker eingetragen zu bekommen. Und auch nicht mehr bei älteren Fahrzeugen.

Wie Eckoman ja auch schon geschrieben hat, die Prüfer sind ganz klar angewiesen sowas nicht mehr einzutragen. Ein Prüfer der es dennoch tut wird wohl mit Ärger rechnen müssen.

Dass es Ausnahmen gibt habe ich ja nicht bestritten, ich habe es auch letztes Jahr bei 'nem 1998er LS1 geschafft, über 'nen Bekannten von 'nem Bekannten und dessen Bekannten.
Habe ich ja auch oben geschrieben, über Firmen mit sehr sehr guten Kontakten kanns klappen.

Aber nachträglich rote Blinker eintragen, da traut sich der Prüfer ganz schön was. Keine Ahnung wie sowas gehandhabt wird wenn das mal rauskommt, aber 'ne Abmahnung oder sowas in der Richtung würde der bestimmt kassieren.

Verfasst: 17.02.2008, 16:15
von pontisky
Ja gut dann kommen wir ja ungefähr aufn selben Nenner.
Das die normalerweise nicht eingetragen werden und das normal nichtmehr vom Prüfer eingetragen werden darf ist klar. Das die großen Firmen die US-cars importieren das nichtmehr machen ist auch klar, weils da in Massen eingetragen werden muss.
Wenn aber alle paar Monate oder Jahre bei ner Tüv Station mal ein Ami vorfährt da können die schon eher maln Auge zu drücken, zur not auch beide. :rolleyes:
Sagen wir einfach "Nichts ist unmöglich" :P
In diesem Sinne noch nen sonnigen Tag im ponti ob mit oder ohne rote Blinker :D