Tüv Umrüstung 2002er TransAm
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Tüv Umrüstung 2002er TransAm
Da mein ShopManual noch nicht da ist, bräuchte ich mal ein bisschen Hilfe. Hat vielleicht jemand Schaltpläne ab '98 aufwärts ? Dann wüsste ich genau an welche Kabel ich dran muss. Im Netz finde ich nicht viel.
Abholung vom Auto ist ja Dienstag, Donnerstag habe ich den TÜV Termin, bleibt mir also nur der Mittwoch zur Umrüstung, also ist kaum Zeit für Fehler oder langwierige Fehlersuche.
Letztes Mal war ich ja woanders beim TÜV, da war gelbes Standlicht kein Problem, rote Blinker auch nicht, und mit den Sidemarkers gabs auch kein Problem.
Das sieht nun anders aus.
Nebelschlussleuchte + Rückfahrscheinwerfer ist klar.
Bremslicht nehme ich von der 3. Bremsleuchte, auch klar.
Dann muss ich das hellblaue Kabel am Schalter am Bremspedal durchtrennen, auch klar.
Frage hier, welche Kammern sollte/darf ich mit Bremslicht belegen ? Die äußerste Kammer leuchtet ja noch etwas seitlich, darf dort dann kein Bremslicht rein ?
Ich hätte also die äußerste Kammer mit nur Standlicht belegt, und die inneren beiden Kammern mit Standlicht/Bremslicht.
Die Blinker kommen in die Rückfahrscheinwerfer, passende Birnen habe ich schon. Dort schließe ich dann quasi die Kabel an die ursprünglich Bremslicht und Blinker waren. Damit sollte ich ja hinten dann schon fertig sein, oder ?
Die vorderen Leuchten machen mir da schon mehr Sorgen. Vor allem die Sidemarker. Dort gehen ja nur 2 Kabel dran, gleichzeitig Stand- und Blinklicht.
Ich hätte nun das Standlicht vom Blinker in der Front entfernt und in die Hauptscheinwerfer gelegt.
Und anschließend den Blinker in der Front mit dem Sidemarker verbunden. So dass dieser gleichzeitig mit dem vorderen Blinker blinkt.
Frage hier, geht das oder übersehe ich etwas ?
Der Hauptscheinwerfer hätte dann ja Standlicht, allerdings müsste ich erst Abblendlicht einschalten, und dann auf Standlicht zurück. Oder leuchtet die Standlichtbirne im Hauptscheinwerfer dann immer ? Wäre das zulässig ?
Falls nicht zulässig, was bekomme ich das mit dem Standlicht anders hin ?
Die Daytime Running Lights schalte ich vorher mittels Jumper-Kabel aus. Anderes Blinkerrelais ist auch klar.
Habe ich irgendwas übersehen ? Passiert ja schnell wenn man sowas theoretisch durchdenkt.
Abholung vom Auto ist ja Dienstag, Donnerstag habe ich den TÜV Termin, bleibt mir also nur der Mittwoch zur Umrüstung, also ist kaum Zeit für Fehler oder langwierige Fehlersuche.
Letztes Mal war ich ja woanders beim TÜV, da war gelbes Standlicht kein Problem, rote Blinker auch nicht, und mit den Sidemarkers gabs auch kein Problem.
Das sieht nun anders aus.
Nebelschlussleuchte + Rückfahrscheinwerfer ist klar.
Bremslicht nehme ich von der 3. Bremsleuchte, auch klar.
Dann muss ich das hellblaue Kabel am Schalter am Bremspedal durchtrennen, auch klar.
Frage hier, welche Kammern sollte/darf ich mit Bremslicht belegen ? Die äußerste Kammer leuchtet ja noch etwas seitlich, darf dort dann kein Bremslicht rein ?
Ich hätte also die äußerste Kammer mit nur Standlicht belegt, und die inneren beiden Kammern mit Standlicht/Bremslicht.
Die Blinker kommen in die Rückfahrscheinwerfer, passende Birnen habe ich schon. Dort schließe ich dann quasi die Kabel an die ursprünglich Bremslicht und Blinker waren. Damit sollte ich ja hinten dann schon fertig sein, oder ?
Die vorderen Leuchten machen mir da schon mehr Sorgen. Vor allem die Sidemarker. Dort gehen ja nur 2 Kabel dran, gleichzeitig Stand- und Blinklicht.
Ich hätte nun das Standlicht vom Blinker in der Front entfernt und in die Hauptscheinwerfer gelegt.
Und anschließend den Blinker in der Front mit dem Sidemarker verbunden. So dass dieser gleichzeitig mit dem vorderen Blinker blinkt.
Frage hier, geht das oder übersehe ich etwas ?
Der Hauptscheinwerfer hätte dann ja Standlicht, allerdings müsste ich erst Abblendlicht einschalten, und dann auf Standlicht zurück. Oder leuchtet die Standlichtbirne im Hauptscheinwerfer dann immer ? Wäre das zulässig ?
Falls nicht zulässig, was bekomme ich das mit dem Standlicht anders hin ?
Die Daytime Running Lights schalte ich vorher mittels Jumper-Kabel aus. Anderes Blinkerrelais ist auch klar.
Habe ich irgendwas übersehen ? Passiert ja schnell wenn man sowas theoretisch durchdenkt.
- madmike69
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moin Sebastian,
beim 4th blinken die sidemarker nicht mit, soweit ich weiß.
Nimm einfach das Lämpchen raus und gut.
Die Bremsen läßt da, wo sie sind, holst Dir das Signal
wie Du schon sagtest vom dritten Bremslicht.
beim 4th blinken die sidemarker nicht mit, soweit ich weiß.
Nimm einfach das Lämpchen raus und gut.
Die Bremsen läßt da, wo sie sind, holst Dir das Signal
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Rock on,
madmike
Stretchlimousinen mieten in Hamburg und im ganzen Norden:
http://www.Limo-Nord.de
2001+2002 Lincoln Town Car Limousines
1987 Pontiac Firebird
madmike
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Ok, danke.
Ist nur die Frage ob der TÜV will, dass die Sidemarker blinken, ich gehe fast davon aus weil man die die Blinker in der Front von der Seite kaum sehen kann.
Und mit dem Standlicht bin ich jetzt auch unsicher, denn so wie ich das vorhabe würde auch bei Abblendlicht die Standlichtbirne im Hauptscheinwerfer leuchten.
Aber ich wüsste gar nicht wie man das anders machen sollte, denn bei dem Lichtschalter hat ja das Standlicht automatisch Saft wenn das Abblendlicht an ist.
Oder ist das bei allen Autos so ? Ich habe da noch nie drauf geachtet. Beim '98er Cabrio hatten wir das so gemacht.
Ist nur die Frage ob der TÜV will, dass die Sidemarker blinken, ich gehe fast davon aus weil man die die Blinker in der Front von der Seite kaum sehen kann.
Und mit dem Standlicht bin ich jetzt auch unsicher, denn so wie ich das vorhabe würde auch bei Abblendlicht die Standlichtbirne im Hauptscheinwerfer leuchten.
Aber ich wüsste gar nicht wie man das anders machen sollte, denn bei dem Lichtschalter hat ja das Standlicht automatisch Saft wenn das Abblendlicht an ist.
Oder ist das bei allen Autos so ? Ich habe da noch nie drauf geachtet. Beim '98er Cabrio hatten wir das so gemacht.
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Standlicht/Parklicht....bzw. korrekt "Begrenzungsleuchten" (also die weisse, quasi "europäische" Version wie in allen "normalen" Autos) leuchten immer zusammen mit dem Abblendlicht....die kleinen Lämpchen schalten sich nicht ab, wenn das Abblendlicht zugeschaltet wird...
..die Sidemarker vorne sind bei fast allen späteren US-Fahrzeugen ab ca. Mitte 90er reine Sidemarker und haben keine Blinkfunktion mehr...wie schon erwähnt wurde...
...dies ist auch bei meinem Cadillac nicht anders....
Grüßle, Heiner

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...ich wüsste allerdings nicht, das Seitenblinker/seitliche Blinksignale jetzt in Deutschland pflicht sind...(bei meinem 90er Polo damals konnte man die Blinker auch nur "von vorne" sehen (also keine seitliche Abstrahlung, da diese eben recht tief in den Frontbumper versenkt waren)...und zusätzliche Seitenblinker hatte dieses Fahrzeug auch nie gehabt....das kam wohl erst später bei Nachfolgemodellen und anderen Fahrzeugen "mehr in Mode"...
...aber wer weiss, ob da jetzt vieleicht irgendwelche europäischen Regelungen mittlerweile zum tragen kommen...da müsste man wohl wieder in den Gesetzestexten suchen...
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Ich habe gerade das hier gefunden :
4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1.
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein
Kann das jemand übersetzen ?
Die Längsseiten sind doch Fahrer- und Beifahrerseite oder nicht ? D.h. dann Fahrzeuge die kürzer als 4m sind brauchen hinten und vorne gar keine Blinker, sondern nur an der Seite ? Was'n das für Unsinn.
Aber was ist der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und Rückseite ?
Der Abstand zwischen dem z.B. vorderen linken Blinker und dem hinteren linken Blinker ?
4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1.
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein
Kann das jemand übersetzen ?

Die Längsseiten sind doch Fahrer- und Beifahrerseite oder nicht ? D.h. dann Fahrzeuge die kürzer als 4m sind brauchen hinten und vorne gar keine Blinker, sondern nur an der Seite ? Was'n das für Unsinn.
Aber was ist der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und Rückseite ?
Der Abstand zwischen dem z.B. vorderen linken Blinker und dem hinteren linken Blinker ?
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lolol
...ja, der Text ist sehr "aussagekräftig"....nach einer kleinen Suche im Netz scheint es wohl mittlerweile eine ECE-Norm zu geben, welche für Fahrzeuge mit einer EU-Zulassung/Typenschein/EG-Typgenehmigung seit 96 eine seitliche Kenntlichmachung der Fahrtrichtungsanzeige vorschreibt...(weil das wohl in bestimmten EU Ländern schon immer bzw. vorher Pflicht war...)
...den Text, welchen Du zitierst würde ich auf Blinker beziehen, welche bei Fahrzeugen "an den Ecken" (vorne oder hinten) untergebracht sind und dadurch teilweise seitlich abstrahlen....
...also ich sehe da da momentan keinen Zwang bei Deinem neuen TA....
...aber zur Not...ich hätte da noch ein paar 4th Gen EU-Seitenblinker im Angebot...

Grüßle, Heiner
...ja, der Text ist sehr "aussagekräftig"....nach einer kleinen Suche im Netz scheint es wohl mittlerweile eine ECE-Norm zu geben, welche für Fahrzeuge mit einer EU-Zulassung/Typenschein/EG-Typgenehmigung seit 96 eine seitliche Kenntlichmachung der Fahrtrichtungsanzeige vorschreibt...(weil das wohl in bestimmten EU Ländern schon immer bzw. vorher Pflicht war...)
...den Text, welchen Du zitierst würde ich auf Blinker beziehen, welche bei Fahrzeugen "an den Ecken" (vorne oder hinten) untergebracht sind und dadurch teilweise seitlich abstrahlen....
...also ich sehe da da momentan keinen Zwang bei Deinem neuen TA....
...aber zur Not...ich hätte da noch ein paar 4th Gen EU-Seitenblinker im Angebot...



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also meine vorderen Sidemaker habe ich zu reinen Seitenblinker umgebaut, weil sicher ist sicher!

Trans Am WS6 , A4 , ETA BETA Felgen - vorne 9x19 auf 245/35ZR19 und hinten 10x20 auf 285/25ZR20 , Borla Endtopf , Eibachfedern , http://www.jm-carstyling.com/
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