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D80 Spoiler TÜV, bitte um Hilfe
Verfasst: 19.02.2009, 15:48
von knightnettetal
Hab hier noch ne kleine Hilfe-Bitte:
An meinem Bird ist ja der Airowing montiert, den möchte ich demnächst gegen den D80 wechseln (ist bereits aus den Staaten unterwegs)

.
Jetzt hab ich aber erfahren, daß die Spoiler nur noch eingertagen werden, wenn:
- ein evtl. Teilegutachten vorhanden ist, oder
- ein Nachweiß darüber, daß er vorm 1.5.1999 produziert wurde (dann ist es nämlich ein sogenanntes Alt-Teil
Ne Eintragung bzw. Abnahme nach 21 wird normal nicht mehr gemacht. War zumindest seine aussage.
Jetzt mein Anliegen:
Da ich mir nicht vorstellen kann, daß jeder, der den Spoiler nachträglich gewechselt hat, einen Beweiss für das Produktionsjahr hat, währe ich über Informationen sehr dankbar, die mir Hilfreich sind, um den doch durchzubekommen.
Danke
Verfasst: 19.02.2009, 15:52
von Mike
Das ist den TÜV sowas von EGAL, ich habe noch nie erlebt/gesehen/gehört, dass der TÜV man den RPO-Code Aufkleber checkt und die Ausstattungskürzel mit dem IST-Zustand vergleicht . . .
Ist doch mit anderen Worten scheissegal welcher der originalen Spoiler an deinen Wagen montiert ist.
MFG. Mike
Verfasst: 19.02.2009, 16:04
von knightnettetal
Also einfach wechseln und beim nächsten Termin (anderer Prüfer) als Original vorgaukeln.....??(ja?)
Verfasst: 19.02.2009, 16:21
von Onkel Feix
warum vorgaukeln?
wenn ich jetzt meine ganzen getauschten teile eintragen lassen wollte, müsste man mir nochn din-a4 blatt an den fahrzeugschein tackern...
möglicherweise erlischt mir dann allerdings die betriebserlaubnis.... ( graue türpappen, aber schwarzer teppich )

Verfasst: 19.02.2009, 16:21
von Mike
Wieso vorgaukeln ?
Das Teil ist doch original !
Solange du da nicht drauf schreibst:
"Von mir nachträglich montiert",
Wird da nie ein Hahn nach krähen.
MFG. Mike
Verfasst: 19.02.2009, 16:52
von Chintz
Genau so ist es

Da muß ich den Jungs recht geben.Und nu sei mal nicht so Schissig wegen den Tüv-Boyz.Beim Klavierbauen merkt doch auch keiner welches Teilchen gerade unter der Haube von dir montiert wurde oder. ??? Grüße der Chintz

Verfasst: 19.02.2009, 17:24
von knightnettetal
Da gibts ja auch keinen TÜV..................
Verfasst: 19.02.2009, 17:47
von Borschty
und als wenn die jungens vom tüv ne ahnung hätten, was für nen original-spoiler dran wäre- haha!^^na ja vllt auch nicht alle^^ aber dran schrauben und glücklich sein

Verfasst: 19.02.2009, 17:50
von SimonF
In meinem Fahrzeugschein steht: "mit abnehmbaren Dachhälten und Heckspoiler". Das war´s, mehr nicht. Ich glaube kaum dass der TÜV weiss, welcher Heckspoiler original dran war.
EDIT: Ich sehe gerade, Borschty hatte gerade den selben Gedanken.

)
Verfasst: 19.02.2009, 17:53
von knightnettetal
Danke, danke, danke,
habs ja jetzt kapiert. Anschrauben und abschrauben was mann will und glücklich sein. Und bei der nächsten Pflicht-HU den Worten vom Hausarzt folgen: "Dann schaun wir mal..."

Verfasst: 19.02.2009, 18:05
von PontiacV8
....im übrigen sind es beide Original Spoiler....der D80 wurde nämlich optional neben dem Aerowing bis Auslaufen der 3rd Gen Firebirdbaureihe (also 1992) verbaut....
...und irgendwelche KBA Nummern oder Prüfzeichen usw. haben keine der Werksspoilertypen...
...also hat sich das wohl erübrigt....
Mit administrativen Gruß
Heiner

Verfasst: 19.02.2009, 22:53
von Z28
Original von Onkel Feix
wenn ich jetzt meine ganzen getauschten teile eintragen lassen wollte, müsste man mir nochn din-a4 blatt an den fahrzeugschein tackern...
... das tun die aber !
Z28
Verfasst: 21.02.2009, 10:12
von MisterKnight
knightnettetal, mal ganz ehrlich, WIR ALLE haben an unseren Autos irgendwas verbaut, was als Originalteil in der gesamten Generation irgendwann mal verbaut wurde...
ich war mit der Betsy in DREI!!!! verschiedenen Aufbauversionen immer bei dem gleichen TÜVprüfer und den hat das sowas von mal GAR NICHT interessiert!!!
Mach Dir nicht über Eier nen Kopp, die niemals gelegt werden!!!, Auspacken, dranbauen, drüber freuen, feddich!!! Alles andere ist BLÖDSINN
Verfasst: 21.02.2009, 16:31
von BlueThunder
Right, man kanns auch übertreiben mit dem Eintragungswahn. Einzelabnahme ist sowieso glaub ich, nicht mehr möglich ohne ABE und sowas gibt es bei Originalteilen für unsere Autos zu 98% eh' nicht. Wenns aber um z.B. Spurverbreiterungen geht, sieht die Sache wieder anders aus. Da wird bei H&R baujahrspezifisch eine ABE beigelegt, sofern ein Gutachten vorhanden ist, aber das kann man anfragen.
Gruß
Verfasst: 26.02.2009, 23:56
von Chintz
Ja,Ja, unsere EU machts möglich.Ist aber auch so ziemlich das einzigste was mir gerade dazu Positiv einfällt.Das Beste beispiel sind doch immer wieder die Moppeds wo der Arsch hinten so Komisch aussieht

Auch Streetfighter genannt.Dazu hätte es VOR unserem zusammenschluss NIEMALS ein O.K vom hiesigen TÜV gegeben oder ? Grüße der Chintz
