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Nachweis über Fahrwerksfestigkeit???

Verfasst: 10.04.2003, 16:07
von convertible95
Hallöchen,

ich habe nun ein Satz Felgen von Rondel auf meinen Firebird, vorne 8,5x17 ET 13, hinten 10x17 ET 15, schaut klasse aus und mein lieber TÜV-Sachverständige sagt er kann mir die Felgen nicht eintragen. Er bräuchte ein Nachweis über Fahrwerksfestigkeit damit er die Felgen eintragen kann.

Es würde ihm auch ein Felgengutachten reichen mit der gleichen ET oder weniger.

Hat jemand von euch sowas, oder eine Bezugsquelle?

Grüße

Oli

Fuck for TÜV 8)

Verfasst: 10.04.2003, 16:55
von Jens
Fahrwerksfestigkeit habe ich noch nie gehört.

Ein Felgengutachten bekommst Du bei dem Reifenhersteller, in diesem Fall Rondel(l). Mußt mal im Internet in einer Suchmaschine z. B. http://www.google.de das Wort "rondel" eingeben, dann wirst Du den Reifenhersteller bestimmt finden. Den rufst Du dann an oder schreibst ne Mail. Fertig.

Schöne Grüße

Jens

Meinst Du mit Felgengutachten ein Festigkeitsgutachten?

Verfasst: 10.04.2003, 17:08
von Convertible
Versuch Dein Glück mal hier http://www.rondell.de/neu/source/set1.php?pfad=deutsch

Welches Modell hast Du genommen und gibt´s Fotos ???

Gruß
Martin




http://www.martinerne.de

Verfasst: 10.04.2003, 17:53
von convertible95
Die wollen keinen Nachweis über die Festigkeit der Felge, sodern ob das Fahrwerk des Ponitacs bzw. die Hinterachse für diese ET geeignet ist. Also eine Festigkeit des Fahrwerks! Ich habe selbst darüber lachen müssen, aber der TÜV-Süd hat anscheindend Angst damit die Amis so labiel gebaut sind und die Achse auseinanderbricht. X(
Es genügt meinem Sachverständigen nicht ein Traglastgutachten bzw. ein Festigkeitsgutachten der Felge!!!
Ich glaub ich wander aus...zum kotzen!!!

Verfasst: 10.04.2003, 18:37
von Jens
Sag mal, hab ich Dir nicht ne Fahrzeugscheinkopie von einem 95ér Firebird zugesandt, wo sogar 18 Zoll Felgen eingetragen waren? Ist die bei Dir noch nicht angekommen?

Schöne Grüße

Jens

Verfasst: 10.04.2003, 19:31
von Der Feuervogel
Bringen Fahrzeugschein bzw Fahrzeugbriefkopien überhaupt noch was? Mir hat letztens der TÜV erzählt, das es nichts mehr bringt und das die es nichtmehr als Grundlage nehmen können.
Ganz einfach aus dem Grund, das es auch schon einige Einträge gibt, die nicht rechtens sind....
Aber das kann ja auch wieder von TÜV zu TÜV verschieden sein....


greetz
Der Feuervogel

Verfasst: 10.04.2003, 20:25
von convertible95
Ich habe deine Kopie bekommen Jens (nochmals vielen Dank! Welche ET ist auf der HA, kann ich auf der Kopie leider nicht erkennen?) und hatte noch eine andere vorgelegt, doch anscheinend reicht das den netten Herren nicht mehr wenn eine baugleiche Felge auf das gleiche Fahrzeug zugelassen worden ist, nun wollen sie ein Gutachten über das Fahrwerk damit die Achse die Felge verträgt!!!!
Siehe FAHRWERKSFESTIGKEIT oder Achsfestigkeit!

Verfasst: 21.04.2003, 12:47
von Trans-Am
Such dir nen anderen Tüv.
Offensichtlich will dich der nur verarschen, und das du möglichst viel kohle abdrückst,um doch keine Eintragung zu bekommen.

Roman

also so langsam

Verfasst: 21.04.2003, 15:42
von EL Krawallo
find ich das echt zum kotzen was der TÜV da ablaufen lässt. Der eine sagt geht nicht und 20km weiter wirds einfach eingetragen. Liegt wohl daran wie der TÜV-Prüfer drauf ist ob er schlecht geschissen hat oder was auch immer.
Da muss es doch eindeutige Richtlinien geben und nciht jedesmal so einen Schwachfug.
Bei mir meinte der eine Cragar sind überhaupt nicht eintragungsfähig in Deutschland höchstens auf Oldtimern, aber das kann schon garnet sein weil um ne H-Zulassung zu bekommen muss das Fahrzeug in Original-Zustand sein bzw. die Teile müssen ab Werk verfügbar gewesen oder zur damaligen Zeit als Zubehör im Handel gewesen sein und ich kann mir nicht vorstellen dass GM vor 30 Jahren Cragar-Chromfelgen verbaut hat oder baugleiche Cragars die es heute gibt im Handel waren.

@ Convertible
sach mal hat der nix wegen deinem vorderen
Nummernschild gesacht? Weil laut unserer Zulassungstelle hier ist es nicht zulässig das Schild zu knicken ;)

Also das neueste was ich in Erfahrung bringen konnte zum Thema andere Fahrzeuge ist folgendes:
Da in den letzten Jahren einige (viele) Eintragungen vorgenommen wurden die nicht zulässig sind, reicht es nicht mehr eine Kopie eines anderen Fahrzeugs vorzulegen wo eben genau diese Teile eingetragen sind. Allerdings würde ich speziell in diesem Fall mal ganz schnell den TÜV wechseln, einfach weil Traglastgutachten der Felge und Reifenfreigabe ausreichen müssten.