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Keine Euro 2 bzw. D3 umrüstung mehr möglich für V8?

Verfasst: 15.07.2009, 03:43
von bandit_one
Hi, ich habe auf mehreren seiten gelesen das wohl keine Umrüstung mehr möglich ist bei den TBI und TPI V8 Motoren da wohl ein Teilegutachten nicht mehr reicht und man eine ABE braucht.


Weiß jemand ob da irgend etwas in planung ist das man da wieder eine Euro 2 bzw. bei den TBI eine D3 Norm kriegt?

.. denke ja ...

Verfasst: 15.07.2009, 05:25
von Pitbull
unsere Staatsführung hat wahrscheinlich spitzbekommen das da recht viel Kohle flöten geht. Dann wird halt einfach was beschlossen um dies wieder wett zu machen.

Ich konnte zum Glück noch 2007 umrüsten und habe den Kram eingetragen.

Bei meinem Corsa A hat das Gutachten Jan. 2009 auch noch genügt um Euro 2 mittels Zusatzkat zu bekommen.

Denke das der Versuch es zeigt! :rolleyes:

Verfasst: 15.07.2009, 10:44
von Steffen
Bin ja auch schon länger an dem Thema dran....

Thread dazu im Nachbarforum f-body-nation.

Leider so wie ich das sehe immer noch keine Möglichkeit den Wagen entsprechend umschlüsseln zu lassen.

Gruß,
Steffen

Verfasst: 15.07.2009, 16:48
von V8Andi
Original von Eckoman
Original von Steffen
Bin ja auch schon länger an dem Thema dran....

Thread dazu im Nachbarforum f-body-nation.

Leider so wie ich das sehe immer noch keine Möglichkeit den Wagen entsprechend umschlüsseln zu lassen.
Richtig, für deinen TBI gibts da keine legale Möglichkeit mehr. Die TPI und V6 hingegen werden per ABE umgeschlüsselt, d.h. da gibts nach wie vor die Steuerersparnis. Wurde in den entsprechenden Threads hier aber auch schon das ein oder andere mal durchgekaut ;)

da ging es doch nur um die 5.0 tbi mit schaltgetriebe die eh nicht in dem teilegutachten erfasst waren bzw sind ??

Verfasst: 15.07.2009, 17:25
von PontiacV8
Original von Eckoman
Die TPI und V6 hingegen werden per ABE umgeschlüsselt, d.h. da gibts nach wie vor die Steuerersparnis.

...die Kaltlaufregler für 5.0L TPI im F-Body (Camaro und Firebird) haben KEINE ABE!!

...die gabs nur mit Teilegutachten und mussten eingetragen werden...

...ich habe 2008 in meinen auch nen Kit einbauen lassen und eingetragen bekommen...

...kurze Zeit später gabs dann scheinbar Probleme, wie oben schon beschrieben....deshalb werden die Kits auch kaum noch veräußert/produziert...


....eine ABE gabs nur für die V6er...und die sind heute immer noch gültig und verkäuflich...


Mit administrativen Gruß

Heiner 8)

Verfasst: 15.07.2009, 17:52
von Steffen
Original von V8Andi
da ging es doch nur um die 5.0 tbi mit schaltgetriebe die eh nicht in dem teilegutachten erfasst waren bzw sind ??
Jein, damit hat der Thread angefangen. Fakt ist, das für TBI keine Umschlüsselung möglich ist. Dabei ist auch keine Änderung in Sicht. Habe den Eindruck, dass selbst die Händler resignieren.

Edit:
Um die Verwirrung weiter zu steigern: Eine Eintragung ist weiterhin möglich, lediglich eine Umschlüsselung auf den günstigeren Steuersatz gibt es nicht mehr! Wie gesagt nur bei TBI, wie Heiner schon sagt sollte beim V6 beides problemlos funktionieren. Vom TPI weiß ich es nicht.

Gruß,
Steffen

Verfasst: 15.07.2009, 18:03
von PontiacV8
...mit den TPI ist das wohl wie mit den Tbi, soweit ich weiss....

...mein KLR war die offizielle und explizite Version nur für die 5.0L TPI Automatik für die F-Bodys, mit einem Teilegutachten ähnlich den der Tbi-Versionen......

...ich habe in 2008 glücklicherweise noch rechtzeitig eingebaut und eingetragen...deshalb hab ich auch die normale und somit günstigere Besteuerung nach Euro 2...:)

...hiernach gibts die Probleme ja quasi erst ab ca. Ende Oktober/November 2008...
http://www.autoreich.de/teilegutachten.html

Grüssle, Heiner 8)

Verfasst: 15.07.2009, 18:50
von V8Andi
so wie das aber auf der seite verstehe ist auch immernoch ermessensache der zuständigen behörden bzw zulassungsstellen!


"Natürlich bleibt es Ihnen überlassen, bei "ihrer" TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS / FSP etc. Prüfstelle persönlich nachfragen, ob im Einzelfall eine Eintragung u. Änderung der abgasrelevanten Schlüsselnummer möglich ist. Es bleibt Ihnen auch überlassen bei ihrer Zulassungsstelle nachzufragen, ob sie eine Änderung der Abgasschlüsselnummer vornimmt, wenn Sie eine Änderungsabnahme bezogen auf das Nachrüstsystem u. ein gültiges Teilegutachten vorlegen, denn gemäß §2 Abs. 2 letzter Satz des KraftStG sollen die Zulassungsbehörden über die Einstufung eines Fahrzeuges in Emissionsklassen entscheiden. Darüber hinaus soll nach §9Abs. 1 die Festsetzung des Steuersatzes gelten. Dabei sollen Fahrzeuge besonders begünstigt werden, die die Anforderung der Richtlinie 70/220/EWG einhalten u. als schadstoffarm anerkannt sind. Da die Teilegutachten der Nachrüstsysteme auf Grund von Messungen nach der Richtlinie 70/220/EG erstellt worden sind, sollten die Zulassungsstellen die notwendige Qualifizierung der nachgerüsteten Fahrzeuge nach §48 i.V. m. Anlage XIV StVZO vornehmen."

Verfasst: 15.07.2009, 18:59
von PontiacV8
...jau, es kann sein, das es akzeptiert wird, und Du den Steuerbonus erhälst...es kann leider aber jetzt auch "schief" gehen...

Grüssle, Heiner 8)

Verfasst: 15.07.2009, 19:07
von V8Andi
"Dabei sollen Fahrzeuge besonders begünstigt werden, die die Anforderung der Richtlinie 70/220/EWG einhalten u. als schadstoffarm anerkannt sind."

also was das angeht ist mein trans am ja schon als "schadstoffarm" eingetragen, nur halt noch mit euro1 . . .