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TÜV zum kaputtlachen

Verfasst: 08.01.2010, 12:24
von Billy_mo
Hallo Leute,
dachte ihr solltet dies auch wissen. :D
Ich war mit meinem Firebird Heute beim TÜV, der Wagen ist "NICHT"
durchgekommen................ 8o , ich mußte vor lauter Ärgern schon wieder lachen! :(
Folgende Mängel führten dazu den Wagen in den nächsten vier Wochen nochmals vorzufahren: :schock:

1.) Bremsschlauch vorne links: nicht fachgerecht verlegt / verdreht (Hier sehe ich das ein, ist aber kein Grund den Wagen ohne Plakette herauszuschicken.)
2.) Abblendlicht: Leuchtweitenregulierung fehlt / ohne funktion
(obwohl diese funktioniert, habe es geprüft, nachdem ich wieder zuhause in der Garage war)
3.) Fernlicht, Lichthupe: Funktion

Tausendmal habe ich dem Typen erzählt das wir keine Lichthupe haben! :evil:
Wie soll diese auch bei Schlafaugen funktionieren.
Also echt der Typ war nicht ganz sauber,
die haben tatsächlich solange gesucht, bis sie etwas gefunden haben.
S..... TÜV! :quiet:

Verfasst: 08.01.2010, 12:32
von Bandit One
Wow.... war es der TÜV oder Dekra & Co.

Damit würde ich zur Leitung gehen. Definitiv. Würde auch kein Geld für eine Untersuchung woanders oder eine Nachprüfung bezahlen. Prüfung des Falls beantragen und ne Beschwerde für den Prüfer gleich dazu....

Das Problem mit dem Bremsschlauch fixed du einfach und die anderen beiden Punkte sind ja wohl total daneben.

Soweit kommts noch, wegen der Lichthupe rausgeschmissen zu werden...

Verfasst: 08.01.2010, 12:56
von two-lane
-

Verfasst: 08.01.2010, 12:58
von Billy_mo
Ja, es war der TÜV!
Keine Dekra, da half garnix, alles was ich dem erzählte,
ging bei der Leuchte in Luft auf!

Das mit dem Bremsschlauch, "SAG ICH DOCH"
sehe ich ja ein,

ist auch gleich gemacht (kein Ding)!
Weiß aber noch n icht, was ich mit der LWR machen soll...
Rausschmeißen (dann habe ich eben keine)?
Oder reparieren, weil nur die rechte richtig funktioniert.

Danke für die Aufklärung!
Nur, mal um das etwas ins "Sachliche" zu ziehen...


Das mit der Lichthupe..., da habe ich den TÜF(ftler) voll
ausgelacht!
Geht ja garnicht, steht aber trotzdem als Mängel mit am Dokument.

Verfasst: 08.01.2010, 13:00
von oilpan
Punkt 2 alleine reicht schon die Plakette zu verweigern da erheblicher Mangel!
Hast Du zugeschaut ob und wie er die LWR geprüft hat?
Wenn sie zu Hause geht, ist ein Wackelkontakt oder sonst was drin....
Rausschmeißen ist nicht, da seit 1991 Pflicht!

Lichthupe ist quatsch - braucht man in D nicht

Verdrehter Bremsschlauch?
Wie kann sowas passieren?
Ist zudem gefährlich! Kann bei eingeschlagenem Lenkrad dazu führen das der Schlauch knickt und quasi dicht ist... = 0 Wirkung an dem Rad

EDIT: Uwe war schneller :D

Verfasst: 08.01.2010, 13:02
von two-lane
-

Verfasst: 08.01.2010, 13:17
von Bandit One
Also geht die Leuchtweitenregulierung doch nicht richtig?! Dann hat two-lane recht, auch das ist in Deutschland ein erheblicher Mangel.

Sollte aber eigentlich auch kein großer Akt sein, rauszufinden wo der Fehler liegt.

LWR einfach ausbauen ist nicht drin. Das wird der TÜV Prüfer sicher nicht gerne sehen :D
Dann würde ich mir nämlich auch beim Firebird einfach ein Heckschürze ohne hässliches Loch für die Kennzeichenbeleuchtung anbauen... wenn sie nicht dran ist, muss sie ja auch nicht funktionieren ;)

Verfasst: 08.01.2010, 13:27
von Roadrunner
LWR? Hat bei mir noch niemand bei irgend einem Auto geprüft.....
Und bei TA hab ich die gleich sauber ausgebaut.....hat er nicht...fertig.

Verfasst: 08.01.2010, 13:30
von Bandit One
Kommt auf den Prüfer drauf an.
Aber wenn ein Prüfer schon eine fehlende Lichthupe - die in D nicht einmal Pflicht ist - als Mangel aufschreibt, wird der eine fehlende LWR sicher erst recht bemerken ;)

Verfasst: 08.01.2010, 13:34
von PontiacV8
...richtig...eine "Lichthupe" ist in Deutschland NICHT pflicht...!

...um es nochmal deutlich hervorzuheben...!
(....da frag ich mich doch, was das für ein Prüfer war....tsts)

Verfasst: 08.01.2010, 13:57
von Jens
Seit ca. 1 Jahr ist es Pflicht, dass die LWR funktionsfähig sein muss, sonst ist es ein erheblicher Mangel. Das ist so vorgeschrieben, kann der TÜV-Prüfer nix für. Wenn sie bei ihm nicht ging, aber bei Dir schon, warum hast Du es denn nicht direkt vor Ort schon dem Prüfer gezeigt?

Und wegen Bremsschlauch: auch wenn es keine große Sache ist, den Schaden zu beheben, somit stellt es trotzdem einen erheblichen Mangel dar.

Meinte er denn, dass Fernlicht geht nicht, oder reell Lichthupe?

Verfasst: 09.01.2010, 18:40
von Billy_mo
@Jens
Meinte er denn, dass Fernlicht geht nicht, oder reell Lichthupe?

Der meinte reel die "Lichthupe", das Fernlicht geht ja.

@alle anderen
Danke nochmals, die LWR links, wird nun repariert, :tongue:
dann hab ich keinen Stress mehr mit dem Prüfer!
Bremsschlauch ist schon richtiggestellt, war kein Ding!
Da hatte der Vorbesitzer bestimmt mal den Sattel herunten gehabt
und dann verdreht wieder draufgebaut......so fahre ich nun schon seit 4 Jahren herum. 8o

Bei der LWR passe ich genau auf, was da los ist, sodass ich es euch kund geben kann. ;)

Verfasst: 09.01.2010, 19:55
von Mister.T
Original von Billy_mo


Tausendmal habe ich dem Typen erzählt das wir keine Lichthupe haben! :evil:
Wie soll diese auch bei Schlafaugen funktionieren.


Nur zur Info:
Lichthupe kann auch mit Schlafaugen funktionieren. Bei meinem MR2 sind die Scheinwerfer bei Lichthupe eben kurz aufgeklappt....

Bei welchm TÜV warst Du denn? Ich empfehle Neumarkt, da haben sie zB. meine Distanzscheiben ohne weiteres eingetragen, mit denen ich bei unserem örtlichen TÜV (Neustadt) duchgefallen bin.

Gruß Thomas

Verfasst: 09.01.2010, 19:59
von BenettonF12001
Original von Billy_mo
Bremsschlauch ist schon richtiggestellt, war kein Ding!
Hast du die Bremsanlage auch entlüftet?

Verfasst: 09.01.2010, 23:43
von oilpan
Hast du die Bremsanlage auch entlüftet?


hatte er den Schlauch ab?
Es reicht doch den Sattel zu drehen......

Verfasst: 09.01.2010, 23:46
von BenettonF12001
Original von oilpan
Hast du die Bremsanlage auch entlüftet?


hatte er den Schlauch ab?
Es reicht doch den Sattel zu drehen......
Kommt drauf an wie er verdreht ist. Wenn der Sattel verdreht war ok. ;) edit: Hätte ja mal oben auch alles lesen können, da steht ja, dass der Sattel wohl unten war. Sry.
Hab auch schon Fahrzeuge gesehen, wo der Bremsschlauch verdreht montiert wurde. War trotzdem nicht 100%ig rauszulesen, ob er den Schlauch ab hatte oder nicht.

Verfasst: 10.01.2010, 04:16
von kaefergarage.de
Original von Mister.T

Nur zur Info:
Lichthupe kann auch mit Schlafaugen funktionieren. Bei meinem MR2 sind die Scheinwerfer bei Lichthupe eben kurz aufgeklappt....
Oder mein 86er Honda Prelude (BA2) sowie 90er Prelude (BA4) hatte das auch

Das mit der Leuchtweitenregulierung ist gleich zu sehen wie mit der Neblschlussleuchte. Nicht verbaut / ohne Funktion = keine Plakette. Auch wenn die NSL bescheuert am FiBi ausschaut muss sie zumindest beim TüV ;) verbaut sein und funktionieren.


Das mit der Lichthupe verstehe ich echt nicht. Hatte bei mir noch nie ein Prüfer gefordert. Egal welches Auto das war. Bescheuert.

Verfasst: 10.01.2010, 12:40
von Billy_mo
Ja Jungs nur keine Panik!
Habe lediglich den Sattel gedreht.
Den Schlauch hatte ich nicht ab.
:D FINDE GUT, DASS IHR SO UM MEINE SICHERHEIT BESORGT SEIT ! :D

UND GESCHAFFT! NUN HAT ER WIEDER 2 JAHRE TÜV.

Die LWR habe ich auch repariert! Sie ist mir genauso abgebrochen, wie hier schon beschrieben wurde.
Kleben...geht nicht, schweißen, geht auch nicht,
ich habe es so hingebracht:
Ein Panzertabe (Silbernes Klebeband mit Gewebe) ca 3-4 mal um das ganze herumwickeln und mit einer kleinen Schelle,
die über die Bruchstelle fixiert wurde fest angezogen.....und geht!

Verfasst: 15.01.2010, 18:08
von little_schmod
Bei dem TÜV-Thema hätte ich auch mal 2 Fragen:
1. Ab welchem Baujahr ist denn die Nebelschlußleuchte Pflicht? Der letzte Prüfer meinte das es 1988 noch nicht war.

2. Jetz gehört ja die AU zur HU dazu. bei meiner letzten AU habe ich irgendsoeinen "LAMBDA-WERT" :eek2: nicht erreicht. Was ist das fürn Wert und was kann ich machen, damit ich wieder auf den richtigen Wert hin komm? (war in der werkstatt meines vertrauens und hab die plakette doch "irgendwie" gekriegt. :D )

Grüße

Verfasst: 15.01.2010, 18:13
von PontiacV8
Das mit der Nebelschlussleuchte sollte bekannt sein und wurde hier im Forum schon öfter ausgeleuchtet...
...3 Sekunden Google-Suche:

Zitat:
"In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein."

...siehe auch Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte

...für meinen Teil hatte ich damals "Glück":
...mein Fahrzeug wurde bereits Dezember 1990 importiert und abgenommen (Brief, Papiere)....hat deshalb auch nie eine Nebelschlussleuchte bekommen....obwohl der Wagen dann erst im April 1991 regulär "Erstzugelassen" wurde...:D

Mit administrativen Gruß

Heiner 8)

Verfasst: 10.02.2010, 00:02
von Firebird 93
Hallo alle zusamen,

ich hatte auch das Problem mit der bescheuerten Leuchtweitenregulierung.

Ich hab einfach den Bedienschalter aus der Mittelkonsole ausgebaut.
Der TÜVler hatte da nach dem Schalter gesucht aber nix gefunden. :D
Wo nix ist kann auch nix kaput sein, dachte ich.

Als der TÜVler danach fragte gab ich mich unwissend.
So wurde es dann hingenommen ohne weitere Fragen und die Plaktette kam drauf.
War aber Dekra, ist immer ne bessere Wahl mein ich.

Grüsse Firebird 93

Verfasst: 10.02.2010, 15:32
von xxxxx
moinsen,

es ist egal ob man die schalter oder motoren der lwr ausbaut.
ab bj 90 müssen alle fahrzeuge damit ausgestattet sein.
wenn nicht vorhanden, kein tüv.

anders ist das z.b. mit heckscheibenwischern.
wenn sie vorhanden ist MUSS sie funktionieren,
aber wenn man den wischer samt motor ausbaut ist es egal.

noch so ein tolles beispiel, nebelscheinwerfer.
kommt oft vor das die streugläser einen sprunghaben.
fährt man so zum tüv gibts keine plakette, ABER wenn man sie vorher schön mit z.b. panzerband abklebt, bitte sehr ihre plakette.

gruß neo

Verfasst: 10.02.2010, 17:18
von oilpan
Jetz gehört ja die AU zur HU dazu. bei meiner letzten AU habe ich irgendsoeinen "LAMBDA-WERT" nicht erreicht. Was ist das fürn Wert und was kann ich machen, damit ich wieder auf den richtigen Wert hin komm? (war in der werkstatt meines vertrauens und hab die plakette doch "irgendwie" gekriegt. )
Du kannst trotzdem die AU bei Deiner Werkstatt machen lassen!
Nur heute ist es so das Du bei der HU eine gültige AU haben muss die im gleichen Zeitraster fällt!
Sie muss also aktuell aus dem HU Monat sein....

Verfasst: 10.02.2010, 18:21
von PontiacV8
Original von neo2k2

es ist egal ob man die schalter oder motoren der lwr ausbaut.
ab bj 90 müssen alle fahrzeuge damit ausgestattet sein.
wenn nicht vorhanden, kein tüv.
..."müssen" ist insofern inkorrekt...immer diese Pauschalierungen...! :rolleyes:

...wenn das Fahrzeug nicht damit ausgerüstet ist (wie z.B. meines) hat man in der Regel einen Eintrag wie "Scheinwerferhöheneinstellung nicht vorhanden" usw.

...dieser Eintrag bzw. quasi-Ausnahmegenehmigung wurde seinerzeit massenhaft in die Briefe gesetzt.....da die wenigsten Fahrzeuge Anfangs diese Option hatten und auch nicht nachgerüstet wurden...(auch all die deutschen Polos, Golfs usw.)
...dies wurde erst dann mit Modellwechseln realisiert....(mein damaliger Last-Year Rundaugen-Polo II 86c Bau- und Modelljahr 1990 war natürlich auch "ohne")


...und das wurde noch viele Jahre weiter geführt...


...mein 1997er Cadillac Seville hat sowas auch nie besessen...keine einziger...(aber diese Modellreihe hat eine automatische Niveauregulierung...:D...das macht eine "manuelle" Rändelrad-Verstellung der Scheinwerfer eh überflüssig)


...usw. usw...

Mit administrativen Gruß

Heiner 8)