Seite 1 von 1

Eintragung 235/60R15 auf Standard-Felgen?

Verfasst: 15.01.2011, 19:26
von drholz
Hat einer von Euch statt den vorgeschriebenen 215/65 die Größe 235/60 auf den Standard-Felgen 7x15 eingetragen?

Fahr ich da einfach zum TÜV oder brauche ich noch zusätzliches Material (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung oder sowas)?

Verfasst: 15.01.2011, 19:32
von BlueThunder
Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller (zu erhalten über den Reifenhändler) dass der Reifen auf der Felge gefahren werden darf. Ich hatte genau das selbe bei meinem 90er Ex-Bird gemacht. Das Dokument hab ich leider nicht mehr. Dann zum TÜV. Der wird dann prüfen ob die Freigängigkeit gewährleistet ist, das ist sie, und das sollte der Zauber gewesen sein.
Gruß

take this ...

Verfasst: 15.01.2011, 20:02
von Pitbull
is meiner:

Bild

Geschwindigkeitsindex

Verfasst: 15.01.2011, 20:23
von drholz
Vielen Dank an Euch zwei für die Antworten. Leider ist mir nun ein weiteres mögliches Problem aufgefallen: im Fzgschein steht, dass ich Reifen mit Geschwindigkeitsindex "U" (also 200 km/h), de facto also Reifen mit Index "H" brauche.

Leider haben aber die montierten Cooper Cobra nur den Index "T". Kann das zum Problem werden?
Vielleicht kann ich mich ja beim TÜV rausreden, da das ein M+S Reifen ist und man bei Winterreifen ja geringere Geschwindigkeitsindizes fahren darf...

EDIT: Frage selbst beantwortet, als M+S darf ich natürlich einen niedrigeren Speed-Index fahren!

Verfasst: 15.01.2011, 20:46
von Knight-Design
die geschwindigkeit muss zur eingetragenen höchstgeschwindigkeit passen.

tut sie das bei M+S Reifen nicht, was erlaubt wäre, dann muss beim TÜV dazu ein Aufkleber im Sichtfeld des fahrers aufgebracht werden der den Fahrer auf die niedrigere Höchstgeschwindigkeit des Reifens hinweist.

Verfasst: 16.01.2011, 10:37
von BlueThunder
Genau, der besagte Aufkleber. Ist halt amerikanisch gelöst, für alljene die nicht wissen was sie fahren dürfen :D Ich hab den "Bäpper" nach dem TÜV wieder abgezogen weils shice aussah 8)

Hast Du einen 3.1er V6 Motor oder ein V8? Wenns der V6 ist dann sollte im Fahrzeugschein (Zulassungsteil Schlagmichtot) doch eine Höchstgeschwindigkeit von 179 km/h stehen. So sollte ein "T"-Reifen genügen. Bei mir wars damals so.
Gruß

Verfasst: 16.01.2011, 15:13
von drholz
Es sollte natürlich ein T stehen. Rechnerisch beträgt die "hochgerechnete" Vmax für den Geschwindigkeitsindex 187,29 km/h, also sollten T-Reifen im Schein stehen. Das tun sie glaub ich auch bei den V6.

In meinem Schein steht aber ohne Witz 215/65R15 95U. Trotz Vmax 179!

Verfasst: 16.01.2011, 16:49
von Knight-Design
die reifeneintragung ist egal, da es nach der eingetragenen geschwindigkeit geht