die eu-kommision hat daher eine empfehlung bis zur endgültigen klärung ausgesprochen, das jeder fa

gleichzeitig wurden alle "verkehrspolizisten" aller eu-mitgliedsländer angewiesen, bei verstößen großzügig darüber weg zu sehen. also wenn jemand ein knöllchen deswegen bekommt. einspruch einlegen mit der begründung, das es noch keine eu-weite einheitliche richtliene erlassen wurde, und das der otto-normal- bird-fahrer nicht für die unfähigkeit der eu bestraft werden kann.
gruß
martin