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Ist es eigentlich erlaubt . . .
Verfasst: 07.11.2004, 18:38
von Mike
. . . in Deutschland z.B. an einem Camaro Bj. 1982-1997 alle vier Scheinwerfer gleichzeitig als Abblendlicht zu betreiben ???

Ich meine . . . es ist ja kein Thema die H4 Funzeln, welche sich in den beiden mittleren Scheinwerfern befinden nicht nur als Fernlicht sondern auch als Abblendlicht anzuklemmen !
MFG. Mike
Verfasst: 07.11.2004, 19:16
von s.pessler
Das kannst Du machen, guck mal dien
LINK von der Dekra.
In Abschnitt 3.2 gehts um die Abblenddlicht-Scheinwerfer.
"paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern zum Abblend- und/oder Fernlicht ist zulässig".
MfG,
Sebastian
Verfasst: 07.11.2004, 19:22
von Mike
Hervorragend

Danke !!!
Dann womma doch mal gucken ob Flo alias Grave Digger das auch haben will,
aussehen tut´s garantiert gierig wenn alle 4 permanent leuchten !
MFG. Mike
Verfasst: 07.11.2004, 19:50
von Vindex
*klingeling*
Wenn Ihr wisst, wie das geht, sagt mal unbedingt bescheid, bei Nico`s Camaro wolln wa das auch machen.
töö,
Vinni
Verfasst: 07.11.2004, 20:04
von Mike
Wie´s geht kann ich dir jetzt schon sagen
Um es elegant zu machen braucht ihr nur zwei zusätzliche H4 Fassungen, ein bisschen Draht und einen Lötkolben, Lötzinn und Schrumpfschlauch.
Die Fassungen für die mittleren Scheinwerfer sind 2 Polig halt nur für Fernlicht, was ihr braucht sind 3 polige Fassungen damit die H4 Leuchtmittel auch noch den Strom für das Abblendlicht bekommen, den dritten Draht klemmt man dann einfach mit auf den Draht für das Abblendlicht der äußeren Scheinwerfer und fertig.
MFG. Mike
Verfasst: 07.11.2004, 20:21
von Oli
Nee, dat is' aber so nich' ganz richtig...
Man darf zwar zwei zusätzliche Fernlichtscheinwerfer haben, nicht aber zwei zusätzliche Scheinwerfer für Abblendlicht.

Verfasst: 07.11.2004, 20:28
von s.pessler
Hmm, beim nochmaligen durchlesen..... kann das so gemeint sein wie Oli sagt
Jetzt bin ich selber auch verwirrt???
MfG,
Sebastian
Verfasst: 07.11.2004, 23:49
von Mike
Scheissegal, das US-Standlicht, die Seitenmarkierungsleuchten und die reaktivierten Rückleuchten sind auch nicht erlaubt
MFG. Mike
Verfasst: 08.11.2004, 00:01
von Oli
@ Señor Mikele:
Richtig so! Das ist die einzig wahre Antwort auf alle zweiflerischen Fragen...

Verfasst: 08.11.2004, 00:08
von Loide
Original von Mike
Scheissegal, das US-Standlicht, die Seitenmarkierungsleuchten und die reaktivierten Rückleuchten sind auch nicht erlaubt
MFG. Mike
Nanana... Mein Fahrzeugschein sagt was anderes

Verfasst: 08.11.2004, 00:09
von Mike
Dein Fahrzeugschein kann reden ?
Dein Fahrzeugschein mit seinen ganzen Eintragungen ist leider eine SEHR seltene Ausnahme und du kannst echt froh sein das bei dir soweit alles eingetragen ist und nichts umgebaut werden musste . . . das Glück haben die Meisten leider nicht
MFG. Mike
Verfasst: 08.11.2004, 00:27
von Mike
@Oli:

Was dem Camaro meiner Meinung nach einen großen optischen Vorteil gegenüber dem 3-Gen. Firebird beschert . . . und jetzt stelle ich mir gerade einen meinen Favoriten vor . . . einen 97´er 4-Gen. Camaro mit aktuellem Cockpit, den 4 noch flacheren und versetzten Scheinwerfern, weißen 100W Funzeln, und vier leuchtenden Scheinwerfern
MFG. Mike
Verfasst: 08.11.2004, 17:56
von stormtrooper
ich hab auch seitenbegrenzungsleuchten(nat.angeschlossen).wurde beim tüv(wg. 07er) nicht bemängelt!?
hab gehöhrt,dass man beim 2nd gen. bird die anderen scheinwerfer nicht anklemmen sollte,sonst haut´s das relais durch...,oder so!?
Verfasst: 08.11.2004, 18:21
von Grave Digger
Hab mich auch mal umgesehen was über Scheinwerfer das Gesetz sagt.. und wenn ich das eben richtig verstanden habe, kann man das machen dass alle 4 Scheinwerfer gleichzeitig leuchten.
Sieh mal hier und sag mir was du draus liest:
Paragraph schiessmichtot zum Thema Scheinwerfer
Gruß, Flo
Verfasst: 08.11.2004, 18:37
von thedoc
Original von stormtrooper
hab gehöhrt,dass man beim 2nd gen. bird die anderen scheinwerfer nicht anklemmen sollte,sonst haut´s das relais durch...,oder so!?
Schon dicht dran Marc !

Die 2nd Gen hat
normalerweise keine Relais sondern schaltet das
Abblendlicht mit dem Schalter im Armaturenbrett und
das Fernlicht mit dem Schalter im Fahrerfußraum dazu.
Und genau hier kommen wir an die Stelle bei der nach
erfolgreicher H4 umrüstung die Leitungen zu glühen anfangen.
Die Originale US-Beleuchtung hat viel weniger Leistung
als unsere tollen Bosch-Wasserdurchlauferhitzer. Es sitzt
im Sicherungskaten eine kleine Thermosicherung die (so-
fern sie noch nicht gebrückt wurde) schlimmeres
verhindern soll. Diese Schaltet bei z uhoher Temperatur
der Leitungen das Licht gnadenlos ab (egal wann und
wo und wie schnell)
Wenn Jemand erfolgreich auf H4 umrüsten möchte (be-
sonders bei 4+4 ) sollte er Relais verwenden und die
Scheinwerfer neu verkabeln.
zum 2.
Ich habe mich beim TÜV erkundigt was 4 Abblendlichter
bestrifft. Zitat:" Wenn gewährleistet ist, das auch alle
scheinwerfer ordnungsgemäß abblenden, spricht nichts
dagegen"
Gruß !
Rick
Verfasst: 08.11.2004, 18:51
von Oli
...es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein.
Das lese ich daraus.
Aber wie Mike schon richtig bemerkt hat, scheissegal ob erlaubt oder nicht.
So stelle ich denn hier noch mal den offiziellen Aufruf an alle, die StVZO in jeder nur erdenkbaren Weise zu übertreten und zu ignorieren.
Ich danke für euer Verständnis...

Verfasst: 08.11.2004, 18:52
von PontiacV8
Original von thedoc
Die 2nd Gen hat
normalerweise keine Relais sondern schaltet das
Abblendlicht mit dem Schalter im Armaturenbrett und
das Fernlicht mit dem Schalter im Fahrerfußraum dazu.
...kleiner klugscheissender Zusatz, wenn auch ein wenig vom grundsätzlichen Thema hier abschweifend...

...*gg*...zumindest im Modelljahr 1979 war die Fernlichtbetätigung nicht mehr per Fußschalter geregelt......da wars schon der Blinkerkombihebel ("Turn Signal and Headlight Beam Lever") an der Lenksäule...
Grüssle, Heiner

Verfasst: 08.11.2004, 18:56
von thedoc
Original von PontiacV8
...kleiner klugscheissender Zusatz, wenn auch ein wenig vom grundsätzlichen Thema hier abschweifend...

...*gg*...zumindest im Modelljahr 1979 war die Fernlichtbetätigung nicht mehr per Fußschalter geregelt......da wars schon der Blinkerkombihebel ("Turn Signal and Headlight Beam Lever") an der Lenksäule...
Grüssle, Heiner
..war gerade nachsehen
Hast recht Heiner ! Der 77er und 78er hat einen Fußschalter und der 79er hat's am Blink/Tempomathebel
Gruß !
Verfasst: 08.11.2004, 19:25
von Birdy
Original von thedoc
Original von PontiacV8
...kleiner klugscheissender Zusatz, wenn auch ein wenig vom grundsätzlichen Thema hier abschweifend...

...*gg*...zumindest im Modelljahr 1979 war die Fernlichtbetätigung nicht mehr per Fußschalter geregelt......da wars schon der Blinkerkombihebel ("Turn Signal and Headlight Beam Lever") an der Lenksäule...
Grüssle, Heiner
..war gerade nachsehen
Hast recht Heiner !
Der 77er und 78er hat einen Fußschalter
und der 79er hat's am Blink/Tempomathebel
Gruß !
Ich erblasse vor NEID wie ein Abblendlicht!
naja...
Verfasst: 08.11.2004, 22:54
von Formula
vielleicht interessiert es den einen oder anderen, aber ich habe damals im camaro einen extra sicherungskasten eingebaut und die inneren scheinwerfer durch H4 ersetzt und separat als nebelscheinwerfer zugeschaltet. bei fernlicht gingen über relais gesteuert auch alle vier fernlichter an ( sehr eindrucksvoll bei entgegenkommenden blendern

) der TÜV hat damals sechs jahre lang nichts gesagt.. äh doch einmal, als eine birne ausgebrannt ist: schnell ersetzen, damit die nebelscheinwerfer auch wieder tadellos funktionieren, sonst gibbet keinen TÜV

so gesehen: kein problem gewesen und es ist besser, die teile als nebelscheinwerfer zu benutzen....
grüßle formula
Verfasst: 08.11.2004, 23:27
von MC77
Original von Oli
...es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein.
Und ich lese außerdem, daß es sich nur auf
Original aus der StVZO
Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken
bezieht.
Mirko
mehrer Schalter
Verfasst: 09.11.2004, 00:52
von TA-Pontiac
Ich hab den Fuß-Schalter UND den Hebel am Lenkrad, um das Fernlicht einzuschalten.
(10-th-Anniversary-Trans-Am)
So long
Peter
Verfasst: 09.11.2004, 09:12
von Sammy
Das ist ja cool, wollte mir nämlich in meinen Manta Doppelscheinwerfer einbauen und die Lampen auch so schalten. Also 4 mal Abblendlicht und 4 mal Fernlicht. Kommt stark wenn man Nebelleuchtenprolls damit blenden kann
Gruß Sebastian
Verfasst: 09.11.2004, 21:42
von Mike
@Flo, alle 3-Gen. Camaro und 2-Gen. F-Body -Fahrer:
Guckt euch das noch mal an . . . diese Scheinwerfer passen zwar nicht in den Firebird - TA der 3- und 4-Gen., müssten aber locker in die die F-Bodys mit nicht versenkbaren Scheinwerfern passen !!!
MFG. Mike
scheinwerfer
Verfasst: 10.11.2004, 14:30
von machtin68
malzeit
so, der link zum gesetzestext ist nicht mehr ganz aktuell, zumind. was motorräder angeht.
folgendes ist faxt: bei 4 reflektoren, wie becshrieben, darf:
1: äußeres paar als ablender, inneres paar als fernlich, wobei eine wecksel zwischen den reflektoren, erfolgen muß.
2: äußeres als ablender , alle 4 als fernlicht.
( so wie es bei den meisten camaro ja sein dürfte)
ein zuschalten der inneren als 2. paar ablender ist dev. nach stvzo nicht zulässig.
dabei ist es unwichtig, das die feflektoren baugleich sind, und eine blendung damit ausgeschlossen ist....
.....
bei motorrädern darf inzw. auch ein zweiter reflektor als ablender mitleuchten, wenn dieser bauarttechnich dazu zugelassen ist, das heist in den meisten fällen baugleich ist. das austauschen einer h7 gegen eine h4 lampe ist dabei nicht zulässig, wegen blendwirkung ect.
aber mal im ernst, wenn du alle 4 mitleuchten lassen willst, lege dir doch einfach einen schalter zwischen, oder fürn tüv ect. wird eben einfach ein kabel vorher abgeklemmt......
und wer von uns hat schon alles so nach gesetzestext 100% richtig, gerade was die beleuchtung angeht.....
ich jedenfalls nicht.
und bevor du rumbastelst, besorge dir ein paar gute glühlampen, öfter schon mal hier beschrieben.
ich fahre 100 x 140 watt.