Also, wie gesagt, ich HABE eine Unterbodenbeleuchtung und bis jetzt auch keine Problem damit... aber wenn jetzt hier schon wieder mit "(zulaeesig") und so angefangen wird, stelle ich die Sache gerne zum wiederholten Male klar:
Eine Einstiegsbeleuchtung ist als solche nur zulaessig, wenn
- sie NUR bei ausgeschalteter Zuendung funktioniert
- sie NUR ueber den Tuerkontakt geschaltet wird, d.h. mit der uebrigen Innenraumbeleuchtung
- sie ueber ein offizielles Pruefzeichen verfuegt.
Und Letzteres ist das groesste Problem. Die ersten beiden Sachen kann man noch pfriemeln und mit geschickten Schaltwegen, Verzoegerungsmodulen, Fernbedienungen oder anderen kreativen Ideen umgehen. Aber die wenigen Lampen, die es MIT Pruefzeichen gibt (dies ist die Vorraussetzung fuer eine Verwendung an einem Fahrzeug im oeffentlichen Strassenverkehr), sind meisten zu kurz, nur einseitig, zu dunkel, etc.
Ich wollte es nur gesagt haben. Wenn Ihr anderer "Meinung" seid, fangt ruhig 'ne Diskussion an oder macht mich nieder, ich will hier bloss nicht in ein paar Tagen einen Eintrag wie "Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen", "Scheissbullen" oder so etwas lesen.
Waehrend es verschiedene "geringe Maengel" gibt, ist die "unzulaessige Modifikation der Beleuchtungsanlage" ein "schwerer Mangel", wegen dem im Ernstfall das Fahrzeug sofort (zeitweise) aus dem Verkehr gezogen werden darf bzw. Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis erlischt.
Es soll also keiner sagen, die von B.O. wuerden die Newbies zu Unsinn verleiten!
Mit rot leuchtenden Gruessen
Matze