NUN heute ists also soweit in Austria.
Licht am tag WIRD PFLICHT
Nebler sollen nun doch nicht erlaubt sein zum Tagfahrlichtfahren. Ärgerlich für uns KlappLICHT FAHRER!!!!
Nun, hab die Original Lichthupe (eingebaute Nebler) bei meinem 95 Firebird
umgekappelt so dass die mit der Zündung ein bzw ausschalten. Lichthupe ade!
erster test sieht gut aus
ob sie blenden muss ich erst testen.
sieht etwas grell aus. werde einen dimmer einbauen sodass man hier noch was regeln kann, oder diode.
bin mal neugierig wie die Cops reagieren.
sobald es ans abkassieren geht (April 2006) werden
die glaub ich schwierigkeiten machen.
dann kommt nur noch das Tagfahrlicht in Frage.
ob hierfür wieder die Abstände links rechts oben unten
tiefe passt ist wieder ne andere frage.
Wie schauts bei euren österreichischen Firebirds aus
falls sie noch nicht im Winterschlaf sind??
gruß greg
!!Unfortunately wrong country for that great F-Body!!
hab mir auch schon Gedanken gemacht wie ich diese Lichtsache löse,
aber bei den 2000 - 2500 km die ich im Jahr mit dem Auto fahre werd ich es wohl so belassen.
Original von Gerhard
Hat jemand von euch schon die Tagfahrleuchten(z.B. von HELLA) eingebaut?
lg
Gerhard
Yep, hab ich seit einem Jahr dranne.
Daily 1991 V6 Bird is on fire(LPG)---SOLD----, 1966 V8 Chevy is kick'n ass and the daily 2001 PT Cruiser 2.0 is 4 my wifes fun. Tripple Power US with 18 Zylinders and 582 PS.Damn...We love our CarsBlubber ...Wrrrruuuuummm
nachdem die nebelscheinwerfer bei mir fürs typ. als lichthupe mit einem extra schalter und dauer+ sind, werd ich die wohl in zukunft als "möchtegerntagfahrlicht" verwenden. schaut zwar beschissn aus, aber ist besser als das ich da unnötig die motoren der klappscheinwerfer belaste. lichthupe brauch ich so gut wie nie eine, die normale hupe bei meinem bird ist laut genug
aber ich hab mich mal bei meinem vater erkundigt, betreffend diesen tagfahrlichtern (er ist ja selbst bei dem verein der spielverderber dabei )
er meint das es noch sehr unentschieden ist betreffend der legalität. da es beim licht vorn UND hinten angeblich leuchten muss.
aber ich seh mich bei dem ganzen chaos sowieso nicht mehr durch. und wenn dann fahr ich halt mit der ganzen festbeleuchtung am tag (vordere und hintere sidemarker, gelbes begrenzungslicht vorne, die ganze galerie hinten)
hast du mal ein Foto davon?
welche Lampen hast du verwendet? (rund od. oval?)
lg
Gerhard
Im Signatur-Foto kannst Du die eine Lampe fast sehen.
Ich werde aber ein Bild von meinem Firebird mit diesen Lampen einstellen.
Vorerst hier mal die Lampen von Hella.
Grüße
Manny
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Hier die gesetzlichen Bestimmungen gem. Homepage Hella:
Tagfahrlicht
Gesetzliche Bestimmungen
Spezielle Tagfahrleuchten sind zulässig.
Eindeutige Rechtslage – trotzdem Unsicherheit bei
Polizei und technischen Prüfinstanzen.
Wer tagsüber mit Licht fährt, das aus zwei separaten Tagfahrleuchten im
Stoßfänger kommt, kann Pech haben: Dieses Plus an Sicherheit stößt bei
manchen Ordnungshütern auf Unverständnis. Dafür gibt es aber keinen
Grund: Die europäische Rechtslage ist eindeutig. Das Fahren mit Licht am
Tag ist in allen skandinavischen und weiteren europäischen Ländern (etwa in
Italien, Polen) inzwischen Pflicht, in vielen anderen Ländern (darunter auch in
Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis
der aktuellen Rechtslage zulässig:
Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und
Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen
ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der
seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen
und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in
Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und
elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern,
welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu. Darüber
hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO (PDF, 62 kB) zum 31. Oktober
2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52,
Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein
betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht)
zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECER87
genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination “RL” im
Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe. Hella hat solch kompakte
und energiesparende Tagfahrleuchten zum Nachrüsten entwickelt und auf
den Markt gebracht.
November 2005
Grüße
Manny
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