Wenn in Deutschland ein Firebird ein neues TÜV und 12 Monate Garantie vom Händler hat und noch im originalzustand ist (nicht tiefer gelegt oder sonstiges) müsste dieser in Österreich doch auch ohne Probleme zum anmelden sein oder?
Derzeit muss man ja noch in Österreich zur Landesregierung zur typisierung vorfahren bis am 1. Juli 2007 der EU Typenschein kommt und dann dies wegfallen soll...
Oder weiß jemand grobe Unterschiede zwischen dem TÜV Gutachten in Deutschland und der § 57 Überprüfung in Österreich?
Wenn ich mir ansehe welche Firebird in Deutschland um 4000 Euro zu kaufen gibt... bei uns kosten die älteren noch 8000 ohne Garantie
