ich hoffe mir kann jemand helfen

Moderatoren: PontiacV8, J.C. Denton, Onkel Feix, JJ
Falsch ! Das gilt erst ab 01.03.2007 !! Und dann auch nur, wenn das Fahrzeug NACH diesem Datum abgemeldet wurde - Suche benutzen. Es wurde schon gepostet. Wurde das Fahrzeug vorher abgemeldet (und das ist der Juli 2005 definitiv), dann gilt altes Recht: 18 Monate.Original von LordOfTheWeed
Keine Sorge, du brauchst KEINE Vollabnahme!
Seit Anfang des Jahres ist das so geregelt dass die Vollabnahme erst nach 7 Jahren nötig ist, vorher reicht eine normale TÜV- Untersuchung!
Original von Little Girl
wie ist das eigentlich wenn der bird noch HU hat? die ist noch bis april gülig