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Schmutzfänger.....

Verfasst: 28.06.2005, 13:04
von scheppo
bei mir im brief heisst es: schmutzfänger vuh sind teil der radabdeckung.
wieso vorne UND hinten?
hab noch nie einen bird gesehen der vorne auch welche hatte oder täusch ich mich da? wenn nein, wie mach ich den grünen klar das die aussage dann nicht stimmt? wenn ja, wo bekommt man die?

Verfasst: 28.06.2005, 14:01
von madmike69
steht bei mir auch drinn; meint wohl die ground effects...

Verfasst: 28.06.2005, 16:41
von PontiacV8
...nein...die Ground Effects sind hierbei eigentlich nicht gemeint....;)

...es sind seinerzeit für viele Europa- bzw Exportversionen VORNE am vorderen Radhaus (also auch vorne im Radhaus angeschlagen) Schmutzfänger verbaut worden...und natürlich am hinteren Radhaus hinten....;)

...so wie bei diesem Trans Am:
Bild

Etwas Offtopic:
...der im übrigen eine Europa-Umrüstung übelster Art erleiden musste (man beachte die fehlenden Nebelscheinwerfer und Originalblinker.....statt dessen dieses Blink- und Standlicht-"Etwas"....)...schlimmer als die berüchtigten Hella-Traktor-Klötze....
Bild

Grüssle, Heiner 8)

Verfasst: 28.06.2005, 17:40
von Ive
*Grusel* die Blinker sehen ja aus ....

Die Schmutzfänger habe ich gleich als erstes weg gemacht... Die sind doch auch nicht vorgeschrieben ... sondern nur erlaubt - oder?

Verfasst: 28.06.2005, 17:46
von Maverick
meine sind schöner :D :]

mfg
Hendrik

Verfasst: 28.06.2005, 19:02
von stormtrooper
hatte meiner auch!der wagen war total "verschmutzfängert".hab den scheiss einfach abgebaut...egal:07er!!

Verfasst: 28.06.2005, 19:14
von scheppo
mann sieht das ekelig aus
aber wenn sie eingetragen sind bzw wenn da steht "gehört zur radabdeckung" dann muss man sie dranlassen auch wenns scheisse aussieht. kann man sowas eigentlich austragen lassen?

Verfasst: 28.06.2005, 19:47
von Gast
Stimmt, wenn sie eingetragen sind, muss man sie dranhaben. Bei mir sind sie nur hinten eingetragen.

Verfasst: 28.06.2005, 20:23
von kaefergarage.de
Schließe mich kitt12 an .... ich muss meine auch dran lassen. '...Fz.m.Heckspoiler u. zusätzl. Radabdeckungen...' ...... Sieht zwar nicht so schön aus und beim Polieren stören sie, aber sind eben eingetragen. Denke nur beim Europamodell....

Bild Bild
Das sagt das Gesetz

§ 36a Radabdeckungen, Ersatzräder.

(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

Dabei gibt es noch eine Richtlinie, die den genauen Winkel von der Radmitte aus angibt. Am Besten bei Motorrädern zu sehen. Nach hinten 15° und nach vorne 5° muss die Lauffläche abgedeckt sein.