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Nebellichter
Verfasst: 21.11.2002, 19:16
von Candyman
Da bei meinem 89er TA die Nebellichter weg sind (hat TÜV geklaut) und da natürlich keiner welche zu verkaufen hat, möchte ich da was geiles einbauen.
Kabel ist mit stecker noch da.
Ist es normal das es so sehr weit hinten ist??
15cm oder mehr von der öffnung der Front.
Was ich da machen will, ist einfach was anderes reinbauen.
Ich weiß leider nicht was.
Irgendwelche Dioden oder so, soll krass aussehen und nicht vom TÜV erlaubt sein *g*
Verfasst: 21.11.2002, 20:28
von Kristian
Wieso? Da passen doch deutsche Standartscheinwerfer rein der Größe... (keine Ahnung muß mal nachmessen), was heißt, meine sind TÜV angepasst, also mit E-Norm und passen super. Da kann man die schönsten Dinger kaufen, Klarglas, Fern/Nebelkombi...... allles möglich....
Gruß Kristian
Verfasst: 21.11.2002, 23:25
von Manuel
Tach,
wo hier gerade über Nebelscheinwerfer gesprochen wird:
Hat jemand Erfahrungen mit Funzeln, die in die abgedeckten Spoiler-Öffnungen von 4. gen.-TA´s passen?
Die GM-Leute verlangen ca. den Gegenwert eines Kleinwagens für das Original Paar mit Halterungen.
Gruß, Manuel
Verfasst: 21.11.2002, 23:33
von Danix
Super! Endlich mal ein paar interessante Ideen.
Ich würde beim 4.Gen TA einfach Standardnebelscheinwerfer reinmontieren und zwar ein loch der größe des zu verschrabenden Gewindes in die hintere flache Abdeckung der zwei TA zufuhrlöcher bohren und dann die Nebelscheinwerferglasklappen mit dem hinteren Teil des eigentlichen Nebelscheinwerfers verschrauben (so das der Nebelscheinwerfer in der Front eingeklemt ist).
Alles klaaarrr?
Danix
Verfasst: 24.11.2002, 16:53
von Candyman
Muss mal alles abmessen und sich umschauen, bau vielleicht deutsche rein.
Verfasst: 25.11.2002, 07:44
von Strolch75
hmm mal ne dezente frage
WO SIND BEIM 89 BIRD DIE NEBELSCHEINWERFER
ich hab bis jetzt nicht mal nen schlater für die nebenrückleuchte gefunden ?!?!?!
Verfasst: 25.11.2002, 17:35
von Freeze
die 85-90er firebirds hatten keine nebelscheinwerfer, nur die trans ams waren damit ausgerüstet. nebelschlussleuchte gibt es auch keine.
Verfasst: 25.11.2002, 19:18
von PontiacV8
......jedoch 
:
...die Firebirds ab Modelljahr 1989, die mit Sport Apperence Package ausgestattet waren (bestehend aus den Trans Am Schwellern, Heckschürze und Front), hatten natürlch dann auch die Nebelscheinwerfer...
Nebelschlußleuchten wurden nur nachträglich an in Europa ausgelieferte Modelle verbaut (und entsprechend auch dieser häßliche Nebelschlußleuchtenschalter)....
...in den USA gibt es keine Nebelschlussleuchten....
Gruß, Heiner

Verfasst: 26.11.2002, 08:51
von Strolch75
naja keine nebelleuchten.....
positiv gesehen.... ein teil weniger was nen kurzschluss haben kann

Verfasst: 27.11.2002, 19:29
von v8-as
Hy Leute!
Nur als Anregung:
die trichterförmigen Nebellampenöffnungen eignen sich
auch hervorragend als Kaltluftzufuhr mit RamAir-Effekt.
Bin bei meinem dran es auszuprobieren.
Grüße
André
Verfasst: 28.11.2002, 13:32
von knightbird
@ PontiacV8
.....völlig richtig!
Sehe es ja an meinem, der hat dieses Sport Appaerance Package und dazu diesen häßlichen gelb leuchtenden Schalter neben den Nebellichtschalter
siehe Bild
MfG "Knightbird"
Verfasst: 24.10.2006, 13:58
von LT1Dirk
Dazu mal ein Frage ....
Mein T/A hat KEINE Nebellampen vorn in den Öffnungen, wusste garnicht das es die für den T/A auch ohne gab......
1. War das denn Zubehör im Jahre 95 für den Trans Am ?
wichtiger aber :
2. Möchte gern welche nachrüsten, aber welche ? 8o
Verfasst: 24.10.2006, 14:08
von Michael
firebird 4.gen
habe bei mir nebellampen integriert:
schürze abgebaut
styropor ausgehölt - grösse der scheinwerfer + 1cm wegen hitze
scheinwerfer an träger geschraubt und ausgerichtet
schürze soweit ausgeschnitten wie nötig
alles wieder montiert
ca. 3h beschäftigung
bei tüv kein problem
michael
Verfasst: 24.10.2006, 14:23
von LT1Dirk
Ja Danke, aber ......
1. Ich dachte beim T/A waren die Serie .....
2. Nachrüsten : einfach im Zubehör welche kaufen ?
ausserdem, ich habe auch kein TÜV-Problem, da es gar kein TÜV gibt, "nur" MFK

Verfasst: 24.10.2006, 15:10
von LordOfTheWeed
@ Danix:
Ist das in deinem Avatar dein TA? Wenn ja, kannst du ma bitte größere Bilder schicken?
Suche auch grad ne 98+ 4Th Gen, und suche gleichzeitig auch passende Unterbauspoiler!
Verfasst: 24.10.2006, 16:03
von overloard
@lt1 dirk
also..dein ta ist das eu modell. das heisst, er hat nen anderen heckspoiler, rückspiegel, rücklichter,keine nebler forne und soweit ich weiss müsstest du an stelle des cupholder die scheinwerfereinstellen und hast nen transmission perform knopf(welcher in der us version nicht vorhanden ist. oder irre ich mich?)
als nebellichter kannst du die vergessen. Bekommst du nicht zugelassen.
als Tagfahrlichter schon, allerdings nur, wenn die lichter mindestens 60cm auseinander sind. jeh nach höhe der lichter muss der abstand aber bis zu 80cm sein. müsste ich nachlesen.
ok, die polizei merkt eh nix, und das mfk schon gar nich,aber...wenns jemand merkt....phu...das wird teuer!
Verfasst: 24.10.2006, 17:03
von LT1Dirk
@ overloard
Danke für dein Antwort
als nebellichter kannst du die vergessen. Bekommst du nicht zugelassen.
als Tagfahrlichter schon, allerdings nur, wenn die lichter mindestens 60cm auseinander sind. jeh nach höhe der lichter muss der abstand aber bis zu 80cm sein. müsste ich nachlesen
Hm, reden wir beide vom selben ? Ich meine die geschlossenen kleinen Kucklöcher vorn unten im Frontbereich..... das die als Nebellampen nicht einer Norm entsprechen aber als Tagfahrlicht unten durch die MFK kommen sollen ? Würde doch NULL Sinn ergeben....

Verfasst: 25.10.2006, 07:25
von overloard
jep....wir reden vom selben. Bei solchen umbauten kauf dir am besten bei der MFK das "buch" richtlinien 2 a mit dem zusatz blatt. Da steht ALLES drin was du darfst und was nicht.
Tagfahrlichter ja, einfach eintragung, wenn sie wie gesagt 60 cm auseinander liegen. je nach dem 80cm muss nochmal nachlesen.
Nebellichter...theoretisch ja, aber,gibt nur probleme. Da früher oder später licht am tag in der schweiz auch pflicht wird...würde ich tagfahrlichter draus machen. Geht problemlos und sieht gut aus.
Verfasst: 25.10.2006, 18:28
von LT1Dirk
Na danke Dir
Im Inet unter STVO habe ich nichts gescheites gefunden..... aber werde mir mal die Lektüre mit allen Vorschriften holen, dann weiss ich wenigstens was Legal ist und was nicht

Verfasst: 25.10.2006, 19:07
von Michael
gugst du
hier
michael