An alle LPG-Gasfahrer,
wie mir erzählt wurde, werden "reine" Gasfahrzeuge (Fiat Multipla z.B.) wesentlich "besser" besteuert.
Da ja unsere Amis etwas hubraumstärker sind wäre das ja eine super Sache.
Um aber als reines Gasfahrzeug durch zu kommen benötigt man einen "kleinen" Benzintank (max. 14,9 Liter Gesamtfassungsvermögen).
Da ich meinen Wagen schon bei 15°C Kühlmitteltemp. und nun mit einer Verzögerung von 1 Sec. schon auf Gas umschalten lasse würde mir so ein mini-Tank vollkommen reichen.
Meine Frage nun:
Wo gibt es solche Tanks (14,9 Liter)
Wo bekommt man da ne Eintragung / Zulassung
Wie / wo könnte man da "Umschlüsseln" lassen.
Wäre doch ne Sache einigens weniger an KFZ-Steuer zu bezahlen, wenns klappt.
=> Umweltfreundlicher sind Wir ja alle mal, oder??
Danke für Eure Mithilfe
Grüsse Firebird 93
LPG fahren, Benzintank verkleinenen
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da gibts wieder die unterschiede zwischen CNG und LPG....
hab ich früher auch nicht gewusst....
jedenfalls geht das net.. egal ob <15L tank oder nicht.
die steuern bleiben gleich (und mit den jahren sicher noch teurer.....)
hab ich früher auch nicht gewusst....
jedenfalls geht das net.. egal ob <15L tank oder nicht.
die steuern bleiben gleich (und mit den jahren sicher noch teurer.....)

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Die Steuer errechnet sich doch momentan noch aus Schadstoffklasse und Hubraum. Meinst Du, Du bekommst eine andere Schadstoffklasse zugeteilt, wenn Du einen kleineren Benzintank montierst ? Woher hast Du diese Information?
Gruß Thomas
Gruß Thomas
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Es ist Tatsache so das man nach den 'schlechtesten' Werten zahlt.
Selbst mit 15l Benzintank musst du noch zahlen "wie als ob".
Nur wenn dein Wagen wirklich monovalent läuft wird deine Steuerklasse nach dem Abgasgutachten vom LPG bestimmt.
Grüße
Mathias
Selbst mit 15l Benzintank musst du noch zahlen "wie als ob".
Nur wenn dein Wagen wirklich monovalent läuft wird deine Steuerklasse nach dem Abgasgutachten vom LPG bestimmt.
Grüße
Mathias
<img src="http://lucky.operswithoutlife.net/bo/c_sig.jpg" border="0"><img src="http://images.spritmonitor.de/444736_3.png" border="0">
Nein, das ist so nicht korrekt. Mit einem 14 Liter Benzintank sind die Vorraussetzungen für 'monovalent' erfüllt.
Monovalent
Monovalent (zu deutsch: einwertig)
Fast alle Kraftfahrzeuge werden "monovalent" betrieben. Hier können die Fahrzeuge mit nur einer Kraftstoffart betrieben werden. Auch bei der nachträglichen Umrüstung auf Autogas oder Erdgas ist ein monovalenter Antrieb möglich. Hierbei darf trotzdem ein Nottank für maximal 14 Liter Benzin vorhanden sein. Steuerlich gesehen wird dieses Fahrzeug als "monovalent" eingestuft.
Oder
Monovalent:
Auch diese Fahrzeuge können wahlweise auf Benzin oder Gas betrieben werden. Jedoch ist hier der Benzintank auf maximal 14 Liter begrenzt und dient nur als Nottank. Dies ist bei Fahrzeugen sinnvoll, bei denen auf Gas eine steuerlich bessere Abgaseinstufung erreicht wird.
Der Tank wäre auch kein Problem, es gibt kleine Tankzellen aus dem Rennsportbereich in den USA (Problem wäre hier die ABE), obs sowas auch in Deutschland gibt keine Ahnung.
Die Frage wäre dann noch, darf ein monovalent betriebenes Fahrzeug in der Kaltstartphase noch mit Benzin gestartet werden ?
Das größte Problem jedoch, ist das fehlende Abgasgutachten um beweisen zu können dass das Fahrzeug tatsächlich eine bessere Abgasnorm erfüllt. Sowas ist für die Autohersteller kein Problem, da lohnt es sich, aber für Einzelne würde das richtig teuer werden, und ich bin mir nicht sooo sicher dass man tatsächlich eine bessere Norm schafft.
Wenn nicht hat man mal mindestens 1000,- Euro in den Wind geschossen.
Und selbst wenn mans schafft, es würde sehr lange dauern die Kosten für so ein Abgasgutachten mit der Steuerersparnis wiederzubekommen.
Die 'Abgasgutachten' die man bei unseren Fahrzeugen mit den Autogasanlagen bekommt bestätigen meines Wissens nach lediglich dass sich die Abgasnorm nicht verschlechtert (quasi Universalgutachten für alle Fahrzeuge in die bloß die Fahrzeugdaten eingetragen werden, da quasi erwiesen ist, dass sich die Abgaswerte mit LPG nie verschlechtern). Das bringt also rein gar nichts.
Es wird doch für keinen Pontiac oder US-Chevrolet von irgendeinem Gasanlagenhersteller ein Gutachten gefahren. Diese 'Gutachten' werden erstellt ohne die Fahrzeuge je gesehen zu haben, geschweige denn die Abgaswerte getestet zu haben.
Ich habe bei mir gerade mal nachgeguckt, da heißt es, 'Durch den Einbau wird das Abgasverhalten des Fahrzeuges auf Benzinbetrieb nicht negativ beeinflusst'.
'Die Prüfungen wurden an einem Referenzfahrzeug durchgeführt' - Ja klar, die haben einen LS1 TransAm rumstehen
Auf der Rückseite ist dann noch von einem Korrekturfaktor für die CO2 Angabe die Rede, '0,90' keine Ahnung was das bedeutet.
'Schadstoffeinstufung nach Umrüstung (Code zu Feld 14.1) unverändert 0453.'
Und 14.1 ist EURO3/D4.
Monovalent
Monovalent (zu deutsch: einwertig)
Fast alle Kraftfahrzeuge werden "monovalent" betrieben. Hier können die Fahrzeuge mit nur einer Kraftstoffart betrieben werden. Auch bei der nachträglichen Umrüstung auf Autogas oder Erdgas ist ein monovalenter Antrieb möglich. Hierbei darf trotzdem ein Nottank für maximal 14 Liter Benzin vorhanden sein. Steuerlich gesehen wird dieses Fahrzeug als "monovalent" eingestuft.
Oder
Monovalent:
Auch diese Fahrzeuge können wahlweise auf Benzin oder Gas betrieben werden. Jedoch ist hier der Benzintank auf maximal 14 Liter begrenzt und dient nur als Nottank. Dies ist bei Fahrzeugen sinnvoll, bei denen auf Gas eine steuerlich bessere Abgaseinstufung erreicht wird.
Der Tank wäre auch kein Problem, es gibt kleine Tankzellen aus dem Rennsportbereich in den USA (Problem wäre hier die ABE), obs sowas auch in Deutschland gibt keine Ahnung.
Die Frage wäre dann noch, darf ein monovalent betriebenes Fahrzeug in der Kaltstartphase noch mit Benzin gestartet werden ?
Das größte Problem jedoch, ist das fehlende Abgasgutachten um beweisen zu können dass das Fahrzeug tatsächlich eine bessere Abgasnorm erfüllt. Sowas ist für die Autohersteller kein Problem, da lohnt es sich, aber für Einzelne würde das richtig teuer werden, und ich bin mir nicht sooo sicher dass man tatsächlich eine bessere Norm schafft.
Wenn nicht hat man mal mindestens 1000,- Euro in den Wind geschossen.
Und selbst wenn mans schafft, es würde sehr lange dauern die Kosten für so ein Abgasgutachten mit der Steuerersparnis wiederzubekommen.
Die 'Abgasgutachten' die man bei unseren Fahrzeugen mit den Autogasanlagen bekommt bestätigen meines Wissens nach lediglich dass sich die Abgasnorm nicht verschlechtert (quasi Universalgutachten für alle Fahrzeuge in die bloß die Fahrzeugdaten eingetragen werden, da quasi erwiesen ist, dass sich die Abgaswerte mit LPG nie verschlechtern). Das bringt also rein gar nichts.
Es wird doch für keinen Pontiac oder US-Chevrolet von irgendeinem Gasanlagenhersteller ein Gutachten gefahren. Diese 'Gutachten' werden erstellt ohne die Fahrzeuge je gesehen zu haben, geschweige denn die Abgaswerte getestet zu haben.
Ich habe bei mir gerade mal nachgeguckt, da heißt es, 'Durch den Einbau wird das Abgasverhalten des Fahrzeuges auf Benzinbetrieb nicht negativ beeinflusst'.
'Die Prüfungen wurden an einem Referenzfahrzeug durchgeführt' - Ja klar, die haben einen LS1 TransAm rumstehen

Auf der Rückseite ist dann noch von einem Korrekturfaktor für die CO2 Angabe die Rede, '0,90' keine Ahnung was das bedeutet.
'Schadstoffeinstufung nach Umrüstung (Code zu Feld 14.1) unverändert 0453.'
Und 14.1 ist EURO3/D4.