Ich habe mal wieder eine Frage:
Ich habe letztens mit einem Tüvprüfer gesprochen.
Ich wollte wissen, ob es problematisch sein kann die Seitenmarkierung vorne einzutrage.
Da drauf bekam ich diese Antwort:
Seitenmarkierungsleuchten sind zulässig, aber nur vorn und hinten gelb oder vorn gelb und hinten rot wenn sie mit der Rückleuchte zusammen verbaut sind.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
In meinen Fahrzeugschein steht folgendes Drin:
SEITENMARK.L.H.
Sind das jetzt die hinteren Seitenmarkierungen?
Wenn die das sind, dann ist es doch theoretisch kein problem die vordern einzutragen oder?
Mfg.
Tim