Wertermittlung 91er Firebird nach Crash

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ansgar

Wertermittlung 91er Firebird nach Crash

Beitrag von ansgar »

Hi,
mir ist jemand in meinen gehegten und gepflegten Firebird reingefahren und nun ist die Beifahrerseite von der Tür bis hinten (ganze hintere Seitenwand) kaputt.
Hat jemand eine Ahnung wie ein Gutachter sich bei so einem 18 Jahre alten Liebhaberfahrzeug verhält?
Ich befürchte dass ich mit nur ein paar Euros abgespeist werde.
Danke für eure konstruktiven Ratschläge im Voraus!
Manta-Olli
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Beitrag von Manta-Olli »

Wenn die Rechts klar ist, wirst Du wohl keine Probleme haben, denke ich.
Auf jeden Fall wird die 130%-Regel für Dich in Kraft treten. Sprich den Gutachter drauf an, wenn er ncihts davon erzählt. Er müsse dann eigentlich ebscheid wissen.
ansgar

Beitrag von ansgar »

Diese Regelung gilt, glaube ich, wenn man die Reparatur in einem Fachbetrieb durchführen lässt.
Aber was ist überhaupt mein Wagen wert?
Der steht doch in keiner Liste und ein Wertgutachten wie für Oldtimer habe ich natürlich nicht.
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oilpan
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Beitrag von oilpan »

also maximal 30% über den Wiederbeschaffungswert.
Wie hoch ist der denn bei so einem 18 Jahre alten Fahrzeug?
Wer bestimmt diesen Wert wenn kein Wertgutachten zu "Lebzeiten" gemacht wurde?

Tür inc. kompletten Seitenteil wird richtig teuer! Ich denke da ist der tatsächliche Marktwert weit überschritten.....

EDIT: leichte Überschneidung :rolleyes:
Gruß...
Tom
Polaris
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Beitrag von Polaris »

Mir ist das gleiche vor 2 Jahren passiert. X(
Ich muss dazu sagen das mein Firebird damals Top in Schuss war und erst 70tkm runterhatte.
Nun war mir also ein Rentner auch auf der Beifahrerseite reingefahren. Kotflügel rechts komplett kaputt. Ansonsten ein paar Kratzer und die Felge vorne rechts beschädigt. Der Gutachter meinte das etwas an der Lenkung sein könnte. (War aber nichts) Dadurch erhöhte sich der Reparaturaufwand auf ca. 6000 Euro.
Also Totalschaden! Zur Wertermittlung zog er Angebote von ähnlich gepflegten Birds von Mobile und Autoscout heran. (Schwackeliste gibt für unsere Fahrzeuge nichts her) Mit Nutzungsausfall ergab sich eine Summe von 7500 Euro. Abzüglich Restwert 1700 Euro schob mir die Versicherung nun die Kohle auf mein Konto. Den Birtd habe ich dann noch selbst verkauft :]
Ich hoffe ich konnte dir etwas Mut machen und vielleicht etwas helfen 8)
Gruß POLARIS


1995 TransAm Condor Umbau mit Leistungssteigerung :D 538 Nm 330 PS / 1500kg
2009 Can Am Renegade 85 PS / 250kg
ansgar

Beitrag von ansgar »

@Polaris: hört sich gut an.
Meiner hat zwar 142tkm, ist aber auch ein gepflegter, unverbastelter garagen-bird. stand die vergangenen 3 jahre fast nur in der garage.
hattest du auch einen 3rd generation?

kann man eigentlich einer freien Gutachter nehmen, oder bleibt man dann auf den Kosten dafür sitzen?
Weil der von der gegnerischen Versicherung bestimmt nicht in meinem Sinne den Wert ermittelt.
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oilpan
Beiträge: 2867
Registriert: 07.01.2007, 13:42
Wohnort: Mülheim an der Ruhr

Beitrag von oilpan »

Du hast freie Gutachterwahl und mußt nicht zwangsweise den der gegnerischen Versicherung akzeptieren!
Frag mal bei Deiner eigenen Versicherung an ob die einen empfehlen können ;)
Gruß...
Tom
Manta-Olli
Beiträge: 186
Registriert: 26.04.2009, 10:17
Wohnort: Minden
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Beitrag von Manta-Olli »

Wenn der Wagen Totalschaden ist, kannste auf Basis "Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwer = Totalschadenbasis" fiktiv abrechnen.
Sind die Reparaturkosten unter 70% des Wiederbeschaffungswertes, kannste die Reparaturkosten auch so verlangen, ohne dass Du reparieren lässt.
Liegen die Rep.kosten oberhalb von 70% aber unterhalb des Wiederbeschaffungswertes kann der Versicherer auf Totalschadenbasis abrechnen (s.o.). Manche machen das schon ab 50%, wenn Du das KFZ nicht fachgerecht rep. lässt.
130%-Grenze gilt nur, wenn Du rep. lässt.
Aber willste ja nicht. Wahrscheinlich steht Dir auch ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, oder Du lässt Dir die Kosten für ein Ersatzfahrzeug auszahlen.
Abschleppkosten zahlt die Versicherung übrigens auch.
Und der Stundenverrechnungssatz einer markengebundenen Werkstatt stehen Dir im Übrigen auch zu. Achte darauf, dass im Gutachten Verbringungskosten aufgeführt sind. Manche Gutachter machen das häufig nicht.
Sieh zu, dass nicht die Versicherung den Wert Deines Wagens über eine Restwertbörse ermittelt, sondern wie schon geschrieben, der Gutachter aus Deinem Umkreis Preise ermittelt. Evtl. über mobile und co.
Naja und Du hast freie Gutachterwahl, wie schon geschrieben.

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Polaris
Beiträge: 26
Registriert: 03.08.2006, 17:08
Wohnort: Winterberg

Beitrag von Polaris »

@ansgar
Ja, ich hatte auch einen 3.rd Gen. mit der 3,1l Maschine.
Von dem Geld was er dann gebracht hat habe ich mir meinen jetzigen 4th Gen. geholt :D
OK, ich musste noch was drauf legen :D
Gruß POLARIS


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