hallöle
wieder mal ne frage an euch:
an meinem fibi sind die zusatzscheinwerfer (oder eben nebelleuchten) so geschaltet, das sie bei abblendlicht funzen, aber wenn ich auf fernlich umschalte, werden sie abgeschaltet.
weiß jemand ob und wie ich welches kabel umklemmen kann, damit sie sowohl bei fern als auch bei abblendlicht funzen????
gruß martin aus hamburg
zusatzscheinwerfer
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hallo machtin68,
ich weis zwar nicht wie es geklemmt wird aber ich weiss das es verboten ist. also klemme bevor du zum tüv fährst noch einen schalter dazwischen die zusatzleuchten dürfen nur mit dem abblendlich angehen. das hat mir mal ein tüv prüfer gesagt als ich mit meinem damals noch jeep angetreten bin. welche regeln es dafür gibt weis ich auch nicht aber bei unserem winter franzosen bleiben die nebelleuchten vorn an wenn ich auf fernlicht gehe. dort ist es erlaubt.
evtl. hängt das wieder mit dem baujahr zusammen wie bei der 3 bremsleuchte.
gruß tom
ich weis zwar nicht wie es geklemmt wird aber ich weiss das es verboten ist. also klemme bevor du zum tüv fährst noch einen schalter dazwischen die zusatzleuchten dürfen nur mit dem abblendlich angehen. das hat mir mal ein tüv prüfer gesagt als ich mit meinem damals noch jeep angetreten bin. welche regeln es dafür gibt weis ich auch nicht aber bei unserem winter franzosen bleiben die nebelleuchten vorn an wenn ich auf fernlicht gehe. dort ist es erlaubt.
evtl. hängt das wieder mit dem baujahr zusammen wie bei der 3 bremsleuchte.
gruß tom
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Hi!
Ich habe noch NIE von einem Verbot dieser Schaltung gehört! Im Gegenteil! Ein TÜV-Prüfer lobte bei der Begutachtung meines T/A sogar diese Schaltung. Seine Begründung: Nebelscheinwerfer dürfen ja bekanntlich nur bei schwierigen Sichtverhältnissen wie Nebel, Schneefall und Regen eingesetzt werden. Man geht dabei davon aus, daß fahren mit Fernlicht dann nur eine zusätzliche Blendung des Gegenverkehrs zur Folge hätte, b.z.w. sogar das eigene Sichtfeld beeinträchtigen könnte. Daher befand er die zwangsweise Totlegung bei umschalten auf Fernlicht richtig. Vorschriften für Nebelscheinwerfer sind mir nur in punkto Einbauort(welcher dann die Beschaltung vorschreibt) bekannt.
Gruß Kristian
...was mir noch einfällt ( falls wen's interessiert): nachzulesen unter §52 STVZO (hab mal meinen 88'er 2,8L V6 Birdy nachgerüstet und wurde damals auch schon mal von der Dekra aufgeklärt...)
Ich habe noch NIE von einem Verbot dieser Schaltung gehört! Im Gegenteil! Ein TÜV-Prüfer lobte bei der Begutachtung meines T/A sogar diese Schaltung. Seine Begründung: Nebelscheinwerfer dürfen ja bekanntlich nur bei schwierigen Sichtverhältnissen wie Nebel, Schneefall und Regen eingesetzt werden. Man geht dabei davon aus, daß fahren mit Fernlicht dann nur eine zusätzliche Blendung des Gegenverkehrs zur Folge hätte, b.z.w. sogar das eigene Sichtfeld beeinträchtigen könnte. Daher befand er die zwangsweise Totlegung bei umschalten auf Fernlicht richtig. Vorschriften für Nebelscheinwerfer sind mir nur in punkto Einbauort(welcher dann die Beschaltung vorschreibt) bekannt.
Gruß Kristian
...was mir noch einfällt ( falls wen's interessiert): nachzulesen unter §52 STVZO (hab mal meinen 88'er 2,8L V6 Birdy nachgerüstet und wurde damals auch schon mal von der Dekra aufgeklärt...)
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....dann war's wohl ein kleines Mißverständniss... 
Die Schaltung die du meinst (Nebellicht auch bei Fernlicht), hat mein Alltags-Franzmann (R19) auch, genauso wie der MB 190 D meines Vaters, und ich denke, viele andere auch.
@machtin68: Wenn Du die Originalbeschaltung wirklich kaputtmachen willst, muß du nur das hellgrüne Kabel am Magnetspulenanschluß des "Fog Light Relay) kappen, welches das aber von den vielen ist, oder wo Du es findest, kann ich leider nicht sagen....
Gruß Kristian

Die Schaltung die du meinst (Nebellicht auch bei Fernlicht), hat mein Alltags-Franzmann (R19) auch, genauso wie der MB 190 D meines Vaters, und ich denke, viele andere auch.
@machtin68: Wenn Du die Originalbeschaltung wirklich kaputtmachen willst, muß du nur das hellgrüne Kabel am Magnetspulenanschluß des "Fog Light Relay) kappen, welches das aber von den vielen ist, oder wo Du es findest, kann ich leider nicht sagen....
Gruß Kristian
zusatzscheinwerfer
hallo kristian,
also ich hab das mit dem hellgrünen kabel (relay sitz hinter den sicherungen ) ausgetestet, resutat war, das dann die zusatzlampen überhaupt nicht mehr gehen.
also war es wohl das falsche kabel.
weiß jemand evt. besseren rat????
gruß
martin aus HH
also ich hab das mit dem hellgrünen kabel (relay sitz hinter den sicherungen ) ausgetestet, resutat war, das dann die zusatzlampen überhaupt nicht mehr gehen.
also war es wohl das falsche kabel.
weiß jemand evt. besseren rat????
gruß
martin aus HH

originaler Wortlaut aus §52 der St VZO:
Sind mehrspurige KFZ mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Sie dürfen gelb oder weiß leuchten.
Also nachmessen!
Thomas
Sind mehrspurige KFZ mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Sie dürfen gelb oder weiß leuchten.
Also nachmessen!
Thomas
Gruß Tom