Stilllegung aus finanziellen Gründen -> Probleme mit TÜV?

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Manu
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Stilllegung aus finanziellen Gründen -> Probleme mit TÜV?

Beitrag von Manu »

Hätte da mal eine Frage:
bei mir wird's in der kommenden Saison finanziell ein bißchen eng (neue Wohnung, Studium fertig, teurer Kundendienst, ...) und so hab ich mir überlegt, meinen Firebird für die kommende Saison stillzulegen. ;(
Jetzt meine Frage: im April 2007 hätte mein Bird HU/AU. Was wird denn finanziell/"aufwandtechnisch" auf mich zukommen, wenn ich das Auto erst wieder im April 2008 in Betrieb nehme?
Habe die Suche-Funktion schon genutzt, aber leider keine passende Antwort gefunden!

Ich hoffe auf Eure Antworten :)

Gruß MANU
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Knight-Design
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Beitrag von Knight-Design »

nur die anmeldung, ganz normal tüv und au und eben die normale wartung die man nach solch einer zeit machen söllte (bremsencheck, ölwechsel, flüssigkeiten check, zündanlage etc...)

sonst nix

Gruß

Manni

PS: wie wärs mit saison kennzeichen und euro 2?? dann wird er doch sicher zu halten sien und du kannst ihn wenn kein geld da ist stehn lassen und wenn ma was da ist fahren...
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Manu
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Beitrag von Manu »

Super! Ich dachte, dass irgend etwas krasses im Stil "Komplettabnahme" fällig werden würde.
Das mit Euro2 is' ne gute Idee, Saison hab ich eh schon. Da aber für diese Saison der Kundendienst ziemlich umfangreich wird (Lenkspiel, Klima, Reifen, ...) und ich KfZ-technisch ziemlich unbegabt bin, wäre Euro2 nur der Tropfen auf den heißen Stein. Kommen wieder bessere Zeiten, wollte nur mal abchecken, dass dann nach der Stilllegung und abgelaufenem Tüv nicht das böse Erwachen kommt :)
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Knight-Design
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Beitrag von Knight-Design »

nene, keine sorge, seit diesem jahr ist es so das man 7 jahre zeit hat, erst nach 7 jahren stilllegung ist eine komplettabname erforderlich, früher waren es 18 monate

Gruß

Manni

PS: VIEL ERFOLG beim lebensweg und das dein vogel bald wieder fliegt

PPS: sicherlich wird man dir bei den ganzen sachen helfen können, klima machen wir günstig, reifen gibts auch sicherlich günstig und lenkspiel würd ich mir erstmal keine gedanken machen... naja, wird schon werden :-)
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Michael
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Vollabnahme

Beitrag von Michael »

soweit ich weiss ist die vollabnahme abgeschaft bzw. der zeitraum verlängert worden. ich musste letztes jahr noch zur vollabnahme - da war die regelung wenn das auto über 18 monate abgemeldet war.

michael
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Fasimo
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Beitrag von Fasimo »

jetzt musst ich ja echt lachen als ich das gelesen hab....;)

eigentlich sollte man denken dass studium zuende und finanzieller engpass ja nicht zusammen passen :P
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S!MON
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Beitrag von S!MON »

Mhhh, ich kann da wohl in meinem Fall nix mehr groß machen, oder?

Habe meinen im November 2005 abgemeldet, dass heißt, dass dieses Frühjahr die 18 Monate rum sind. Das Auto ist aber bestimmt erst danach wieder zulassbar.
Was kann man tun, um an der Vollabnahme vorbei zu kommen? Bzw. was genau bedeutet so eine Vollabnahme?
Grummel.

Simon
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S!MON
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Beitrag von S!MON »

mhh, leider ist der tüv aber auch schon abgelaufen. naja, es wird ja alles sauber gemacht demnach hoffen wir das das mal klappt.
es muss eh ein prüfer werden, der "nett" ist ;)

Grüße und danke,

Simon
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S!MON
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Beitrag von S!MON »

wegen mir ja schon. nur leider ist der wagen komplett in teilen und die karosseriearbeiten werden einer vollrestauration nahe kommen.

nun ja, wir werden sehen wie es kommt...
grüße,

simon
chieff
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Beitrag von chieff »

ja genau das hab ich auch noch dieses jahr vor.
ich hab letztes jahr im April meinen Vogel Abgemeldet (Saisonkennzeichen) somit rückwirkend zum November.
Mein Tüv/Au läuft im Mai aus. somit muss ich im Mai mal schnell mein fahrzeug zulassen und wieder abmelden.
Sonst könnte es wirklich probleme geben.
Grüße, Armin
«I m Gegensatz zur landläufigen Meinung bin ich zutiefst
davon überzeugt, daß gerade die Wissenschaft dann die größten Fortschritte macht, wenn sie Erfahrungstatsachen leugnet.»
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Manu
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Beitrag von Manu »

Original von Eckoman:
Nicht ganz - erst Fahrzeuge die ab dem 1.3. abgemeldet werden betrifft das. Dann verfällt die Betriebserlaubnis erst nach 7 Jahren, statt wie bisher nach 18 Monaten.

Damit einhergehend ist es auch so dass Kennzeichen ab dem 1.3. bei Stillegung sofort wieder freigegeben werden und nicht mehr für 18 Monate für das KFZ reserviert sind.

Das sind nur einige der Änderungen die das Inkrarfttreten der FZV am 1.3. mit sich bringt ;)
------------------------------------------------------------------------

Das heißt also "auf gut Deutsch", dass wenn ich meinen Bird nur 12 Monate stillege, ich die Sache besser VOR dem 01.03. mache, damit der ganze Zirkus mit dem Erbetteln des Leichtkraftrad-Kennzeichens nicht von vorne losgeht!?

PS: Danke für die netten aufmunternden Worte :)
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Manu
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Beitrag von Manu »

Das mit dem OK für das Leichtkraftrad-Kennzeichen lief damals ziemlich glimpflich ab (muss sagen, dass ich mir damals auch noch keinen großen Kopf gemacht habe, da mein Bird mein erstes US-Car is').
Hab zur Zulassungsstelle ein Bild mit 'nem 3rdGen TransAm mit kleinen Kennzeichen mitgebracht und 'ner ausgedruckten BO-Diskussion über die Kennzeichengröße und beides dem Zulassungs-Futz vorgelegt. War ziemlich happy, dass ich einen Bearbeiter gefunden hab, der erst in den Mid-30s war und für mein Anliegen bestimmt Verständnis aufbringen würde. Er hat aber nur amüsant den BO-Artikel gelesen und meinte, dass es für hinten ein Backblech auch tun würde. (Seine Begründung: wenn man geblitzt wird, kann man beim Leichtkraftrad-Kennzeichen die Buchstaben und Zahlen so schlecht erkennen :eek2: . Logisch: ich fahr ja auch bei Tempo 80 rückwärts mit Tempo 100 durch 'ne Radarkontrolle :quiet: )
Netterweise hat sich dann der etwas ältere Sachbearbeiter am Nebenschalter meiner erbarmt und seinen Kollegen davon überzeugt, dass ein Leichtkraftradkennzeichen für ein PKW ihn auch nicht seinen Job kosten wird. Tja - und so hab ich für hinten das heiß-ersehnte Leichtkraftrad-kennzeichen erstanden und möchte folglich den Aufstand nicht nochmal durchmachen. Aber so wie Du's mir beschrieben hast, brauch ich mir ja keine Gedanken zu machen :)

Gruß MANU
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Manu
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Beitrag von Manu »

Oh weh, sowas hab ich nicht bekommen!

Auch wenn'st mich jetzt für total blöd hältst: aber wenn ich meinen Bird vor dem 01.03. für 12Monate stillege, dann verlier ich doch mein Kennzeichen nicht, oder?
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Beitrag von Knight-Design »

stimmt, sie können sie dir dann aberkennen, aber meistens sagt man dann das die kennzeichen ja nun schonmal da sind und man bekommt den stempel und gut...

drück dir die daumen
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Manu
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Beitrag von Manu »

Dankeschön :) !
Wird schon werden!

Liebe Grüße
MANU
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